Rechtsprechung
BPatG, 09.06.2011 - 27 W (pat) 8/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "kult" - keine Unterscheidungskraft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "kult" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Unterscheidungskraft der Wortmarke "Kult"
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "kult" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "kult" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "kult" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BPatG, 04.02.1998 - 27 W (pat) 56/96
Auszug aus BPatG, 09.06.2011 - 27 W (pat) 8/10
Die Markenstelle stützt sich im Übrigen auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 27 W (pat) 56/96 und 30 W (pat) 70/02, wonach "kult" nicht schutzfähig sei.Dass die Bezeichnung "kult" (in unterschiedlicher Schreibweise) nicht schutzfähig ist, hat das Bundespatentgericht bereits mehrfach entschieden (vgl. BPatG 27 W (pat) 56/96, 26 W (pat) 160/01, 30 W (pat) 70/02).
- BPatG, 02.12.2002 - 30 W (pat) 70/02
Auszug aus BPatG, 09.06.2011 - 27 W (pat) 8/10
Die Markenstelle stützt sich im Übrigen auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 27 W (pat) 56/96 und 30 W (pat) 70/02, wonach "kult" nicht schutzfähig sei.Dass die Bezeichnung "kult" (in unterschiedlicher Schreibweise) nicht schutzfähig ist, hat das Bundespatentgericht bereits mehrfach entschieden (vgl. BPatG 27 W (pat) 56/96, 26 W (pat) 160/01, 30 W (pat) 70/02).
- BPatG, 29.01.2003 - 26 W (pat) 160/01
Auszug aus BPatG, 09.06.2011 - 27 W (pat) 8/10
Dass die Bezeichnung "kult" (in unterschiedlicher Schreibweise) nicht schutzfähig ist, hat das Bundespatentgericht bereits mehrfach entschieden (vgl. BPatG 27 W (pat) 56/96, 26 W (pat) 160/01, 30 W (pat) 70/02). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 09.06.2011 - 27 W (pat) 8/10
Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 09.06.2011 - 27 W (pat) 8/10
Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
- BPatG, 19.11.2015 - 25 W (pat) 521/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Impulse" - keine Unterscheidungskraft - …
Zwar liegt das Wort "Impulse" begrifflich-strukturell recht nahe an positiv besetzten und zugleich weitgehend inhaltsleeren Anpreisungen wie "Raffinesse" (BPatG, Beschl. v. 26.08.2009, 25 W (pat) 119/09), "Ambiente Trendlife" (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, 26 W (pat) 56/09) oder "kult" (BPatG, Beschl. v. 09.06.2011, 27 W (pat) 8/10), deren Eintragungsfähigkeit verneint worden ist.