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   BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10   

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BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10 (https://dejure.org/2010,21002)
BPatG, Entscheidung vom 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10 (https://dejure.org/2010,21002)
BPatG, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - 27 W (pat) 541/10 (https://dejure.org/2010,21002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "LINEAS" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • kanzlei.biz

    Bezeichnung "Lineas" kann eintragungsfähige Wortmarke sein

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LINEAS" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LINEAS" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeichenfolge "Linea" als Marke für Dienstleistungen mittels Telekommunikation, Computer und elektronische Kommunikation eintragbar

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wortzeichen "Lineas" ist eintragungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Marke LINEAS ist als Marke eintragbar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Daher treten Überlegungen hinsichtlich einer einheitlichen Gestaltung in aller Regel hinter der im Vordergrund stehende Leistung zurück, so dass der Verbraucher den Begriff "Lineas" hier allenfalls nach einer analysierenden Betrachtung, zu welcher er aber nicht neigt (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 135, 137 (Nr. 20) - Maglite; BGH GRUR 2001, 162, 163 - Rational Software Corporation; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service), als möglichen Hinweis auf eine besondere, stets wiederkehrende Einheitlichkeit dieser Dienstleistungen verstehen könnte.
  • BPatG, 15.03.2007 - 27 W (pat) 99/06
    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Im geschäftlichen Verkehr bezeichnet der Begriff "Linie" auch in der Pluralform eine Produkt- oder Sortimentslinie bzw. -serie (vgl. BGH GRUR 1996, 68 - Cottonline; BPatG, Beschluss vom 15.03.2007, Az.: 27 W (pat) 99/06 -Baseline u. w.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Daher treten Überlegungen hinsichtlich einer einheitlichen Gestaltung in aller Regel hinter der im Vordergrund stehende Leistung zurück, so dass der Verbraucher den Begriff "Lineas" hier allenfalls nach einer analysierenden Betrachtung, zu welcher er aber nicht neigt (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 135, 137 (Nr. 20) - Maglite; BGH GRUR 2001, 162, 163 - Rational Software Corporation; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service), als möglichen Hinweis auf eine besondere, stets wiederkehrende Einheitlichkeit dieser Dienstleistungen verstehen könnte.
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Für die hier noch beanspruchten Dienstleistungen ist aber eine derartige begriffliche Ungenauigkeit erreicht, dass auszuschließen ist, dass die fragliche Angabe noch als eine konkret beschreibende Bezeichnung dienen kann (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG GRUR 2002, 885, 886 - Oekoland).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Dies ist im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (s. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Nr. 48 - Henkel; BGH GRUR 2006, 229, 230 -BioID).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Für die hier noch beanspruchten Dienstleistungen ist aber eine derartige begriffliche Ungenauigkeit erreicht, dass auszuschließen ist, dass die fragliche Angabe noch als eine konkret beschreibende Bezeichnung dienen kann (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG GRUR 2002, 885, 886 - Oekoland).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 1000 - Käse in Blütenform II).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 1000 - Käse in Blütenform II).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 46/05

    Käse in Blütenform II

    Auszug aus BPatG, 27.12.2010 - 27 W (pat) 541/10
    Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 1000 - Käse in Blütenform II).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 06.03.2024 - 29 W (pat) 10/21
    Dies unterscheidet das Anmeldezeichen im Übrigen von der vom Beschwerdeführer zitierten - zudem über dreizehn Jahre alten - Entscheidung des 27. (Marken-)Beschwerdesenats in Sachen LINEAS, eingetragen für - hier nicht verfahrensgegenständliche - Dienstleistungen der Klasse 38 und 42 (vgl. BPatG, Beschluss vom 19.10.2010, 27 W (pat) 541/10 - LINEAS).
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