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   BPatG, 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03   

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https://dejure.org/2004,37485
BPatG, 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03 (https://dejure.org/2004,37485)
BPatG, Entscheidung vom 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03 (https://dejure.org/2004,37485)
BPatG, Entscheidung vom 02. März 2004 - 27 W (pat) 254/03 (https://dejure.org/2004,37485)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03
    Dabei steht weder der Umstand, dass das angemeldete Kombinationszeichen eine sprachliche Neuschöpfung ist (vgl. EuGH, a.a.O. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch), dem Ausschluss von der Eintragung entgegen, noch ist es erforderlich, dass das Kombinationszeichen bereits tatsächlich zu beschreibenden Zwecken für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen verwendet wird (vgl. EuGH, a.a.O. [Rz. 38]; EuGH GRUR 2004, 146, 147 [Rz. 32] - DOUBLEMINT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03
    Dabei steht weder der Umstand, dass das angemeldete Kombinationszeichen eine sprachliche Neuschöpfung ist (vgl. EuGH, a.a.O. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch), dem Ausschluss von der Eintragung entgegen, noch ist es erforderlich, dass das Kombinationszeichen bereits tatsächlich zu beschreibenden Zwecken für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen verwendet wird (vgl. EuGH, a.a.O. [Rz. 38]; EuGH GRUR 2004, 146, 147 [Rz. 32] - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03
    Wegen ihres glatt beschreibenden Gehalts fehlt der Anmeldemarke darüber hinaus auch die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG erforderliche Unterscheidungskraft (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH MarkenR 2004, 39, 40 - Cityservice).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Sie haben für ihre Feststellung zudem auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 199/93, GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE [juris Rn. 20]) und des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 2. März 2004 - 27 W [pat] 254/03, juris Rn. 10) verwiesen.
  • OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16

    "Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung

    Zu berücksichtigen ist hier nämlich, dass sich mittlerweile in der deutschen Umgangssprache der englische Begriff "Cotton" als beschreibende Angabe für "Baumwolle" eingebürgert hat (vgl. BGH GRUR 1996, 68, 69 - Cotton Line; ebenso BPatG, Beschl. v. 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03, juris-Rn. 10, wonach diese Bedeutung auch breitesten Bevölkerungskreisen ohne Weiteres bekannt ist) und konsequenterweise "Cotton" bereits im Duden aufgeführt ist.
  • OLG München, 23.03.2017 - 6 U 3385/16

    Spürbarkeit bei nicht vorgesehener Textilkennzeichnung als "Cotton" und "Acrylic"

    Der Begriff "Cotton" hat sich in der deutschen Umgangssprache als beschreibende Angabe für "Baumwolle" eingebürgert (vgl. BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE; ebenso BPatG, Beschluss vom 02.03.2004, 27 W (pat) 254/03, Juris - Rn. 10).
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