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   BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09   

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https://dejure.org/2011,21698
BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09 (https://dejure.org/2011,21698)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09 (https://dejure.org/2011,21698)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 27 W (pat) 281/09 (https://dejure.org/2011,21698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "IXI (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "IXI (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "IXI (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "IXI (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "IXI (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Ebenso darf keine Festlegung auf eine Positionierung verlangt werden, wenn mehrere davon in Frage kamen und dabei jeweils eine markenmäßige Verwendung gegeben sein kann (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene Dietrich-Bildnis II).
  • BPatG, 12.09.2006 - 27 W (pat) 67/06
    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Für die Schutzfähigkeit der Marke sprechen auch die Entscheidungen des Senats in den Verfahren 27 W (pat) 19/06 und 27 W (pat) 67/06, in denen der Senat die Unterscheidungskraft einer Bildmarke u. a. für Schuhe bejaht hat.
  • BPatG, 11.04.2006 - 27 W (pat) 112/05
    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Diese Beurteilung entspricht der Entscheidung des Senats in dem vergleichbaren Verfahren 27 W (pat) 112/05, in dem der Senat die Unterscheidungskraft der Bildmarke.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190, Rn. 41 - Gabelstapler) und des BGH (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl) die Eignung einer Marke, vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel) als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Diese Grundsätze gelten auch für ein als Marke angemeldetes Bildzeichen, das nur dann nicht unterscheidungskräftig ist, wenn es die im Warenverzeichnis genannten Waren naturgetreu bildlich wiedergibt (BGH WRP 1999, 526 - Etiketten) oder wenn es sich bei ihm um eine einfache geometrische Form oder ein sonstiges einfaches graphisches Element handelt, und eine solche Gestaltung - wie den Verbrauchern aus Erfahrung bekannt ist - in der Werbung, auf der Ware, ihrer Verpackung oder auf Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2001, 734, 735 - Jeanshosentasche).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Diese Grundsätze gelten auch für ein als Marke angemeldetes Bildzeichen, das nur dann nicht unterscheidungskräftig ist, wenn es die im Warenverzeichnis genannten Waren naturgetreu bildlich wiedergibt (BGH WRP 1999, 526 - Etiketten) oder wenn es sich bei ihm um eine einfache geometrische Form oder ein sonstiges einfaches graphisches Element handelt, und eine solche Gestaltung - wie den Verbrauchern aus Erfahrung bekannt ist - in der Werbung, auf der Ware, ihrer Verpackung oder auf Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2001, 734, 735 - Jeanshosentasche).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190, Rn. 41 - Gabelstapler) und des BGH (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl) die Eignung einer Marke, vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel) als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Ebenso darf keine Festlegung auf eine Positionierung verlangt werden, wenn mehrere davon in Frage kamen und dabei jeweils eine markenmäßige Verwendung gegeben sein kann (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene Dietrich-Bildnis II).
  • BPatG, 20.07.2010 - 27 W (pat) 502/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Taschennaht (Bildmarke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Senatsentscheidung in dem Verfahren 27 W (pat) 502/09, in der der Senat die Unterscheidungskraft der Bilddarstellung einer Naht für "Bekleidungsstücke" verneint hatte.
  • BPatG, 12.09.2006 - 27 W (pat) 19/06
    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09
    Für die Schutzfähigkeit der Marke sprechen auch die Entscheidungen des Senats in den Verfahren 27 W (pat) 19/06 und 27 W (pat) 67/06, in denen der Senat die Unterscheidungskraft einer Bildmarke u. a. für Schuhe bejaht hat.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

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