Rechtsprechung
BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 127/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Mit Ranzen spielt man nicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"PLAY BOX" für Schulranzen als Marke eintragbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"PLAY BOX" für Verpackungen aus Transport- und Sportbereicht als Marke nicht eintragungsfähig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 127/08
Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Nr. 48 -Henkel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 -FUSSBALL WM 2006).Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -TODAY; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -HENKEL).
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 127/08
Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 -WINDSURFING CHIEMSEE;… GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 -LINDE). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 127/08
Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Nr. 48 -Henkel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 -FUSSBALL WM 2006).
- BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 127/08
a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten - Schlechte Zeiten;). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 127/08
Es muss den Mitbewerbern die freie Wahl zwischen allen unmittelbar beschreibenden Angabe und Zeichen erhalten bleiben (EuGH GRUR Int. 2004, 410, Rn. 42 - BIOMILD). - EuGH, 08.04.2003 - C-53/01
Linde
Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 127/08
Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (…vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 -WINDSURFING CHIEMSEE; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 -LINDE). - BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 127/08
Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -TODAY;… EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -HENKEL).