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BPatG, 28.04.2009 - 27 W (pat) 153/08 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98
Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser …
Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 27 W (pat) 153/08
Ein Bildzeichen ist dementsprechend nur dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es die im Warenverzeichnis genannten Waren naturgetreu bildlich wiedergibt (BGH WRP 1997, 755 -Autofelge; WRP 1999, 526 -Etiketten, m. w. Nachw.) oder wenn es sich bei ihm um eine einfache geometrische Form oder ein sonstiges einfaches graphisches Gestaltungselement handelt, und eine solche Gestaltung -wie den Verbrauchern aus Erfahrung bekannt ist -in der Werbung, auf der Ware, ihrer Verpackung oder auf Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 734, 735 -Jeanshosentasche; HABM Mitt 2001, 273, 275 -M-förmige Steppnähte). - BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96
Etiketten
Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 27 W (pat) 153/08
Ein Bildzeichen ist dementsprechend nur dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es die im Warenverzeichnis genannten Waren naturgetreu bildlich wiedergibt (BGH WRP 1997, 755 -Autofelge; WRP 1999, 526 -Etiketten, m. w. Nachw.) oder wenn es sich bei ihm um eine einfache geometrische Form oder ein sonstiges einfaches graphisches Gestaltungselement handelt, und eine solche Gestaltung -wie den Verbrauchern aus Erfahrung bekannt ist -in der Werbung, auf der Ware, ihrer Verpackung oder auf Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 734, 735 -Jeanshosentasche; HABM Mitt 2001, 273, 275 -M-förmige Steppnähte). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97
St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen …
Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 27 W (pat) 153/08
Ein Bildzeichen ist dementsprechend nur dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es die im Warenverzeichnis genannten Waren naturgetreu bildlich wiedergibt (BGH WRP 1997, 755 -Autofelge; WRP 1999, 526 -Etiketten, m. w. Nachw.) oder wenn es sich bei ihm um eine einfache geometrische Form oder ein sonstiges einfaches graphisches Gestaltungselement handelt, und eine solche Gestaltung -wie den Verbrauchern aus Erfahrung bekannt ist -in der Werbung, auf der Ware, ihrer Verpackung oder auf Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 734, 735 -Jeanshosentasche; HABM Mitt 2001, 273, 275 -M-förmige Steppnähte).