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   BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08   

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BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08 (https://dejure.org/2009,27649)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08 (https://dejure.org/2009,27649)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 27 W (pat) 132/08 (https://dejure.org/2009,27649)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02

    Oddset Werbeaussage als irreführende Werbung

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    Auch der Bundesgerichtshof habe dies im Urteil vom 28.10.2004, Az: I ZR 59/02, so gesehen.

    Der Bundesgerichtshof hat in der nachfolgenden Nurbei-Lotto-Entscheidung (GRUR 2005, 176) im Jahr 2004 auf den Kontext "Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto" abgestellt und dazu ausgeführt, es komme nicht darauf an, ob und in welchem Umfang den angesprochenen Kreisen geläufig sei, was "Oddset" bezeichne.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    Rechtlich begründete oder faktische Monopolstellungen sind dabei nicht in der Weise zu berücksichtigen, dass sie das Schutzhindernis ausräumen könnten (BGH GRUR 1995, 732, 734 -Füllkörper; BPatG Beschluss vom 28. Juni 2000, Az: 32 W (pat) 198/01 -Großer Preis von Deutschland; EuGH GRUR Int. 2004, 500 Tz 54 ff. -Postkantoor).

    Nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG muss die Marke zwar, um unter das dort genannte Eintragungshindernis zu fallen, ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung von Merkmalen der betreffenden Dienstleistungen dienen können, doch verlangt dies nicht, dass diese Zeichen oder Angaben die ausschließliche Bezeichnungsweise der fraglichen Merkmale sind (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500 LS 5, Tz. 57, 102 -Postkantoor).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    Hat eine Marke keinen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt und handelt es sich bei ihr auch nicht um einen gebräuchlichen Begriff, den die Verbraucher stets nur als solchen und nicht als Unterscheidungsmittel verstehen, so fehlt ihr nicht jegliche Unterscheidungseignung (vgl. BGH BlPMZ 2002, 85 -Individuelle; GRUR 1999, 1093 -For You; GRUR 1999, 1089, 1091 -Yes).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    Hat eine Marke keinen für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt und handelt es sich bei ihr auch nicht um einen gebräuchlichen Begriff, den die Verbraucher stets nur als solchen und nicht als Unterscheidungsmittel verstehen, so fehlt ihr nicht jegliche Unterscheidungseignung (vgl. BGH BlPMZ 2002, 85 -Individuelle; GRUR 1999, 1093 -For You; GRUR 1999, 1089, 1091 -Yes).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76

    Löschung eines Warenzeichens - Beschwerde gegen eine Teillöschung

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    3) Billigkeitsgründe, die für eine Kostenauferlegung sprechen, sind nicht ersichtlich (§ 71 Abs. 1 MarkenG), obwohl ein Antragsteller im Löschungsverfahren Beteiligter in einem kontradiktorischen Verfahren mit entsprechenden Rechten und Pflichten ist (BGH GRUR 1977, 664 -Churrasco).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    § 23 Nr. 2 MarkenG enthält als Vorschrift über die Schranken eines bestehenden Markenschutzes im Sinn von §§ 14 ff. MarkenG lediglich eine zusätzliche Sicherung der Mitbewerber im Verletzungsprozess gegenüber möglicherweise zu Unrecht eingetragenen Marken und damit eine Beschränkung des Markeninhabers im Zivilprozess (vgl. BGH GRUR 1998, 930, 931 -Fläminger).
  • BPatG, 27.02.2002 - 32 W (pat) 209/01
    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    Soweit der 32. Senat des Bundespatentgerichts mit Beschluss vom 27.02.2002, Az: 32 W (pat) 209/01, entschieden hat, dass sich der Schutzbereich einer Widerspruchsmarke nicht auf den Wortbestandteil "Oddset" erstrecken könne, weil "odd" im Englischen Gewinnchancen bezeichne und mit "set" feste Gewinnquoten, ist festzustellen, dass es dort um den Schutzumfang der Widerspruchsmarke ging sowie um die Frage, ob "Oddset" allein kollisionsbegründend sein kann.
  • LG München I, 04.05.2001 - 21 O 10859/00
    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    Das LG München I spricht in seinem Urteil vom 04.05.2001, Az: 21 O 10859/00, nur davon, dass Wetten mit festgelegten Gewinnquoten in England und Skandinavien eine lange Tradition hätten und mit "Oddset" bezeichnet würden.
  • AG Köln, 08.05.2001 - 135 C 550/00

    Erstattung von Abmahnkosten

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    Dies hätten das Bundespatentgericht mit Beschluss vom 27.02.2003, Az: 32 W (pat) 209/02, und das LG München I mit Beschluss vom 04.05.2001, Az: 135 C 550/00, bestätigt.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
    Rechtlich begründete oder faktische Monopolstellungen sind dabei nicht in der Weise zu berücksichtigen, dass sie das Schutzhindernis ausräumen könnten (BGH GRUR 1995, 732, 734 -Füllkörper; BPatG Beschluss vom 28. Juni 2000, Az: 32 W (pat) 198/01 -Großer Preis von Deutschland; EuGH GRUR Int. 2004, 500 Tz 54 ff. -Postkantoor).
  • BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 376/02
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