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   BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09   

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BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09 (https://dejure.org/2009,29916)
BPatG, Entscheidung vom 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09 (https://dejure.org/2009,29916)
BPatG, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 27 W (pat) 16/09 (https://dejure.org/2009,29916)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor; GRUR 2004, 428 -Henkel).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR Int 2005, 1012 -BioID; BGH GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass die Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel verstehen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417 -BerlinCard).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09
    Ob der Gesamtbegriff "Kindertobetag" lexikalisch nachweisbar ist oder gar bereits im vorgenannten Sinn verwendet wird, ist für die Beurteilung der Unterscheidungskraft vorliegend ohne Bedeutung (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor; GRUR 2004, 428 -Henkel).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass die Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel verstehen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417 -BerlinCard).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Sicht des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 -SAT 2).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 27 W (pat) 16/09
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR Int 2005, 1012 -BioID; BGH GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006).
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