Rechtsprechung
   BPatG, 13.02.2007 - 27 W (pat) 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18656
BPatG, 13.02.2007 - 27 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2007,18656)
BPatG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 27 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2007,18656)
BPatG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 27 W (pat) 25/06 (https://dejure.org/2007,18656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 910
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 23.06.1998 - 24 W (pat) 228/97

    Markenbeschwerde - Gegenstandswert für die Tätigkeit im

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 27 W (pat) 25/06
    Unter Zugrundelegung des von der Antragstellerin angesetzten Gegenstandswerts von 10.000 EUR, welcher der früheren Festsetzungspraxis des BPatG entspricht (vgl. BPatG GRUR 1999, 64, 65 - Gegenstandswert für Widerspruchsverfahren), errechnet sich damit - wie von der Markenstelle festgesetzt und auch von den Beteiligten der Höhe nach nicht beanstandet - eine Gebühr i. H. v. 384, 50 EUR, bestehend aus einer 7, 5/10-Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO a. F. und der Kostenpauschale nach § 26 BRAGO a. F.
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 27 W (pat) 25/06
    Entgegen ihrer Ansicht ist die Antragstellerin für die nach § 61 RVG bestehenden Voraussetzungen darlegungs- und beweispflichtig, da sie eine Festsetzung ihrer Kosten nach den Vorschriften des RVG geltend macht und damit entsprechend den üblichen Regeln die Darlegungs- und Beweislast für eine solche Kostenberechnung trägt; im Übrigen verkennt die Antragstellerin, dass sie auch bei Zugrundlegung ihrer Auffassung über die Darlegungs- und Beweislast nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick darauf, dass die fraglichen Vorgänge ausschließlich ihrer eigenen Einflusssphäre zuzuordnen sind, eine erhöhte Darlegungslast trifft (vgl. BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158 f.; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, vor § 284 Rn. 34 f.), der sie aus den nachstehenden Gründen in keiner Weise genügt hat.
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 27 W (pat) 25/06
    Entgegen ihrer Ansicht ist die Antragstellerin für die nach § 61 RVG bestehenden Voraussetzungen darlegungs- und beweispflichtig, da sie eine Festsetzung ihrer Kosten nach den Vorschriften des RVG geltend macht und damit entsprechend den üblichen Regeln die Darlegungs- und Beweislast für eine solche Kostenberechnung trägt; im Übrigen verkennt die Antragstellerin, dass sie auch bei Zugrundlegung ihrer Auffassung über die Darlegungs- und Beweislast nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick darauf, dass die fraglichen Vorgänge ausschließlich ihrer eigenen Einflusssphäre zuzuordnen sind, eine erhöhte Darlegungslast trifft (vgl. BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158 f.; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, vor § 284 Rn. 34 f.), der sie aus den nachstehenden Gründen in keiner Weise genügt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht