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   BPatG, 28.08.2001 - 27 W (pat) 146/00   

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Wird zitiert von ...  

  • BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 28/05  
    In der Bedeutung "leichte/einfache Karte" werden maßgebliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise die angemeldete Bezeichnung aber in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren nur als eine im Vordergrund stehende, diese unmittelbar beschreibende (vgl BGH GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard) Sachangabe verstehen, nämlich dass die beanspruchten Waren entweder solche einfach zu handhabenden Karten darstellen oder zum Gegenstand haben (vgl zu vergleichbaren Markenanmeldungen HABM R 99/98-1 - EASI-CARD; R 96/98-1 EASI-CASH; R 403/02-3 - EASILOK; R 120/99-3 - EASY COVER; R 631/99-2 - EASY ENTRY; R 59/98-3 - EASYPHOTO; R 109/98-2 - EASYPLAN; R 338/99-1 - easyTel; BPatG 27 W (pat) 146/00 - Easy Dialog; 30 W (pat) 53/99 - easymail; 29 W (pat) 118/99 - EASY-PACK; 27 W (pat) 93/01 - EASYBRIDGE; 33 W (pat) 122/00 und 142/00 - EasyTrade; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
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