Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 87/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2843
OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 87/99 (https://dejure.org/1999,2843)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.1999 - 27 UF 87/99 (https://dejure.org/1999,2843)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 1999 - 27 UF 87/99 (https://dejure.org/1999,2843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1601 ff.
    Unterhaltsanspruch der Mutter gegen ihre verheiratete nicht erwerbstätige Tochter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 810
  • FamRZ 2001, 437
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 87/99
    Diese vom Bundesgerichtshof (FamRZ 1992, 797) zur Bestimmung des angemessenen Lebensbedarfs eines Unterhaltspflichtigen gegenüber einem volljährigen Verwandten angestellten Erwägungen sind auch für die Frage der Zumutbarkeit Erwerbspflicht des Unterhaltspflichtigen heranzuziehen.
  • OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90

    Unterhalt geschiedener Ehegatten; Bemessung des Verwandtenunterhalts; Ermittlung

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 87/99
    Daher kann auch die Frage offen bleiben, ob bei der Ermittlung des bereinigten Einkommens alle Ausgaben der Ehegatten anzuerkennen sind, die sich bei dem zur Verfügung stehenden Familien Einkommen im Rahmen einer objektiv vernünftigen Lebensführung halten, wie etwa die mit der Anschaffungen und mit dem Erwerb eines Pkws verbundenen Belastungen, die Rücklagen für Notlagen oder Ersatzbeschaffung können und für Urlaub (Stollenwerk a.a.O.IV Rn.528.2; OLG Oldenburg FamRZ 1991, 1347).
  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 18/85

    Einsatz des Taschengeldanspruchs eines wiederverheirateten Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 87/99
    Ihr Anspruch auf Familienunterhalt gemäß §§ 1360, 1360a BGB ist überwiegend auf Naturalleistung gerichtet, wie auf Gewährung von Wohnung, Verpflegungsleistungen, Kleidung usw. (BGH FamRZ 1986, 668).
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Taschengeld ist grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen und deshalb für Unterhaltszwecke einzusetzen, soweit der angemessene oder notwendige Selbstbehalt des Pflichtigen gewahrt bleibt (Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 723; Günther aaO § 12 Rdn. 98; Heiß/Hußmann aaO 13. Kap. Rdn. 38; Wendl/Pauling aaO § 2 Rdn. 645; Scholz/Stein/Erdrich aaO Teil J Rdn. 56; Staudinger/Kappe/Engler BGB 13. Bearb. 1997 § 1603 Rdn. 103, 106; Stollenwerk Praxishandbuch Unterhaltsrecht 2. Aufl. Stichwort: Elternunterhalt Anm. 6; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2000, 810, 811).
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01

    Ausnahmsweise Einsatz fiktiven Einkommens im Elternunterhalt

    Ein fiktives Einkommen ist im abgeschwächten Unterhaltsverhältnis nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln OLG-Report 2000, 67 m.w.N.).
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