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BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00 |
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- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen").
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.). - BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96
Tiffany
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen").
- BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen"). - BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95
LIBERO
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen"). - BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
"JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und …
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Zwar hat der Bundesgerichtgshof in der "JOHN LOBB"-Entscheidung vom 16. Juli 1998 (GRUR 1999, 164, 166) festgestellt, daß eine Warenähnlichkeit zwischen Bekleidungsstücken und Schuhen nicht allein daraus hergeleitet werden kann, daß das Angebot dieser Waren vereinzelt, vor allem bei Anbietern hochpreisiger Erzeugnisse, im Verkaufsgeschäft in engem räumlichen Zusammenhang erfolgt. - BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen"). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).
- BPatG, 19.09.2006 - 27 W (pat) 171/05 Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Publikum zu der Annahme gelangen, dass Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2001, Az.: 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHER).
- BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 35/23 Die von der angegriffenen Marke in Klasse 45 beanspruchten Dienstleistungen " Vermietung von Handtaschen " und die - übrigen - "Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen ; alles für Damen" (Klasse 35) der Widerspruchsmarke können als einander ergänzende Dienstleistungen Ähnlichkeiten aufweisen (vgl. BPatG 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS, EuG GRUR Int. 2007, 845 Rn. 50).
- BPatG, 01.10.2013 - 27 W (pat) 10/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Thule/THULE (IR-Marke)" - zur rechtserhaltenden …
Auch Schuhhersteller bieten passende Taschen und Reisegepäck an (vgl. auch 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS).
- BPatG, 09.11.2004 - 27 W (pat) 172/02 Das gilt erst recht hinsichtlich der nationalen Marke 301 07 266, deren Waren "Bekleidungsstücke, nämlich ..." in einem deutlichen Abstand zu "Schuhwaren" stehen (vgl. hierzu 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; LG Düsseldorf Mitt 2001, 456, 458).
- BPatG, 26.03.2002 - 27 W (pat) 344/00 Dem kann jedoch - wie der Senat in seiner Entscheidung 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS (veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) ausgeführt hat - aufgrund der in jüngster Zeit eingetretenen Veränderungen in der Modebranche nicht mehr gefolgt werden, nachdem zahlreiche Hersteller von Markenbekleidung einschließlich Freizeitbekleidung (zB ua Wrangler, LEVIS, HIS, Lee, Esprit, Marco Polo, Strenesse, Jil Sander, Joop, Aigner, Betty Barclay) dazu übergegangen sind, unter ihren eingeführten Marken auch Schuhe zu vertreiben (vgl hierzu auch LG Düsseldorf Mitt 2001, 456, 458).
- BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 14/19
Markenbeschwerdeverfahren - "H.SEVEN (Wort-Bild-Marke)/7seven (IR-Bildmarke)" - …
c) Zu den in Klasse 25 registrierten Bekleidungsstücken besteht eine unterdurchschnittliche Ähnlichkeit (BPatG 27 W (pat) 210/05 - jacadi/MACADI; 27 W (pat) 84/03 - Marco EL Diablo/DIAVOLO; 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 33 W (pat) 74/99 - CHEVY/CHEVY/CHEVROLET). - BPatG, 20.09.2005 - 27 W (pat) 106/04 Zwischen den sich weiterhin gegenüberstehenden "Schuhwaren" der angegriffenen Marke und den "Bekleidungsstücken" der Widerspruchsmarke besteht in ständiger Rechtsprechung des Senats jedenfalls eine an der oberen Grenze liegende mittlere Ähnlichkeit (vgl Beschl des Senats v 11. Dezember 2001, 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS, Beschl des Senats v 22. Juni 2004 27 W (pat) 231/02 - EL DIABLO/DIAVOLO, veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
- BPatG, 03.08.2004 - 27 W (pat) 288/03 Da die mit dem Widerspruch weiterhin angegriffenen "Bekleidungsstücke, ausgenommen Unterbekleidung und Miederwaren" der jüngeren Marke demgegenüber keinen engen Ähnlichkeitsgrad zu Schuhwaren und erst recht zu den Einzelwaren "Hausschuhe und Pantoffel" aufweisen (vgl 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA, jeweils veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) und auch hinsichtlich der Waren der Klasse 18 einschließlich Reise- und Handkoffer, wenn überhaupt, allenfalls eine entfernte Ähnlichkeit besteht, hält der Senat die Gefahr, dass es bei einer mündlichen Benennung der Marken in Geschäften oder bei Bestellvorgängen, zu klanglichen Verwechslungen der Marken kommt, nicht in einem noch erheblichen Umfang für gegeben.
- BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02 Was die Ähnlichkeit der Waren angeht, so besteht zwischen den "Schuhwaren" der angegriffenen Mrke einerseits und den "Bekleidungsstücken" der Widerspruchsmarke andererseits jedenfalls eine an der oberen Grenze liegende mittlere Ähnlichkeit (vgl auch 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; LG Düsseldorf …
- BPatG, 17.10.2006 - 27 W (pat) 207/05 Gleiches gilt auch für das Verhältnis der von der angegriffenen Marke beanspruchten Schuhwaren zu den für die Widerspruchsmarke geschützten Bekleidungsstücken (vgl. Senat 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS, a. a. O. - fimma/Fiamma, beides veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
- BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 150/05
- BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 7/05
- BPatG, 18.07.2005 - 27 W (pat) 230/04
- BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
- BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 44/04
- BPatG, 29.06.2004 - 27 W (pat) 115/03
- BPatG, 19.03.2013 - 33 W (pat) 504/11
Markenbeschwerdeverfahren - "RED BARON/red baron (Gemeinschaftswortmarke, …
- BPatG, 05.12.2006 - 27 W (pat) 190/05
- BPatG, 17.02.2004 - 27 W (pat) 151/02
- BPatG, 29.05.2002 - 27 W (pat) 226/00
- BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 84/03
- BPatG, 06.07.2004 - 24 W (pat) 30/03