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   OLG Hamm, 12.01.2012 - I-27 U 99/10   

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https://dejure.org/2012,12591
OLG Hamm, 12.01.2012 - I-27 U 99/10 (https://dejure.org/2012,12591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2012 - I-27 U 99/10 (https://dejure.org/2012,12591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - I-27 U 99/10 (https://dejure.org/2012,12591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen aufgrund Abbuchungsermächtigungen; Anforderungen an die Genehmigung einer Lastschrift aus Dauerschuldverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 143 Abs. 1 S. 1
    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen aufgrund Abbuchungsermächtigungen; Anforderungen an die Genehmigung einer Lastschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2012 - 27 U 99/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der herrschenden Auffassung in der Literatur hängt die Wirksamkeit einer Lastschriftbuchung von der Genehmigung des Schuldners bzw. des Insolvenzverwalters ab (Genehmigungstheorie, vgl. BGH ZIP 2011, 482; BGHZ 186, 269; Kreft-Kayser, Insolvenzordnung, 6. Auflage 2011, § 82 Rn. 34 ff.; Uhlenbruck-Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Auflage 2010, § 82 Rn. 33; MünchKommInsO-Ott/Vuia, 2. Auflage 2007, § 82 Rn. 23 a; Fischer WM 2009, 629).

    Eine Prüfung und dann ggf. ein Widerspruch erst nach vier Wochen sind nicht "zeitnah" (BGHZ 186, 269 Rn. 48).

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 152/09

    Konkludente Genehmigung einer Lastschriftabbuchung vom Konto eines Verbrauchers

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2012 - 27 U 99/10
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH ZIP 2011, 1252; BGH ZInsO 2011, 1980) kommt eine konkludente Genehmigung insbesondere dann in Betracht, wenn es sich für die Zahlstelle erkennbar um regelmäßig wiederkehrende Lastschriften aus Dauerschuldverhältnissen, laufenden Geschäftsbeziehungen oder um den Einzug von wiederkehrenden Steuervorauszahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen handelt, die der Kontoinhaber in der Vergangenheit bereits einmal genehmigt hat.

    Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Zahlstelle damit rechnen, dass die Kontobewegungen zeitnah nachvollzogen und überprüft werden (BGH ZIP 2011, 1252).

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 215/10

    Konkludente Genehmigung von Lastschriftbuchungen: Auffüllung des im Guthaben zu

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2012 - 27 U 99/10
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH ZIP 2011, 1252; BGH ZInsO 2011, 1980) kommt eine konkludente Genehmigung insbesondere dann in Betracht, wenn es sich für die Zahlstelle erkennbar um regelmäßig wiederkehrende Lastschriften aus Dauerschuldverhältnissen, laufenden Geschäftsbeziehungen oder um den Einzug von wiederkehrenden Steuervorauszahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen handelt, die der Kontoinhaber in der Vergangenheit bereits einmal genehmigt hat.
  • BGH, 30.09.2010 - IX ZR 178/09

    Insolvenzanfechtung: Mittels Lastschrift bewirkte Zahlung des Schuldners;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2012 - 27 U 99/10
    Die Genehmigungserklärung ist gegenüber der Bank abzugeben (BGH ZIP 2010, 2105).
  • BGH, 25.01.2011 - XI ZR 171/09

    Konkludente Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift; nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2012 - 27 U 99/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der herrschenden Auffassung in der Literatur hängt die Wirksamkeit einer Lastschriftbuchung von der Genehmigung des Schuldners bzw. des Insolvenzverwalters ab (Genehmigungstheorie, vgl. BGH ZIP 2011, 482; BGHZ 186, 269; Kreft-Kayser, Insolvenzordnung, 6. Auflage 2011, § 82 Rn. 34 ff.; Uhlenbruck-Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Auflage 2010, § 82 Rn. 33; MünchKommInsO-Ott/Vuia, 2. Auflage 2007, § 82 Rn. 23 a; Fischer WM 2009, 629).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2012 - 27 U 99/10
    Darüber hinaus sind die Finanzgerichte - soweit es um eine Rückgewähr nach § 143 InsO geht - auch nicht zuständig, da Anfechtungsansprüche nach §§ 129 ff. InsO als bürgerliche Rechtsstreitigkeiten den ordentlichen Gerichten zuzuordnen sind (BGH ZIP 2011, 683) und dem Finanzgericht ein anderer Streitgegenstand unterbreitet wurde.
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 27 U 122/09
    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2012 - 27 U 99/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats finden diese Grundsätze uneingeschränkt auch beim Einzug von Steuern Anwendung (Senat ZIP 2010, 996).
  • OLG München, 20.12.2010 - 19 U 2126/09

    Unternehmensinsolvenzverfahren: Befugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2012 - 27 U 99/10
    Die in Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass bereits nach drei Bankarbeitstagen eine konkludente Genehmigung in Betracht komme (OLG München ZIP 2011, 43), begegnet indes Bedenken.
  • OLG Hamm, 11.06.2013 - 27 U 4/13

    Anfechtbarkeit der Einziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen; Feststellung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats finden diese Grundsätze uneingeschränkt auch beim Einzug von Steuern Anwendung (Senat, ZIP 2010, 996; Urt. v. 12.01.2012, 27 U 99/10, juris-Rn. 62).
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