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   BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11   

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BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11 (https://dejure.org/2012,28166)
BPatG, Entscheidung vom 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11 (https://dejure.org/2012,28166)
BPatG, Entscheidung vom 07. August 2012 - 27 W (pat) 552/11 (https://dejure.org/2012,28166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Laz Vegas" - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Freihaltebedürfnisses der Wortmarke "Laz Vegas" bzgl. der Eintragung für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen geldbetätigende Automaten, Gesellschafts- und Glücksspiele

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Laz Vegas" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11
    Maßgeblich ist vielmehr auch, ob eine beschreibende Verwendung der fraglichen Angabe vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist, wobei ein Ausschluss von der Eintragung nicht voraussetzt, dass ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes Freihaltungsbedürfnis besteht (EuGH GRUR 1999, 723, 726, Rn. 35 - Chiemsee).

    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wäre nur dann nicht gegeben, wenn die betroffenen Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise nicht in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 25, 31-34 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - Portland; Ullmann, GRUR 1999, 666, 672).

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91

    "Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser;

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11
    Bei Namen von Ländern, Regionen, Großstädten oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten besteht eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geografische Herkunftsangaben zur freien Verwendung benötigt werden können, denn eine Eignung, als geografische Herkunftsangabe zu dienen, kommt insbesondere den Namen bekannter Orte zu, bei denen nicht unwahrscheinlich ist, dass das Publikum eine Verbindung zu den beanspruchten Waren herstellen können (EuGH a. a. O. Rn. 32 - Chiemsee; BGH GRUR 1994, 905, 907 - Schwarzwald-Sprudel; HABM-BK GRUR 2002, 351, 352 f. - Oldenburger; BPatG; Beschluss vom 16. November 2005, Az.: 26 W (pat) 155/03 - New York).
  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wäre nur dann nicht gegeben, wenn die betroffenen Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise nicht in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 25, 31-34 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - Portland; Ullmann, GRUR 1999, 666, 672).
  • BPatG, 16.11.2005 - 26 W (pat) 155/03
    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11
    Bei Namen von Ländern, Regionen, Großstädten oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten besteht eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geografische Herkunftsangaben zur freien Verwendung benötigt werden können, denn eine Eignung, als geografische Herkunftsangabe zu dienen, kommt insbesondere den Namen bekannter Orte zu, bei denen nicht unwahrscheinlich ist, dass das Publikum eine Verbindung zu den beanspruchten Waren herstellen können (EuGH a. a. O. Rn. 32 - Chiemsee; BGH GRUR 1994, 905, 907 - Schwarzwald-Sprudel; HABM-BK GRUR 2002, 351, 352 f. - Oldenburger; BPatG; Beschluss vom 16. November 2005, Az.: 26 W (pat) 155/03 - New York).
  • BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11
    Dies setzt aber voraus, dass sich die bisherige Amtspraxis als willkürlich herausstellt und nicht erkennen lässt, welche der vorangegangenen Entscheidungen rechtmäßig und welche rechtswidrig waren (BPatG, Beschluss vom 10. Januar 2007, Az.: 29 W (pat) 43/04, BeckRS 2007, 12252 -print24).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11
    Niemand kann sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische falsche Entscheidung zu erlangen (EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rn. 18 - Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und Schwabenpost).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11
    Die angesprochenen Verbraucher werden bei "Laz Vegas" sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug hinsichtlich der geographischen Herkunft sowie zwischen dem Zeichen und den beanspruchten Waren und Dienstleistungen, die alle dem Bereich des Glücksspiels zuzuordnen sind, herstellen (vgl. auch EuGH GRUR 2010, 534, 536, Rn. 26 ff. - Pranahaus).
  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14

    AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" -

    Gleiches gilt, wenn das Publikum die nur geringfügige Abwandlung der nicht unterscheidungskräftigen Angabe gar nicht bemerkt oder sie für einen Druck- bzw. Hörfehler hält, da es dann schon an der die Unterscheidungskraft herbeiführenden Eigenart gegenüber den nicht unterscheidungskräftigen Begriffen fehlt (BGH, Beschluss v. 17.07.2003 - I ZB 10/01, GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG Beschluss v. 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11, zitiert nach juris Rn. 40 - Laz Vegas).
  • BPatG, 25.11.2019 - 27 W (pat) 567/17
    Gleiches gilt, wenn das Publikum die nur geringfügige Abwandlung der nicht unterscheidungskräftigen Angabe gar nicht bemerkt oder sie für einen Druck- bzw. Hörfehler hält, da es dann schon an der die Unterscheidungskraft herbeiführenden Eigenart gegenüber den nicht unterscheidungskräftigen Begriffen fehlt (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003 - I ZB 10/01 -, GRUR 2003, 882, Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 7. August 2012 - 27 W (pat) 552/11, zitiert nach juris Rn. 40 - Laz Vegas).
  • BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 574/20
    Deshalb ergibt sich auch aus der nahezu phonetischen und schriftbildlichen Übereinstimmung mit dem Namen dieses Bundeslandes ein Freihaltebedürfnis, weil der Verkehr die Abweichung regelmäßig oder zumindest sehr häufig nicht bemerken wird (vgl. BGH GRUR a. a. O. Juris-Tz. 18 - Lichtenstein; BPatG 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas), zumal die Endsilbe "burg" genauso wie das Suffix "berg" geographische Angaben darstellen.
  • BPatG, 05.08.2020 - 29 W (pat) 26/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Medicredit" - Unterscheidungskraft -

    Ein Teil des Verkehrs wird sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 09.02.2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness; Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas).
  • BPatG, 25.01.2021 - 25 W (pat) 543/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Prot" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee); 29 W (pat) 501/18 - magnetoboard).
  • BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 501/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAGNETOBOARD" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 9. Februar 2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); Beschluss vom 12.03.2008, 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); Beschluss vom 20.07.2004, 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee)).
  • BPatG, 08.12.2021 - 29 W (pat) 24/19
    Eine derart geringfügig veränderte und selbst eine grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 09. Februar 2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); Beschluss vom 12.03.2008, 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); Beschluss vom 20.07.2004, 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee)).
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