Rechtsprechung
BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 38/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,30567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 38/09
Bei den beanspruchten Dienstleistungen, die unter einem bezeichnungsfähigen Motto stehen können (wie Veranstaltungen) oder sich mit einem Thema befassen (wie Freizeitparks oder Ausstellungen), fehlt damit die markenrechtliche Unterscheidungskraft, weil die angemeldete Bezeichnung als Motto bzw. Thema aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 -Reich und Schön; GRUR 2001, 1043, 1045 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 -Bar jeder Vernunft). - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 38/09
Bei den beanspruchten Dienstleistungen, die unter einem bezeichnungsfähigen Motto stehen können (wie Veranstaltungen) oder sich mit einem Thema befassen (wie Freizeitparks oder Ausstellungen), fehlt damit die markenrechtliche Unterscheidungskraft, weil die angemeldete Bezeichnung als Motto bzw. Thema aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 -Reich und Schön; GRUR 2001, 1043, 1045 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 -Bar jeder Vernunft). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 38/09
Bei den beanspruchten Dienstleistungen, die unter einem bezeichnungsfähigen Motto stehen können (wie Veranstaltungen) oder sich mit einem Thema befassen (wie Freizeitparks oder Ausstellungen), fehlt damit die markenrechtliche Unterscheidungskraft, weil die angemeldete Bezeichnung als Motto bzw. Thema aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 -Reich und Schön; GRUR 2001, 1043, 1045 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 -Bar jeder Vernunft). - BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00
"Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 38/09
Bei den beanspruchten Dienstleistungen, die unter einem bezeichnungsfähigen Motto stehen können (wie Veranstaltungen) oder sich mit einem Thema befassen (wie Freizeitparks oder Ausstellungen), fehlt damit die markenrechtliche Unterscheidungskraft, weil die angemeldete Bezeichnung als Motto bzw. Thema aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 -Reich und Schön; GRUR 2001, 1043, 1045 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 -Bar jeder Vernunft).