Rechtsprechung
   BPatG, 16.07.2002 - 27 W (pat) 64/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15598
BPatG, 16.07.2002 - 27 W (pat) 64/01 (https://dejure.org/2002,15598)
BPatG, Entscheidung vom 16.07.2002 - 27 W (pat) 64/01 (https://dejure.org/2002,15598)
BPatG, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 27 W (pat) 64/01 (https://dejure.org/2002,15598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.07.2002 - 27 W (pat) 64/01
    Schließlich vermag auch die graphische Aufmachung des angemeldeten Zeichens "KLEIDERMARKT NEU UND SECOND HAND WEAR" eine Schutzfähigkeit nicht zu begründen, da sie sich im wesentlichen auf eine besondere Anordnung der Wortbestandteile und einen üblichen Schrifttyp beschränkt und somit über (werbe-)übliche Gestaltungsmittel nicht hinausgeht, so dass der Verkehr keine Veranlassung hat, ihr einen Herkunftshinweis zu entnehmen (vgl. BGH, WRP 2001, 1201, 1202 - anti-KALK).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 16.07.2002 - 27 W (pat) 64/01
    Der Anmeldemarke fehlt trotz des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG erforderliche (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH "YES", GRUR 1999, 1089).
  • BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 545/18
    Solche allgemeinen, nicht individualisierenden Angaben fehlt daher die Unterscheidungskraft (vgl. BPatG, Beschluss vom 16. Juli 2002 - 27 W (pat) 64/01 - KLEIDERMARKT, abrufbar bei juris.de).
  • BPatG, 09.12.2003 - 27 W (pat) 96/03
    Die aus der nicht zuletzt wegen ihrer Verwendung in Begriffen wie Technokrat, Technokunststoff und Technotextilien bekannten Kurzbezeichnung "TECHNO" für "Technik, Technologie" und dem allgemein geläufigen Wort "MARKT" als Bezeichnung für einen Ort des Warenaustauschs und des Abschlusses von Geschäften aller Art sprachüblich zusammengesetzte Kombination "TECHNOMARKT" wird vom Verkehr nicht anders als die ihm bereits bekannten vergleichbaren Begriffe "Supermarkt", "Baumarkt", "Heimwerkermarkt" und "Kleidermarkt" (vgl zu letzterem BPatG 27 W (pat) 64/01, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) verstanden.
  • BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 98/04
    Es ist allgemein üblich, Vertriebsstätten mit einem breit gefächerten Angebot an Waren und Dienstleistungen mit Bezeichnungen wie etwa Markt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 64/01 - KLEIDERMARKT), Center (vgl. BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 218/00 - Car-Wash-Center), Galerie (vgl. BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 41/95 - GALERIA NOVA) oder mit dem nachgestellt Zusatz "-land" (vgl. BPatG PAVIS PROMA a. a. O., Gardinenland) zu benennen.
  • BPatG, 29.10.2007 - 27 W (pat) 65/07
    Findet der Verbraucher demgegenüber den Begriff "HOTLINE" in Alleinstellung (vgl. zu diesem schutzbegründenden Aspekt BPatG 27 W (pat) 255/03 - ADVANTAGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) an Waren der Klasse 18 und 25, insbesondere also ohne Angabe einer Telefonnummer oder einer Webadresse, hat er keine Veranlassung mehr, diesen Begriff als bloßen Hinweis auf eine Bestellmöglichkeit per Telefon oder Internet anzusehen; auch die Vorstellung, dass es sich hierbei - wie bei "Kaufhaus", "Supermarkt" oder "Boutique" - nur um die allgemein übliche Bezeichnung eines Bekleidung anbietenden Unternehmens handele (vgl. hierzu BPatG 27 W (pat) 64/01 - KLEIDERMARKT), wird bei ihm nicht aufkommen.
  • BPatG, 24.07.2007 - 27 W (pat) 69/07
    Soweit die Anmelderin meint, damit werde aber kein Merkmal der beanspruchten Waren, sondern allenfalls ein Geschäftslokal beschrieben, so kann dies dahinstehen, wenn auch einiges dafür spricht, dass die Benennung eines typischen Verkaufsorts für spezielle Produkte, wozu Golfartikel zu zählen sind, durchaus ein unmittelbares Merkmal dieser Waren darstellt; denn ungeachtet dessen wird der Verkehr jedenfalls die allgemein üblichen Bezeichnungen von Geschäftslokalen, in denen spezifische Produkte - hier also Artikel des Golfsports - benannt sind, nicht anders wie die Begriffe Supermarkt, Baumarkt oder Heimwerkermarkt nur als allgemeinen Hinweis auf (irgend-)eine Vertriebsstelle für die genannten Produkte (hier also für solche des Golfsports), nicht aber als Hinweis auf deren Herkunft aus einem ganz bestimmten Unternehmen ansehen, so dass solche allgemein gehaltenen Bezeichnungen typischer Verkaufsstellen die Hauptfunktion einer Marke als individuellen Herkunftshinweis nicht erfüllen und somit für sich genommen nicht schutzfähig sein können (vgl. BPatG 27 W (pat) 64/01 - KLEIDERMARKT, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 25.08.2005 - 27 W (pat) 265/04
    Aus demselben Grund scheidet auch die Annahme aus, mit der Anmeldemarke werde allein gattungsmäßig auf den üblichen Herstellungs- oder Vertriebsort der gekennzeichneten Waren hingewiesen; denn anders als etwa bei der Bezeichnung "KLEIDERMARKT" (vgl BPatG 27 W (pat) 64/01, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) steht einer solchen Deutung der vorliegenden Anmeldemarke der vorangestellte bestimmte Artikel entgegen.
  • BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 207/03
    Da eine Marke vom Verkehr aber grundsätzlich in Verbindung mit den konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen und beurteilt wird, steht für ihn aus den oben erwähnten Gründen die Vorstellung einer bloßen beschreibenden Etablissementbezeichnung im Vordergrund (vgl auch BPatG GRUR 2003, 1051 - rheumaworld; ferner die Zurückweisungen 27 W (pat) 64/01 - KLEIDERMARKT und 30 W (pat) 98/02 - SOLARWORLD AG; sämtliche vorgenannten Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 22.01.2008 - 27 W (pat) 113/06
  • BPatG, 05.07.2005 - 27 W (pat) 76/05
  • BPatG, 09.12.2003 - 27 W (pat) 97/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht