Rechtsprechung
BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 48/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
DJ-Führerschein nicht als Wortmarke für Aus- und Weiterbildung von Diskjockeys schutzfähig - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "DJ-Führerschein" - keine Unterscheidungskraft - rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "DJ-Führerschein" - keine Unterscheidungskraft - kanzlei.biz
Ablehnung des "DJ-Führerschein" als Wortmarke
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "DJ-Führerschein" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "DJ-Führerschein" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "DJ-Führerschein" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BPatg: Zeichenfolge "DJ-Führerschein" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Fortbildungen eintragbar
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
(Rotes Licht) für "DJ-Führerschein" - keine Eintragungsfähigkeit von rein beschreibenden Begriffen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 48/10
Enthält eine Marke - wie hier - einen beschreibenden Begriffsinhalt, der von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel), ohne weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird, so ist ihr die Registrierung als Marke zu versagen.Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
- BPatG, 18.11.2009 - 27 W (pat) 139/09
"German Poker Players Association" als Marke schutzfähig
Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 48/10
Der Anmelder verweist schließlich auf die Senatsentscheidung vom 18. November 2009 in dem Verfahren 27 W (pat) 139/09 - German Poker Players Association.Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung des Anmelders auch nicht aus der Senatsentscheidung in dem Verfahren 27 W (pat) 139/09 - German Poker Players Assoziation.
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 48/10
Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.;… vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012 - Biomild; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 48/10
Solche beschreibenden Angaben verstehen die Verbraucher nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 48/10
Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 48/10
Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012 - Biomild; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 48/10
Voreintragungen - selbst identischer Marken - führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (BGH BlPMZ 1998, 248 - Today).