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   BPatG, 21.03.2006 - 27 W (pat) 70/04   

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BPatG, 21.03.2006 - 27 W (pat) 70/04 (https://dejure.org/2006,31840)
BPatG, Entscheidung vom 21.03.2006 - 27 W (pat) 70/04 (https://dejure.org/2006,31840)
BPatG, Entscheidung vom 21. März 2006 - 27 W (pat) 70/04 (https://dejure.org/2006,31840)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 30.01.2007 - 10 W (pat) 13/05

    Anwendung der §§ 240 und 249 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die Zahlung von

    aa) Dagegen spricht nicht, dass es sich beim DPMA um eine Verwaltungsbehörde handelt und die auf gerichtliche Verfahren zugeschnittenen Vorschriften der §§ 240, 249 ZPO in Verwaltungsverfahren grundsätzlich nicht gelten (so aber der Beschluss des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 21. März 2006 - Az. 27 W (pat) 70/04 - unter Hinweis u. a. auf Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 30).
  • BPatG, 21.05.2007 - 27 W (pat) 37/06
    a) Infolge der am 1. Mai 2003 eröffneten Insolvenz über das Vermögen der Gemeinschuldnerin, die bis dahin Inhaberin der angegriffenen Marke war, ist der Beschwerdeführer nach § 80 Abs. 1 InsO als Partei kraft Amtes im Wege gesetzlichen Beteiligtenwechsels Verfahrensbeteiligter geworden, wobei entgegen einem in der Amtsakte befindlichen Vermerk das Widerspruchsverfahren durch die Insolvenzeröffnung nicht analog § 240 ZPO unterbrochen wurde (allg. M., vgl. Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 30; Schumacher in: Münchener Kommentar Insolvenzordnung, vor §§ 85 bis 87 Rn. 51; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl. 2003, § 32 Rn. 97 hinsichtlich des Anmeldeverfahrens; BPatG 27 W (pat) 70/04 - City-Boy, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM a. A. BPatG 10 W (pat) 13/05 - Sägeblatt; diese Entscheidung ist mit Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar, vgl. auch BVerfG GRUR 2003, 723, wonach Vorschriften über das gerichtliche Verfahren nur in den ausdrücklich gesetzlich bestimmten Fällen im Amtsverfahren anwendbar sind).
  • BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 37/06
    a) Infolge der am 1. Mai 2003 eröffneten Insolvenz über das Vermögen der Gemeinschuldnerin, die bis dahin Inhaberin der angegriffenen Marke war, ist der Beschwerdeführer nach § 80 Abs. 1 InsO als Partei kraft Amtes im Wege gesetzlichen Beteiligtenwechsels Verfahrensbeteiligter geworden, wobei entgegen einem in der Amtsakte befindlichen Vermerk das Widerspruchsverfahren durch die Insolvenzeröffnung nicht analog § 240 ZPO unterbrochen wurde (allg.M., vgl. Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 30; Schumacher in: Münchener Kommentar Insolvenzordnung, vor §§ 85 bis 87 Rn. 51; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl. 2003, § 32 Rn. 97 hinsichtlich des Anmeldeverfahrens; BPatG 27 W (pat) 70/04 - City-Boy, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM a.A. BPatG 10 W (pat) 13/05 - Sägeblatt; diese Entscheidung ist mit Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar, vgl. auch BVerfG GRUR 2003, 723, [BVerfG 25.02.2003 - 2 BvR 281/00] wonach Vorschriften über das gerichtliche Verfahren nur in den ausdrücklich gesetzlich bestimmten Fällen im Amtsverfahren anwendbar sind).
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