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   BPatG, 03.12.2013 - 27 W (pat) 99/12   

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https://dejure.org/2013,46333
BPatG, 03.12.2013 - 27 W (pat) 99/12 (https://dejure.org/2013,46333)
BPatG, Entscheidung vom 03.12.2013 - 27 W (pat) 99/12 (https://dejure.org/2013,46333)
BPatG, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 27 W (pat) 99/12 (https://dejure.org/2013,46333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 71 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "SPORTARENA LECHTAL - KAUFERING (Wort-Bild-Marke)/SPORTARENA (Wort-Bild-Marke)" - zur Kostenentscheidung - gebotene Sorgfalt - Kostenauferlegung - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der eingetragenen farbigen Wortmarke und Bildmarke "SPORTARENA" mit der schwarz-weißen Wortmarke und Bildmarke "SPORTARENA"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SPORTARENA LECHTAL - KAUFERING (Wort-Bild-Marke)/SPORTARENA (Wort-Bild-Marke)" - zur Kostenentscheidung - gebotene Sorgfalt - Kostenauferlegung - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "SPORTARENA LECHTAL - KAUFERING (Wort-Bild-Marke)/SPORTARENA (Wort-Bild-Marke)" - zur Kostenentscheidung - gebotene Sorgfalt - Kostenauferlegung - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 278
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 03.12.2013 - 27 W (pat) 99/12
    Über die Grundsätze der (modifizierten) Prägetheorie hinaus kann eine Verwechslungsgefahr auch dann anzunehmen sein, wenn die jüngere Marke neben anderen Elementen einen mit der Widerspruchsmarke identischen Bestandteil enthält und dieser in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung erhält (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 03.12.2013 - 27 W (pat) 99/12
    Dabei besteht eine gewisse Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren (vgl. EuGH GRUR 2006, 237, 238, Nrn. 18 ff. - Picasso; BGH GRUR 2007, 321, 322 - Cohiba), so dass ein hoher Grad an Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch eine geschwächte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ausgeglichen werden kann und kein überdurchschnittlicher Abstand der Marken verlangt werden muss.
  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

    Auszug aus BPatG, 03.12.2013 - 27 W (pat) 99/12
    Dabei besteht eine gewisse Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren (vgl. EuGH GRUR 2006, 237, 238, Nrn. 18 ff. - Picasso; BGH GRUR 2007, 321, 322 - Cohiba), so dass ein hoher Grad an Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch eine geschwächte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ausgeglichen werden kann und kein überdurchschnittlicher Abstand der Marken verlangt werden muss.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 03.12.2013 - 27 W (pat) 99/12
    Über die Grundsätze der (modifizierten) Prägetheorie hinaus kann eine Verwechslungsgefahr auch dann anzunehmen sein, wenn die jüngere Marke neben anderen Elementen einen mit der Widerspruchsmarke identischen Bestandteil enthält und dieser in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung erhält (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • BPatG, 14.12.2015 - 26 W (pat) 19/12

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Kostenentscheidung - zur

    Besondere Umstände, die eine Kostenauferlegung rechtfertigen, sind z. B. wenn ein Widerspruch auf eine prioritätsältere mehrgliedrige Marke gestützt wird, die nur in einem schutzunfähigen Bestandteil Ähnlichkeit mit der angegriffenen Marke aufweist (BPatG 27 W (pat) 67/13 - Ein EVENT EIN Partner makosch media.GmbH/Event; 27 W (pat) 99/12 - SPORTARENA LECHTAL-KAUFERING/SPORT-ARENA), wenn trotz ersichtlich fehlender Ähnlichkeit der Marken (Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 71 Rdnr. 14) oder der Waren und/oder Dienstleistungen (BPatGE 23, 224, 227) Widerspruch erhoben wird (BPatGE 23, 224, 227) oder wenn der Widerspruch auf eine zulässige Nichtbenutzungseinrede ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung weiterverfolgt wird (BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL).

    bb) Der erkennende Senat hält mit der Mehrheit der Senate des Bundespatentgerichts (27 W (pat) 14/13, 27 W (pat) 99/12, 27 W (pat) 29/13, 27 W (pat) 108/10, 27 W (pat) 90/11, 27 W (pat) 34/11, 27 W (pat) 109/11; 28 W (pat) 13/11, 28 W (pat) 36/12, 28 W (pat) 7/12; 29 W (pat) 59/12, 29 W (pat) 115/11 = GRUR 2012, 1174 - Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren; 30 W (pat) 113/11, 30 W (pat) 57/11) einen Regelgegenstandswert von 50.000 EUR für angemessen (26 W (pat) 34/13, 26 W (pat) 59/13, 26 W (pat) 573/10, 26 W (pat) 72/11 und 26 W (pat) 47/12).

  • BPatG, 19.07.2021 - 26 W (pat) 567/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "CRYSTAL Smoke (Wort-Bildmarke)/CRISTAL (IR-Marke)" -

    b) Besondere Umstände, die eine Kostenauferlegung rechtfertigen, sind z. B. wenn ein Widerspruch auf eine prioritätsältere mehrgliedrige Marke gestützt wird, die nur in einem schutzunfähigen Bestandteil Ähnlichkeit mit der angegriffenen Marke aufweist (BPatG 27 W (pat) 67/13 - Ein EVENT EIN Partner makosch media.GmbH/Event; 27 W (pat) 99/12 - SPORTARENA LECHTAL-KAUFERING/SPORT-ARENA), wenn trotz ersichtlich fehlender Ähnlichkeit der Marken (Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 71 Rdnr. 14) oder der Waren und/oder Dienstleistungen (BPatGE 23, 224, 227) Widerspruch erhoben wird (BPatGE 23, 224, 227) oder wenn der Widerspruch auf eine zulässige Nichtbenutzungseinrede ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung weiterverfolgt wird (BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL).
  • BPatG, 13.11.2014 - 25 W (pat) 79/12

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswerts

    Soweit die Praxis der Mehrheit der Marken-Beschwerdesenate seit etwa zwei Jahren einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend bei entsprechenden Widerspruchsbeschwerdeverfahren dahin geht, regelmäßig einen Gegenstandswert von 50.000,-- EUR festzusetzen (vgl. u. a. BPatG Beschluss vom 14. März 2012 - 29 W (pat) 115/11, GRUR 2012, 1174 - Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren und BPatG Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 26 W (pat) 72/11, vom 22. Mai 2012 - 27 W (pat) 108/10, vom 21. Januar 2013 - 28 W (pat) 13/11, vom 8. August 2013 - 30 W (pat) 113/11, vom 8. August 2013 - 30 W (pat) 57/11, vom 16. April 2014 - 26 W (pat) 573/10 und 26 W (pat) 47/12, vom 17. Februar 2014 - 27 W (pat) 99/12, vom 29. Juli 2014 - 27 W (pat) 29/13, vom 5. Februar 2014 - 28 W (pat) 36/12, vom 30. Juli 2014 - 28 W (pat) 7/12 und vom 21. Mai 2014 - 29 W (pat) 59/12), wäre die allein folgerichtige Konsequenz, dass diese Senate nunmehr nach der Erhöhung des Regelgegenstandswerts um 25 % gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zum 1. August 2013 von 4.000,-- auf 5.000,-- EUR, auch den Gegenstandswert bei Widerspruchsbeschwerdeverfahren im Regelfall bei einer Anhängigkeit des Verfahrens nach dem 1. August 2013 entsprechend anheben.
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