Rechtsprechung
BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
§ 9 MarkenG
Drillisch ALPHATEL/ALCATEL - openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 153
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), scheidet eine Verwechslungsgefahr aus, weil ungeachtet des Grades der Ähnlichkeit der jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Grad der Zeichenähnlichkeit zu gering ist, um eine Verwechslungsgefahr zu den mangels hinreichenden Vortrages der Widersprechenden zu einer Steigerung der Kennzeichnungskraft nur als durchschnittlich kennzeichnungskräftig anzusehenden Widerspruchsmarken zu begründen. - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05
a) Von ihrem Gesamteindruck, auf den grundsätzlich bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen vorrangig abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Rz. 28] - THOMSON LIFE;… GRUR 1998, 397, 390 [Rz. 23] - SabÂl/ Puma; BGH GRUR 2000, 233 f. - Rausch/Elfi Rauch), unterschieden sich die gegenüberstehenden Marken in optischer, akustischer und semantischer Hinsicht bereits durch den Zusatz "Drillisch" in der angegriffenen Marke; darüber hinaus liegen erhebliche optische Unterschiede zwischen der als bloßer Wortmarke geschützten angegriffenen Marke und den Widerspruchsmarken 1 139 897 und IR 525 160 wegen deren grafischer Ausgestaltung vor. - BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01
"Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …
Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05
bb) Soweit die Widersprechende darüber hinaus meint, der Bestandteil "Drillisch" in der angegriffenen Marke trete als Herstellerangabe zurück, verkennt sie schon im Ansatz, dass es einen solchen allgemeinen Erfahrungssatz nach der Rechtsprechung des BGH nicht gibt (vgl. BGH GRUR 2004, 865, 866 - MUSTANG).
- BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05
a) Von ihrem Gesamteindruck, auf den grundsätzlich bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen vorrangig abzustellen ist (…vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Rz. 28] - THOMSON LIFE;… GRUR 1998, 397, 390 [Rz. 23] - SabÂl/ Puma; BGH GRUR 2000, 233 f. - Rausch/Elfi Rauch), unterschieden sich die gegenüberstehenden Marken in optischer, akustischer und semantischer Hinsicht bereits durch den Zusatz "Drillisch" in der angegriffenen Marke; darüber hinaus liegen erhebliche optische Unterschiede zwischen der als bloßer Wortmarke geschützten angegriffenen Marke und den Widerspruchsmarken 1 139 897 und IR 525 160 wegen deren grafischer Ausgestaltung vor. - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), scheidet eine Verwechslungsgefahr aus, weil ungeachtet des Grades der Ähnlichkeit der jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Grad der Zeichenähnlichkeit zu gering ist, um eine Verwechslungsgefahr zu den mangels hinreichenden Vortrages der Widersprechenden zu einer Steigerung der Kennzeichnungskraft nur als durchschnittlich kennzeichnungskräftig anzusehenden Widerspruchsmarken zu begründen. - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), scheidet eine Verwechslungsgefahr aus, weil ungeachtet des Grades der Ähnlichkeit der jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Grad der Zeichenähnlichkeit zu gering ist, um eine Verwechslungsgefahr zu den mangels hinreichenden Vortrages der Widersprechenden zu einer Steigerung der Kennzeichnungskraft nur als durchschnittlich kennzeichnungskräftig anzusehenden Widerspruchsmarken zu begründen. - BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen …
Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05
Für den von ihr vor allem geltend gemachten Bereich der Telekommunikation hat der BGH darüber hinaus der Herstellerangabe eine mitprägende Bedeutung gerade zugesprochen (vgl. BGH GRUR 2003, 70, 73 f. - T-INNOVA/Innova), so dass auf dem hier in Rede stehenden Waren- und Dienstleistungssektor davon auszugehen ist, dass in den Augen der angesprochenen Verkehrskreise der Markenteil "Drillisch" nicht nur nicht zurücktritt, sondern sogar das eigentlich prägende Element darstellt. - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), scheidet eine Verwechslungsgefahr aus, weil ungeachtet des Grades der Ähnlichkeit der jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Grad der Zeichenähnlichkeit zu gering ist, um eine Verwechslungsgefahr zu den mangels hinreichenden Vortrages der Widersprechenden zu einer Steigerung der Kennzeichnungskraft nur als durchschnittlich kennzeichnungskräftig anzusehenden Widerspruchsmarken zu begründen.
- BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 65/05 Schließlich ergibt sich eine kollisionsbegründende Stellung des Bildbestandteils der angegriffenen Marke auch nicht aus der MALTESERKREUZ-Entscheidung des BGH (vgl. GRUR 2006, 859, 860 f.; krit. dazu BPatG GRUR 2007, 153, 154 - Drillisch ALPHATEL/ALCATEL), da Anhaltspunkte dafür, dass eine selbständig kennzeichnende Stellung des abgebildeten Büffelkopfes nach den Kennzeichnungsgewohnheiten des hier betroffenen Warengebietes anzunehmen wäre, weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich sind.