Rechtsprechung
   BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21997
BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11 (https://dejure.org/2012,21997)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11 (https://dejure.org/2012,21997)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 27 W (pat) 578/11 (https://dejure.org/2012,21997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Casino Royale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Wortmarke 305 71 257 mit der Wortmarke 305 55 268 "Casino Royale"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "CASINO ROYALE (Wort-Bildmarke)/Casino Royale (Wort-Bildmarke)" - keine Verwechslungsgefahr -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren "CASINO ROYALE (Wort-Bildmarke)/Casino Royale (Wort-Bildmarke)" - keine Verwechslungsgefahr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wortmarke "Casino Royale" eine an Schutzunfähigkeit heranreichende Kennzeichenschwäche

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Der Schutzumfang der Widerspruchsmarke ist auf die sog. Eigenprägung beschränkt, d. h. auf die Bestandteile, die dem Zeichen die Eintragungsfähigkeit verleihen (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Widerspruchsmarken, die keine Besonderheiten, wie Abwandlungen etc., enthalten, betrifft der - nicht näher begründete - Hinweis in BGH GRUR 2008, 803, 804 - HEITEC nicht, demzufolge die Beschränkung des Schutzumfangs nicht gegenüber solchen Zeichen besteht, die sich wie die ältere Marke an eine beschreibende Angabe anlehnen oder diese nur geringfügig abwandeln.
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Die zulässige Beschwerde, über die, nachdem die Beteiligten jeweils hinreichend Zeit zur Stellungnahme auf das Vorbringen des Gegners hatten (vgl. BPatGE 19, 225, 227 ff.; 23, 171; BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco), ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, weil kein Beteiligter eine solche beantragt hat und auch der Senat eine solche für entbehrlich erachtet, hat in der Sache Erfolg.
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist jedoch die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke von wesentlicher Bedeutung, sei es als Kennzeichnungskraft von Haus aus, sei es als eine kraft Benutzung erworbene (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, Rn. 24 - Sabél/Puma, BGH GRUR 2004, 594, 597 -- FERRARI-PFERD).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Dieses ist aber keine reine Bildmarke, bei der eine Verwechslungsgefahr wegen klanglicher Zeichenähnlichkeit nicht in Betracht käme (BGH GRUR 2006, 60, III.4.3 - Coccodrillo; BPatG Mitt.
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    "Royale" ist ein Hinweis auf besondere Qualität (vgl. HABM v. 30. Oktober 2009, R 1122/08-2 - La Ruche Royale); "Casino" benennt die damit beschriebene Einrichtung (BGH GRUR 2006, 503 - Casino Bremen), wobei Spielmöglichkeiten nicht nur in Gebäuden, die "Casino" genannt werden, gegeben sind, sondern auch im Internet.
  • BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03

    Focus Home Collection ./. FOCUS

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Nachdem ein Widerspruchsverfahren gegen die Widerspruchsmarke erst im Jahre 2010 abgeschlossen wurde, läuft die fünfjährige Benutzungsschonfrist der Widerspruchsmarke gemäß § 26 Abs. 5 MarkenG, der mit Art. 10 Abs. 1 MRL vereinbar ist (BPatG Beschluss vom 2. August 2006, Az: 26 W (pat) 266/03 - Focus Home Collection/Focus), erst 2015 ab, so dass es insoweit nicht darauf ankommt, dass die Widersprechenden eine rechtserhaltende Benutzung ihrer Marke nicht glaubhaft gemacht haben.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist jedoch die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke von wesentlicher Bedeutung, sei es als Kennzeichnungskraft von Haus aus, sei es als eine kraft Benutzung erworbene (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, Rn. 24 - Sabél/Puma, BGH GRUR 2004, 594, 597 -- FERRARI-PFERD).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht