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   BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 138/09   

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https://dejure.org/2010,21195
BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 138/09 (https://dejure.org/2010,21195)
BPatG, Entscheidung vom 07.06.2010 - 27 W (pat) 138/09 (https://dejure.org/2010,21195)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 27 W (pat) 138/09 (https://dejure.org/2010,21195)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 Abs 1 S 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "PHÖNIX/PHOENIX (Wort-Bild-Marke)" - rechtserhaltende Benutzung - keine Dienstleistungsähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "PHÖNIX/PHOENIX (Wort-Bild-Marke)" - rechtserhaltende Benutzung - keine Dienstleistungsähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "PHÖNIX/PHOENIX (Wort-Bild-Marke)" - rechtserhaltende Benutzung - keine Dienstleistungsähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "PHÖNIX/PHOENIX (Wort-Bild-Marke)" - rechtserhaltende Benutzung - keine Dienstleistungsähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 138/09
    Die Ähnlichkeit der jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen ist nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren zu ermitteln, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere ihre Beschaffenheit, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon); daneben können auch ihre regelmäßige betriebliche Herkunft, die Vertriebs- oder Erbringungsart sowie ihre wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden.

    Abzustellen ist dabei vor allem darauf, ob zwischen den jeweils angebotenen Produkten oder Leistungen so enge Beziehungen bestehen, dass sich den Abnehmern, wenn sie die Waren oder Dienstleistungen mit denselben Zeichen gekennzeichnet wahrnehmen, der Schluss aufdrängt, dass diese Waren oder Dienstleistungen vom selben oder von wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 924, Rdn. 29 - Canon).

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 138/09
    Eine Verwechslungsgefahr kann jedoch nicht angenommen werden, wenn entweder die Vergleichszeichen oder die von ihnen erfassten Waren oder Dienstleistungen gänzlich unähnlich sind (BGH GRUR 2004, 241, 243, GeDIOS).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 138/09
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate).
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