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   BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09   

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BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09 (https://dejure.org/2010,15975)
BPatG, Entscheidung vom 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09 (https://dejure.org/2010,15975)
BPatG, Entscheidung vom 15. November 2010 - 27 W (pat) 218/09 (https://dejure.org/2010,15975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    "Ruhrstadion"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ruhrstadion" - Stadionname - betrieblicher Herkunftshinweis - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ruhrstadion" - Stadionname - betrieblicher Herkunftshinweis - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Ruhrstadion" als Marke für Sport und Wettbewerbe eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenschutz für die Bezeichnung Ruhrstadion für Sport und Kultur

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, so zu verwenden, dass es ohne weiteres als Marke verstanden wird (BGH GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; Senatsbeschluss vom 15. Januar 2010, Az: 27 W (pat) 250/09 - In Kölle jebore; vgl. auch BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army).

    Vorliegend besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, das Zeichen an unterschiedlichen Stellen der betreffenden Ware so anzubringen, dass die Verbraucher in dem Zeichen einen Herkunftshinweis sehen, zumal es auch auf der Verpackung der Ware so angebracht sein kann, dass es als Herkunftshinweis wirkt (vgl. BGH GRUR 2010, 825 Tz. 22 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).

    Aus diesem Grund kommt es für die Eintragung auch nicht darauf an, ob die Möglichkeiten, das Zeichen als Herkunftshinweis zu verwenden, gegenüber den Verwendungen überwiegen, bei denen das Publikum darin keinen solchen Herkunftshinweis erblickt (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Tz. 45 - Audi Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2010, 825 Tz. 23 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Soweit Waren einen mit "Ruhrstadion" bezeichnungsfähigen Inhalt aufweisen können, fehlt zwar - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft, weil "Ruhrstadion" dann geeignet ist, diesen Inhalt zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - Reich und Schön; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Auch der Bundesgerichtshof differenziert zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; anders BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az: 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschluss vom 15. März 2006, Az: 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az: 32 W (pat) 28/05 - Karl May).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Damit darf die Eintragung des Zeichens auch nicht wegen der Möglichkeit abgelehnt werden, für eine bestimmte Anbringung eine Positionsmarke eintragen zu lassen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010, Az: I ZB 115/08 - Tooor!).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Zeichen selbst an Souvenirs in einer Form angebracht wird, bei der das Publikum darin einen Herkunftshinweis sieht (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 - Marlene-Dietrich-Bildnis I).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Soweit Waren einen mit "Ruhrstadion" bezeichnungsfähigen Inhalt aufweisen können, fehlt zwar - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft, weil "Ruhrstadion" dann geeignet ist, diesen Inhalt zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - Reich und Schön; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01
    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Das Publikum ist deshalb daran gewöhnt, einen betrieblichen Herkunftshinweis in dieser Form vermittelt zu bekommen (vgl. BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2001, Az: 32 W (pat) 11/01 - Bodensee-Arena).
  • BPatG, 15.01.2010 - 27 W (pat) 250/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "In Kölle jebore" - blickfangmäßiger, dekorativer

    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, so zu verwenden, dass es ohne weiteres als Marke verstanden wird (BGH GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; Senatsbeschluss vom 15. Januar 2010, Az: 27 W (pat) 250/09 - In Kölle jebore; vgl. auch BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, so zu verwenden, dass es ohne weiteres als Marke verstanden wird (BGH GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; Senatsbeschluss vom 15. Januar 2010, Az: 27 W (pat) 250/09 - In Kölle jebore; vgl. auch BGH GRUR 2001, 240, 242 - Swiss Army).
  • BPatG, 20.12.2005 - 32 W (pat) 199/03
    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Auch der Bundesgerichtshof differenziert zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; anders BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az: 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschluss vom 15. März 2006, Az: 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az: 32 W (pat) 28/05 - Karl May).
  • BPatG, 15.03.2006 - 32 W (pat) 59/04
    Auszug aus BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09
    Auch der Bundesgerichtshof differenziert zwischen Büchern und Verlagstätigkeit (siehe GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; anders BPatG, Beschluss vom 20. Dezember 2005, Az: 32 W (pat) 199/03 - GourmetTräume; Beschluss vom 15. März 2006, Az: 32 W (pat) 59/04 - Gesichter der Erde; Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az: 32 W (pat) 28/05 - Karl May).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 23.10.2007 - 32 W (pat) 28/05

    Karl May

  • BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Kölner Dom)" - Unterscheidungskraft -

    5) Das Interesse der Allgemeinheit an Motiven erfordert keine Beschränkung des Markenschutzes für einzelne Darstellungsweisen bereits im Eintragungsverfahren, obwohl nahezu jedes Bild für die - nicht markenmäßig benutzte - Dekoration der beanspruchter Gegenstände beschreibend sein kann (vgl. BPatG, Beschl. v. 15. November 2010 - 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadion).

    Diesem Interesse wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass bei einer solchen Verwendung eine (markenmäßige) Benutzung des Zeichens im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG zu verneinen ist (BPatG, Beschl. v. 15. November 2010 - 27 W (pat) 218/09, BeckRS 2011, 03279 - Ruhrstadion).

  • BPatG, 22.03.2011 - 27 W (pat) 16/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nordhessenhalle" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Aus dem geographischen Bezug auf Nordhessen ergibt sich kein Freihaltungsbedürfnis, weil er nur eine Region umfasst (vgl. BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2001, Az: 32 W (pat) 11/01 - Bodenseearena, Beschluss vom 15. November 2010, Az: 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadion; BPatG BlPMZ 2009, 406 - Halle Münsterland), die nicht genau begrenzbar ist.

    Dass die Markenstelle die vom Senat in den Beschlüssen zu "Ruhrstadion" (vom 15. November2010, Az: 27 W(pat) 218/09) vertretene Auffassung im vorliegenden Fall nicht für durchschlagend erachtet hat, beruht darauf, dass diese Beschlüsse im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidungen noch keine gängige Rechtsprechung darstellten.

  • BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 522/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fabrik Paderborn" - Freihaltungsbedürfnis

    Sie vertritt die Ansicht, das Bundespatentgericht habe in einer Vielzahl von Entscheidungen bestätigt, dass sich auch im Bereich von Veranstaltungsstätten die Übung herausgebildet habe, Kennzeichen zu verwenden, die sich aus dem Namen einer Region, Kommune und Einrichtungsbezeichnung, wie Stadion, Arena oder ähnliches - oder eben Fabrik - zusammensetzten (27 W (pat) 16/11 - Nordhessenhalle; 27 W (pat) 158/10 - Stadion an der Alten Försterei; 27 W (pat) 85/10 -Konstanzer Konzilgespräche; 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadion; 27 W (pat) 43/09 -Halle Münsterland).

    Auf die (auch) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 27. Senats des Bundespatentgerichts zugelassene und eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2011 (a. a. O. - Rheinpark-Center Neuss) der Auffassung, dass das Publikum der Zusammensetzung einer Einrichtungsbezeichnung und einer geographischen Angabe regelmäßig einen betrieblichen Herkunftshinweis entnehme, wie dies in den Verfahren 27 W (pat) 16/11 - Nordhessenhalle, 27 W (pat) 158/10 - Stadion an der Alten Försterei, 27 W (pat) 85/10 - Konstanzer Konzilgespräche, 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadion und 27 W (pat) 43/09 - Halle Münsterland angenommen wurde, eine Absage erteilt.

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