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   BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08   

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https://dejure.org/2009,26217
BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08 (https://dejure.org/2009,26217)
BPatG, Entscheidung vom 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08 (https://dejure.org/2009,26217)
BPatG, Entscheidung vom 23. März 2009 - 27 W (pat) 106/08 (https://dejure.org/2009,26217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "BASS ENGINE" als Marke für Tonabspielgeräte nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangelnde Unterscheidungskraft "BASS ENGINE" nicht als Marke eintragbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Verbraucher ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnehmen, wie es ihnen entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdn. 53 -Henkel).

    Die Tatsache, dass eine identische Marke für identische Dienstleistungen in einem anderen Land eingetragen wurde, ist für die Entscheidung, die Anmeldung einer Marke zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, nicht maßgebend (EuGH GRUR 2004, 428 -Henkel).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass die Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BGH GRUR 1989, 420 -KSÜD).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012 Rdn. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Ob der Gesamtbegriff "BASS ENGINE" lexikalisch nachweisbar ist oder gar bereits im vorgenannten Sinne verwendet wird, ist für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ohne jede Bedeutung (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rdn. 32 -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Sicht des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 24 -SAT 2).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass die Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012 Rdn. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 91/04
    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Dabei ist die Unterscheidungskraft auch solchen Zeichen abzusprechen, die lediglich allgemeine Sachaussagen vermitteln (BPatG GRUR 2006, 766, 767 -Choco'n'More).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 23.03.2009 - 27 W (pat) 106/08
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012 Rdn. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006).
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