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   OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 97/99   

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https://dejure.org/1999,1562
OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 97/99 (https://dejure.org/1999,1562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1999 - 27 U 97/99 (https://dejure.org/1999,1562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1999 - 27 U 97/99 (https://dejure.org/1999,1562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StrWG § 47; ; StrWG § 9a; ; BGB § 823; ; BGB § ... 286; ; BGB § 288; ; BGB § 823; ; BGB § 839; ; ZPO § 141; ; ZPO § 97; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; StVO § 40; ; StVO § 3 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 9 a; StrWG NW § 47
    Haftung der Gemeinde bei Überflutung einer Straßensenke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hinsichtlich einer überfluteten Straßensenke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 391
  • NVwZ-RR 2000, 409
  • VersR 2001, 507
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 97/99
    Als Trägerin der Straßenbaulast schuldete die Beklagte dem Kläger in Erfüllung der ihr ihm gegenüber obliegenden Amtspflicht die den Umständen nach erforderliche Verkehrssicherung des L weges (vgl. dazu BGH NJW 1991, 33; NJW 1996, 3208, 3210).
  • BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76

    Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 97/99
    Der daraus folgende Vermögensnachteil gehört nicht zu den absoluten Rechtsgütern, deren Verletzung haftungsbegründend ist (BGHZ 66, 318 = VersR 76, 1066; VersR 1978, 235).
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 97/99
    Als Trägerin der Straßenbaulast schuldete die Beklagte dem Kläger in Erfüllung der ihr ihm gegenüber obliegenden Amtspflicht die den Umständen nach erforderliche Verkehrssicherung des L weges (vgl. dazu BGH NJW 1991, 33; NJW 1996, 3208, 3210).
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