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   BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12   

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BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12 (https://dejure.org/2015,10069)
BPatG, Entscheidung vom 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12 (https://dejure.org/2015,10069)
BPatG, Entscheidung vom 17. März 2015 - 27 W (pat) 110/12 (https://dejure.org/2015,10069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "SUPER BAYERN (Wort-Bild-Marke)/FC BAYERN MÜNCHEN (Wort-Bild-Marke)" - bekannte Widerspruchsmarke - unlautere Ausnutzung der Wertschätzung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Marke "Super Bayern" ist wegen Ausbeutung der Marke "FC Bayern München" zu löschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr der Marke "SUPER BAYERN" auch auf Grund des Bekanntheitsschutzes der Widerspruchsmarke "FC BAYERN MÜNCHEN"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SUPER BAYERN (Wort-Bild-Marke)/FC BAYERN MÜNCHEN (Wort-Bild-Marke)" - bekannte Widerspruchsmarke - unlautere Ausnutzung der Wertschätzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "SUPER BAYERN (Wort-Bild-Marke)/FC BAYERN MÜNCHEN (Wort-Bild-Marke)" - bekannte Widerspruchsmarke - unlautere Ausnutzung der Wertschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Rufausbeutung der Markenrechte von Bayern München durch grafisch ähnliche gestaltete Wort-/Bildmarke Super Bayern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Es gibt keine "Super Bayern" mehr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Ein Ausnutzen der Wertschätzung ist gegeben, wenn sich ein Wettbewerber mit der Kennzeichnung seiner Waren oder Dienstleistungen einer Marke angenähert hat, um Gütevorstellungen, die das angesprochene Publikum mit den unter der Marke vertriebenen Erzeugnissen oder Dienstleistungen verbindet, für sich auszunutzen (so schon BGH, Urteil v. 09.12.1982 - I ZR 133/80, BGHZ 86, 90 - Rolls-Royce; Urteil v. 29.11.1984 - I ZR 158/82, GRUR 1985, 550 - DIMPLE).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Diese Unterschiede erscheinen unter Berücksichtigung des Erfahrungssatzes, dass die Übereinstimmungen von Marken dem Publikum regelmäßig länger und deutlicher in Erinnerung bleiben als die Unterschiede, zumal wenn sie quantitativ gegenüber dem unterscheidenden Teil überwiegen (so schon BGH, Urteil vom 15.10.1992 - I ZR 259/90, GRUR 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; Urteil v. 01.07.1993 - I ZR 194/91, GRUR 1993, 972 -Sana/Schosana) als nicht prägend.
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Ein Ausnutzen der Wertschätzung ist gegeben, wenn sich ein Wettbewerber mit der Kennzeichnung seiner Waren oder Dienstleistungen einer Marke angenähert hat, um Gütevorstellungen, die das angesprochene Publikum mit den unter der Marke vertriebenen Erzeugnissen oder Dienstleistungen verbindet, für sich auszunutzen (so schon BGH, Urteil v. 09.12.1982 - I ZR 133/80, BGHZ 86, 90 - Rolls-Royce; Urteil v. 29.11.1984 - I ZR 158/82, GRUR 1985, 550 - DIMPLE).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Allerdings ist bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihr verbundene Aufmerksamkeit oder Wertschätzung auszunutzen, regelmäßig von einem die Unlauterkeit im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG begründenden Verhalten auszugehen (BGH, Urteil v. 03.02.2005 - I ZR 159/02, GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte; EuGH, Urteil v. 27.11.2008 - C-252/07, GRUR 2009, 56 Rn. 39 - Intel/CPM).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Diese Unterschiede erscheinen unter Berücksichtigung des Erfahrungssatzes, dass die Übereinstimmungen von Marken dem Publikum regelmäßig länger und deutlicher in Erinnerung bleiben als die Unterschiede, zumal wenn sie quantitativ gegenüber dem unterscheidenden Teil überwiegen (so schon BGH, Urteil vom 15.10.1992 - I ZR 259/90, GRUR 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; Urteil v. 01.07.1993 - I ZR 194/91, GRUR 1993, 972 -Sana/Schosana) als nicht prägend.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Ob die Ausnutzung der Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise erfolgt, ist auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung zu beurteilen (BGH, Urteil vom 01.03.2001 - I ZR 211/98, GRUR 2001, 1050 - Tagesschau).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-252/07

    Intel Corporation - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 4 Abs. 4 Buchst. a -

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Allerdings ist bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihr verbundene Aufmerksamkeit oder Wertschätzung auszunutzen, regelmäßig von einem die Unlauterkeit im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG begründenden Verhalten auszugehen (BGH, Urteil v. 03.02.2005 - I ZR 159/02, GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte; EuGH, Urteil v. 27.11.2008 - C-252/07, GRUR 2009, 56 Rn. 39 - Intel/CPM).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Ein Ausnutzen der Wertschätzung der bekannten Marke, die mit dem Begriff der Rufausbeutung gleichzusetzen ist, liegt vor, wenn ein Dritter sich durch die Zeichenverwendung in die Sogwirkung der bekannten Marke begibt, um von deren Anziehungskraft, Ansehen und Ruf zu profitieren, ohne eine finanzielle Gegenleistung oder eigene Anstrengungen aufzuwenden (EuGH, Urteil vom 23.03.2010, GRUR 2010, 445 Rn. 102 - Google/Google France), mithin die Vorteile, den wirtschaftlichen Wert der Marke und die Anstrengungen des Inhaber der bekannten Marke zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Markenimages ausnutzt (EuGH, Urteil vom 18.06.2009, GRUR 2009, 756 Rn. 41, 49 - L"Oréal/Bellure), und im Wege des Imagetransfers Assoziationen mit der bekannten Marke erweckt und den fremden guten Ruf zugunsten der eigenen Vermarktung anzapft (BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 33 - Gib mal Zeitung).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Ein Ausnutzen der Wertschätzung der bekannten Marke, die mit dem Begriff der Rufausbeutung gleichzusetzen ist, liegt vor, wenn ein Dritter sich durch die Zeichenverwendung in die Sogwirkung der bekannten Marke begibt, um von deren Anziehungskraft, Ansehen und Ruf zu profitieren, ohne eine finanzielle Gegenleistung oder eigene Anstrengungen aufzuwenden (EuGH, Urteil vom 23.03.2010, GRUR 2010, 445 Rn. 102 - Google/Google France), mithin die Vorteile, den wirtschaftlichen Wert der Marke und die Anstrengungen des Inhaber der bekannten Marke zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Markenimages ausnutzt (EuGH, Urteil vom 18.06.2009, GRUR 2009, 756 Rn. 41, 49 - L"Oréal/Bellure), und im Wege des Imagetransfers Assoziationen mit der bekannten Marke erweckt und den fremden guten Ruf zugunsten der eigenen Vermarktung anzapft (BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 33 - Gib mal Zeitung).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 110/12
    Maßgebend dafür ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken, wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass das Publikum eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. BGH, Beschluss v. 01.03.2001 - I ZB 42/98, GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; EuGH, Urteil v. 12.02.2004 - C-218/01, GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

  • EuGH, 06.10.2009 - C-301/07

    PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

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