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   BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09   

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BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09 (https://dejure.org/2011,22422)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09 (https://dejure.org/2011,22422)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 27 W (pat) 282/09 (https://dejure.org/2011,22422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "X (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "X (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "X (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "X (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "X (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Diese Grundsätze gelten auch für ein als Marke angemeldetes Bildzeichen, das nur dann nicht unterscheidungskräftig ist, wenn es die im Warenverzeichnis genannten Waren naturgetreu bildlich wiedergibt (BGH WRP 1999, 526 - Etiketten) oder wenn es sich bei ihm um eine einfache geometrische Form oder ein sonstiges einfaches graphisches Element handelt, und eine solche Gestaltung - wie den Verbrauchern aus Erfahrung bekannt ist - in der Werbung, auf der Ware, ihrer Verpackung oder auf Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2001, 734, 735 - Jeanshosentasche).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190, Rn. 41 - Gabelstapler) und des BGH (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl) die Eignung einer Marke, vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel) als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190, Rn. 41 - Gabelstapler) und des BGH (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl) die Eignung einer Marke, vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel) als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Ebenso darf keine Festlegung auf eine Positionierung verlangt werden, wenn mehrere davon in Frage kamen und dabei jeweils eine markenmäßige Verwendung gegeben sein kann (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene Dietrich-Bildnis II).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Ebenso darf keine Festlegung auf eine Positionierung verlangt werden, wenn mehrere davon in Frage kamen und dabei jeweils eine markenmäßige Verwendung gegeben sein kann (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene Dietrich-Bildnis II).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Einer Kennzeichnung fehlt die Unterscheidungskraft, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in ihr keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, was etwa bei einem für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch) oder bei Werbeaussagen allgemeiner Art der Fall ist.
  • BPatG, 12.09.2006 - 27 W (pat) 19/06
    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Für die Schutzfähigkeit der Marke sprechen auch die Entscheidungen des Senats in den Verfahren 27 W (pat) 19/06 und 27 W (pat) 67/06, in denen der Senat die Unterscheidungskraft einer Bildmarke u. a. für Schuhe bejaht hat.
  • BPatG, 11.04.2006 - 27 W (pat) 112/05
    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Diese Beurteilung entspricht der Entscheidung des Senats in dem vergleichbaren Verfahren 27 W (pat) 112/05, in dem der Senat die Unterscheidungskraft der Bildmarke.
  • BPatG, 20.07.2010 - 27 W (pat) 502/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Taschennaht (Bildmarke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Senatsentscheidung in dem Verfahren 27 W (pat) 502/09, in der der Senat die Unterscheidungskraft der Bilddarstellung einer Naht für "Bekleidungsstücke" verneint hatte.
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09
    Diese Grundsätze gelten auch für ein als Marke angemeldetes Bildzeichen, das nur dann nicht unterscheidungskräftig ist, wenn es die im Warenverzeichnis genannten Waren naturgetreu bildlich wiedergibt (BGH WRP 1999, 526 - Etiketten) oder wenn es sich bei ihm um eine einfache geometrische Form oder ein sonstiges einfaches graphisches Element handelt, und eine solche Gestaltung - wie den Verbrauchern aus Erfahrung bekannt ist - in der Werbung, auf der Ware, ihrer Verpackung oder auf Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2001, 734, 735 - Jeanshosentasche).
  • BPatG, 12.09.2006 - 27 W (pat) 67/06
  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

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