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   BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 52/09   

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https://dejure.org/2009,31221
BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 52/09 (https://dejure.org/2009,31221)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 27 W (pat) 52/09 (https://dejure.org/2009,31221)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 27 W (pat) 52/09 (https://dejure.org/2009,31221)
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  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 52/09
    Dies gilt selbst dann, wenn man berücksichtigt, dass bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes eine geringe Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne ausreicht (vgl. hierzu BGH MarkenR 2001, 368, 369 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten), um das Schutzhindernis zu überwinden.

    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken keine Unterscheidungskraft, wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 -Cityservice).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 52/09
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken keine Unterscheidungskraft, wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 -Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 52/09
    Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -Henkel).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 52/09
    Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -Henkel).
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