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   BPatG, 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09   

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BPatG, 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09 (https://dejure.org/2010,18729)
BPatG, Entscheidung vom 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09 (https://dejure.org/2010,18729)
BPatG, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 27 W (pat) 173/09 (https://dejure.org/2010,18729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Marke "mobiLotto" nicht für Computerprogramme eintragbar

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "mobiLOTTO" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "mobiLOTTO" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "mobiLotto" als Marke für Computerprogramme nicht eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für "mobiLotto" für Bereich Computerprogramme und Werbung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung oder die Löschung zu befinden haben, denn schon die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung oder die Löschung zu befinden haben, denn schon die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09
    Wie der Bundesgerichtshof in der Lotto-Entscheidung (GRUR 2006, 760) festgestellt hat, handelt es sich bei "Lotto" um die allgemein bekannte Beschreibung eines Glücksspiels.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat diese Bestimmung keinen Einfluss auf die Auslegung und Anwendung der absoluten Schutzhindernisse (vgl. EuGH GRUR 2004, 946, 947 - Nichols).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09
    Für die Annahme des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist daher kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis darüber erforderlich, dass die Angabe bereits bekannt ist oder verwendet wird (EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1015 - BioID).
  • BPatG, 06.03.2024 - 29 W (pat) 10/21
    Anders als der Beschwerdeführer ausführt, werden die angesprochenen inländischen Verkehrskreise die geringfügige Abweichung des angemeldeten Zeichens zum spanischen, italienischen bzw. portugiesischen Begriff "antifascista", die lediglich in dem zusätzlichen Buchstaben "h" in der Mitte des zweiten Wortteils besteht und klanglich nicht erkennbar ist, entweder schon nicht bemerken oder für einen Druck- bzw. Schreibfehler halten (vgl. hierzu u. a. BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2008, 1002 Rn. 35 - Schuhpark; BPatG, Beschluss vom 19.08.2022, 25 W (pat) 42/21 - Belagio; Beschluss vom 20.12.2021, 29 W (pat) 527/21 - Sportbokx; Beschluss vom 25.01.2021, 25 W (pat) 543/19 - Das Prot; Beschluss vom 12.11.2020, 30 W (pat) 529/20 - bankkart; Beschluss vom 06.05.2020, 25 W (pat) 506/20 - H.ostels; Beschluss vom 27.09.2018, 30 W (pat) 534/17 - Karnaval; Beschluss vom 25.09.2018, 28 W (pat) 606/17 - GLYDE; Beschluss vom 06.08.2018, 27 W (pat) 52/16 - RECHT§PRACHE; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - Happyness; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto; ; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 234 m. w. N.).
  • BPatG, 09.03.2022 - 29 W (pat) 35/20
    Die angesprochenen Verkehrskreise werden darin das Wort "Kollegium" ohne Weiteres wiedererkennen (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rn. 35 - Schuhpark; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal; Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto; Beschluss vom 07.12.2009, 30 W (pat) 67/08 - Unicum; Beschluss vom 12.02.2014, 29 W (pat) 546/11 - UNICUM).
  • BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" -

    Denn sie werden die geringfügige Abweichung (fehlender Buchstabe "k" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber sie erkennen in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihnen geläufige sachbezogene Angabe "Lack" im Zusammenhang mit den fraglichen Waren ohne Weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 546/10 - Catz ["Cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 08.03.2013 - 28 W (pat) 555/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Happyness" - fehlende Unterscheidungskraft

    Denn es wird die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens (Buchstabe "y" statt "i" in der Wortmitte), die sich klanglich nicht auswirkt, entweder nicht bemerken oder für einen Druckfehler halten oder aber es erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige Angabe "Happiness" ohne weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 546/10 - Catz ["cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LacTec" - keine

    Denn sie werden die geringfügige Abweichung (fehlender Buchstabe "k" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber sie erkennen in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihnen geläufige sachbezogene Angabe "Lack" im Zusammenhang mit den fraglichen Waren ohne weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 546/10 - Catz ["Cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 12.09.2019 - 30 W (pat) 8/19
    Denn der angesprochene Verkehr wird die geringfügige Abweichung - die alleine in der Schreibweise mit doppeltem "s" anstatt "ß" besteht und sich zudem klanglich nicht auswirkt - entweder nicht bemerken oder für einen Druckfehler halten oder aber er erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige Farbangabe "Weiß" ohne weiteres wieder (vgl. BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rn. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 555/11 - Happyness [Happiness]; 28 W (pat) 546/10 - Catz ["cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Catz" - keine Unterscheidungskraft -

    Denn es wird die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens (Buchstabe "z" statt "s" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt und auch schriftbildlich sehr ähnlich ist, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber es erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige sachbezogene Angabe "cats" ohne Weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 28.01.2022 - 29 W (pat) 556/19
    Die angesprochenen Verkehrskreise werden in dem Wort "produktivo" das Werbewort "produktiv" ohne Weiteres wiedererkennen (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rn. 35 - Schuhpark; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal; Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 - mobiLotto) und die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens von dem Wort "produktiv", die sich in der sprachlich nicht erkennbaren Großschreibung am Wortanfang und dem am Wortende angehängten Vokal "o" erschöpft, für einen Hör- oder Druckfehler halten, der die eindeutig empfundene inhaltliche Aussage unberührt lässt und von der erkannten Bedeutung nicht wegführt (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rn. 220).
  • BPatG, 20.12.2021 - 29 W (pat) 527/21
    Diese werden den an vorletzter Stelle zusätzlich eingefügten Buchstaben "k", der zudem den Klang des Wortes nicht wahrnehmbar verändert, entweder übersehen oder für einen Schreibfehler halten und daher keinen betrieblichen Herkunftshinweis darin erblicken (vgl. u.a. neben der schon von der Markenstelle hierzu umfangreich zitierten Rechtsprechung BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2008, 1002 Rn. 35 - Schuhpark; BPatG, Beschluss vom 12.11.2020, 30 W (pat) 529/20 - bankkart; Beschluss vom 06.05.2020, 25 W (pat) 506/20 - H.ostels; Beschluss vom 27.09.2018, 30 W (pat) 534/17 - Karnaval; Beschluss vom 06.08.2018, 27 W (pat) 52/16 - RECHTSPRACHE; Beschluss vom 03.05.2010, 27 W (pat) 173/09 mobiLotto; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rn. 220).
  • BPatG, 08.11.2018 - 30 W (pat) 11/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Streifenfrei-Weiss" - fehlende Unterscheidungskraft

    Denn der angesprochene Verkehr wird die geringfügige Abweichung - die alleine in der Schreibweise mit doppeltem "s" anstatt "ß" besteht und sich zudem klanglich nicht auswirkt - entweder nicht bemerken oder für einen Druckfehler halten oder aber er erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige Farbangabe "Weiß" ohne weiteres wieder (vgl. BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 28 W (pat) 555/11 - Happyness [Happiness]; 28 W (pat) 546/10 - Catz ["cats"]; 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/0 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BPatG, 03.03.2016 - 30 W (pat) 36/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "BLUCHROME" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 545/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dogz" - keine Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 27.10.2016 - 30 W (pat) 36/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fleck-weg-Weiss" - Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 20.06.2012 - 28 W (pat) 14/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "OPTIMA" - keine Unterscheidungskraft

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Rechtsprechung
   BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 173/09   

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https://dejure.org/2010,34494
BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 173/09 (https://dejure.org/2010,34494)
BPatG, Entscheidung vom 06.07.2010 - 27 W (pat) 173/09 (https://dejure.org/2010,34494)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 27 W (pat) 173/09 (https://dejure.org/2010,34494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

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