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   BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00   

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BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00 (https://dejure.org/2001,8646)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00 (https://dejure.org/2001,8646)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 27 W (pat) 246/00 (https://dejure.org/2001,8646)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).

    Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen").

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).
  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen").
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen").
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen").
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Zwar hat der Bundesgerichtgshof in der "JOHN LOBB"-Entscheidung vom 16. Juli 1998 (GRUR 1999, 164, 166) festgestellt, daß eine Warenähnlichkeit zwischen Bekleidungsstücken und Schuhen nicht allein daraus hergeleitet werden kann, daß das Angebot dieser Waren vereinzelt, vor allem bei Anbietern hochpreisiger Erzeugnisse, im Verkaufsgeschäft in engem räumlichen Zusammenhang erfolgt.
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Käuferpublikum zu der Annahme gelangen, daß Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23; BGH GRUR 1999, 731, 732 "Canon II"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; ferner bereits für den Bereich Sportbekleidung/Sportschuhe BGH GRUR 1986, 248, 249 "Sporthosen").
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).
  • BPatG, 19.09.2006 - 27 W (pat) 171/05
    Aufgrund dieses Wandels in der Vertriebspolitik und der damit einhergehenden Änderung der Kennzeichnungsgepflogenheiten in der Bekleidungsbranche kann das Publikum zu der Annahme gelangen, dass Schuhwaren, die unter der (vermeintlich) gleichen Marke angeboten werden wie Bekleidungsstücke, aus derselben betrieblichen Ursprungsstätte oder jedenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2001, Az.: 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHER).
  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 35/23
    Die von der angegriffenen Marke in Klasse 45 beanspruchten Dienstleistungen " Vermietung von Handtaschen " und die - übrigen - "Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen ; alles für Damen" (Klasse 35) der Widerspruchsmarke können als einander ergänzende Dienstleistungen Ähnlichkeiten aufweisen (vgl. BPatG 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS, EuG GRUR Int. 2007, 845 Rn. 50).
  • BPatG, 01.10.2013 - 27 W (pat) 10/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Thule/THULE (IR-Marke)" - zur rechtserhaltenden

    Auch Schuhhersteller bieten passende Taschen und Reisegepäck an (vgl. auch 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS).
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