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   OLG Köln, 08.11.2000 - 27 UF 99/00   

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OLG Köln, 08.11.2000 - 27 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,6000)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2000 - 27 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,6000)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2000 - 27 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,6000)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2000 - 27 UF 99/00
    Scheidet ein solcher aber bereits dem Grunde nach aus, so ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen und zwar auch soweit über die weiteren Stufen noch nicht verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 390).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92

    Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2000 - 27 UF 99/00
    § 529 Abs. 3 S. 1 ZPO beruht, wie sich aus dem Sinnzusammenhang mit S. 2 dieser Vorschrift ergibt, auf dem Bestreben, Sachentscheidungen eines erstinstanzlichen Gerichts nicht dem Angriff mit Zuständigkeitsrügen auszusetzen, die erstmals in der Rechtsmittelinstanz erhoben werden, aber bereits in erster Instanz hätten geltend gemacht werden können (vgl. BGH NJW 1993, 3326 ff., 3328).
  • BGH, 25.06.1976 - IV ZR 125/75

    Voraussetzungen der eidesstattlichen Bekräftigung eines vorgelegten

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2000 - 27 UF 99/00
    Der in diesem Rahmen von der Rechtsprechung begründete Auskunftsanspruch dient der Vorbereitung von Haushaltsgeld- und Taschengeldansprüchen zwischen den nicht getrenntlebenden und gemeinsam wirtschaftenden Ehepartnern (vgl. BGH FamRZ 1976, 516 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 161).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.1989 - 2 WF 65/89

    Wirtschaftsgeld; Taschengeld; Auskunft; Vermögen; Ehegatte

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2000 - 27 UF 99/00
    Der in diesem Rahmen von der Rechtsprechung begründete Auskunftsanspruch dient der Vorbereitung von Haushaltsgeld- und Taschengeldansprüchen zwischen den nicht getrenntlebenden und gemeinsam wirtschaftenden Ehepartnern (vgl. BGH FamRZ 1976, 516 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 161).
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