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   OLG Köln, 25.03.1992 - 27 W 16/92   

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https://dejure.org/1992,2502
OLG Köln, 25.03.1992 - 27 W 16/92 (https://dejure.org/1992,2502)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.1992 - 27 W 16/92 (https://dejure.org/1992,2502)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 1992 - 27 W 16/92 (https://dejure.org/1992,2502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständiger; Sachbesichtigung; Prozessgegner; Teilnahme; Ablehnungsgrund; Ärztliche Untersuchungen ; Intimbereich; Menschenwürde; Ablehnende Partei; Vertrauensbruch; Gerichtliche Auseinandersetzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406
    Kein Anwesenheitsrecht des beklagten Arztes bei Patientenuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 25 O 254/90
  • OLG Köln, 25.03.1992 - 27 W 16/92

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1568
  • VersR 1993, 1111
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.1992 - 27 W 16/92
    Für eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit genügt vielmehr der bei dem ablehnenden Prozeßbeteiligten erweckte Anschein der Parteilichkeit (BGH NJW 1975, 1363).

    Insbesondere wenn der Sachverständige vor und bei der Besichtigung Informationen von einer Partei einholt, ohne auch dem Gegner Gelegenheit zu seiner Unterrichtung zu geben, kann bei der nicht verständigten Partei der Eindruck entstehen, daß die Gegenpartei Möglichkeiten zur Einflußnahme hatte, die ihr selbst versagt blieben (BGH NJW 1975, 1363).

  • OLG Saarbrücken, 29.11.1978 - 5 W 127/78
    Auszug aus OLG Köln, 25.03.1992 - 27 W 16/92
    Da die Beklagte zur Anwesenheit bei der ärztlichen Untersuchung der Klägerin nicht berechtigt war, hat der Sachverständige sich aus der Sicht einer vernünftigen Partei nicht dadurch, daß er ihr die Teilnahme am Untersuchungstermin nicht ermöglicht hat, dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt (vgl. auch OLG Saarbrücken OLGZ 80, 37; Zöller-Stephan, ZPO, 16. Aufl., § 406 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07

    Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme

    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht er von den in Beschwerdeverfahren wegen Befangenheit ergangenen Beschlüssen des OLG München vom 15.10.1999 (1 W 2656/99), des OLG Köln vom 25.03.1992 (27 W 16/92, NJW 1992, 1568) und des OLG Hamm vom 16.07.2003 (1 W 13/03) ab.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2009 - L 2 R 516/09

    Annahme der Befangenheit eines zum Sachverständigen bestellten Facharztes für

    Das Gebot der Parteiöffentlichkeit findet zum Schutz der Intimsphäre des zu Begutachtenden bei ärztlichen Untersuchungen ohnehin keine Anwendung (vgl. etwa OLG Köln, B. v. 25. März 1992 - 27 W 16/92 - NJW 1992, 1568).
  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 7 UF 774/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsrechtliche Behandlung der krankheitsbedingten

    Ärztliche Untersuchungen greifen in den Intimbereich des Untersuchten ein und haben deshalb grundsätzlich in Abwesenheit dritter Personen stattzufinden; deshalb hat auch eine Partei entgegen § 357 ZPO nicht das Recht, an einer Untersuchung des Prozessgegners durch einen medizinischen Sachverständigen teilzunehmen (allgemeine Meinung; vgl. OLG München, NJW-RR 1991, 896; OLG Köln, NJW 1992, 1568; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 402, Rdn. 5a; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 357, Rdn. 4).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 8 W 7/10

    Ablehnung des ärztlichen Sachverständigen

    Eine solche Untersuchung ist generell ein so starker Eingriff in die persönlichkeitsgebundene Intimsphäre des Patienten, dass die Anwesenheit des Prozessgegners oder eines Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten gestattet werden kann (vgl. u. a. OLG München NJW-RR 1991, 896; OLG Köln NJW 1992, 1568; OLG Hamm MedR 2004, 60; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., Rn 5 zu § 406 ZPO; Martis-Winkhart, Arzthaftpflichtrecht, 3. Aufl, Kapitel S Rn 128 m .
  • OLG Köln, 30.10.2009 - 5 U 112/08

    Recht auf Anwesenheit des Ehegatten bei ärztlicher Begutachtung

    Bei Ermittlungen eines Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens gilt der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit (§ 357 ZPO) entsprechend (vgl. Zöller/Greger, ZPO 27. Aufl. § 357 Rdn. 1 m.w.Nachw.), wobei bei der klinischen Untersuchung einer Partei durch einen medizinischen Sachverständigen - um die es im Streitfall geht - kein Teilnahmerecht des Prozessgegners besteht (OLG München NJW-RR 1991, 896; OLG Köln NJW 1992, 1568 f.).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2012 - 10 W 4/12

    Ablehnung eines Bausachverständigen: Mangelnde Beantwortung einer Beweisfrage und

    Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann ein Sachverständiger als befangen abgelehnt werden, wenn aus der Sicht einer vernünftigen, kühl denkenden Partei die Befürchtung gerechtfertigt ist, der Sachverständige werde nicht objektiv sondern einseitig entscheiden (OLG Köln, NJW 1992, 1568).
  • OLG Koblenz, 15.03.2011 - 5 W 145/11

    Verfahrensrecht - Beweissicherung bei Störung durch Industrielärm

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt bei Feststellungen und Untersuchungen eines Sachverständigen im Arzthaftungsprozess, wenn die zu untersuchende Person mit Blickrichtung auf Art. 1 Abs. 1 GG einer vom Gericht gebilligten Anwesenheit des beklagten Arztes widerspricht, betrifft eine andere Verfahrenssituation als die hier entscheidungserhebliche (vgl. zum Arzthaftungsprozess OLG München NJW-RR 1991, 896 und OLG Köln NJW 1992, 1568).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2003 - 1 W 18/02

    Keine Parteiöffentlichkeit bei ärztlicher Untersuchung

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Prozeßgegner von einem Termin zur ärztlichen Untersuchung einer Partei nicht unterrichtet wird; dem Anwesenheitsrecht des Prozeßgegners steht dann nämlich die Wahrung des Persönlichkeitsrechts und der Intimsphäre der Partei gegenüber, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese Untersuchung den engeren körperlichen Intimbereich oder - wie vorliegend - andere Körperstellen (hier: Mundhöhle) betrifft (s. OLG Saarbrücken, OLGZ 1980, S. 37, 40 f.; OLG Stuttgart, VersR 1991, S. 1305; OLG Köln, NJW 1992, S. 1568 f.; Zöller/Greger, aaO., § 406 Rdn. 9 und § 402 Rdn.5 a; Musielak/Huber, aaO., § 406 Rdn. 11 und § 404 a Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, aaO., § 406 Rdn. 3; zurückhaltender wohl: Baumbach/Hartmann, aaO., § 406 Rdn. 18).
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 17 W 218/12

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zur ärztlichen

    Geht es aber um eine ärztliche Untersuchung des Prozessgegners durch den Sachverständigen, tritt das grundsätzlich bestehend Recht der anderen Prozesspartei, bei dessen Erhebungen anwesend zu sein, nach allgemeiner Ansicht zurück (OLG München NJW-RR 1991, 896; OLG Köln NJW 1992, 1568 = OLGR 1992, 195; OLG Hamm MedR 2004, 60; Zöller/Greger, § 357 Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 28.06.1994 - 9 W 12/94

    Befangenheit eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit wegen

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