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   BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12   

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https://dejure.org/2015,10353
BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2015,10353)
BPatG, Entscheidung vom 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2015,10353)
BPatG, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2015,10353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremen" - Berühmung staatlicher bzw. kommunaler Trägerschaft - unzutreffende Erwartungen über die Verantwortlichkeit für die beanspruchten Warne und Dienstleistungen - Täuschungsgefahr - Prüfung im Eintragungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Wortmarke "Stadtwerke Bremen" mangels individualisierender Kennzeichnungswirkung

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremen" - Berühmung staatlicher bzw. kommunaler Trägerschaft - unzutreffende Erwartungen über die Verantwortlichkeit für die beanspruchten Warne und Dienstleistungen - Täuschungsgefahr - Prüfung im Eintragungsverfah

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremen" - Berühmung staatlicher bzw. kommunaler Trägerschaft - unzutreffende Erwartungen über die Verantwortlichkeit für die beanspruchten Warne und Dienstleistungen - Täuschungsgefahr - Prüfung im Eintragungsverfahren None None ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremen" - Berühmung staatlicher bzw. kommunaler Trägerschaft - unzutreffende Erwartungen über die Verantwortlichkeit für die beanspruchten Warne und Dienstleistungen - Täuschungsgefahr - Prüfung im Eintragungsverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 51/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "St. Petersburger Staatsballett" - im Rahmen der

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12
    Der Senat hat bereits in dem Beschluss "St. Petersburger Staatsballett" vom 22. Mai 2012 (27 W (pat) 51/11, GRUR-RR 2013, 59, 61) für unternehmensbezogene Angaben mit dem Anspruch hoheitlicher Rechte angenommen, dass eine Geschäftsbezeichnung i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG ersichtlich täuschend sein kann.
  • BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12
    Die Zurückweisung einer nicht täuschenden Marke kann deshalb nicht damit begründet werden, bei der Verwendung der Marke im Markt seien Irreführungen zu erwarten (EuG GRUR Int. 2005, 1017 Rn. 28, 29 - INTERTOPS; BGH GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2006, 26 W (pat) 139/104, GRUR 2007, 789, 790 Rn. 24 - Miss Cognac; Ströbele , in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage 2012, § 8 Rn. 579 m. w. N.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12
    Es ist aber zu berücksichtigen, dass es nach den zu "Bundesdruckerei" (vgl. BGH GRUR 2007, 1079; nachfolgend OLG München, Urt. v. 19. Juni 2008 - 29 U 5133/03, BeckRS 2010, 09548) entwickelten Grundsätzen wettbewerbswidrig (§§ 3, 5 Abs. 1 UWG) wäre, die Bezeichnung "Stadtwerke" ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden.
  • BPatG, 20.05.2008 - 33 W (pat) 118/06
    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12
    Wie der 33. Senat des Bundespatentgerichts in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2008, 33 W (pat) 118/06, GRUR-RR 2009, 128 - Stadtwerke Bochum ausgeführt hat, bezeichnet "Stadtwerke" ein kommunales Unternehmen.
  • OLG München, 19.06.2008 - 29 U 5133/03

    Irreführung durch Bestandteil "Bundes-..." in einer Firma

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12
    Es ist aber zu berücksichtigen, dass es nach den zu "Bundesdruckerei" (vgl. BGH GRUR 2007, 1079; nachfolgend OLG München, Urt. v. 19. Juni 2008 - 29 U 5133/03, BeckRS 2010, 09548) entwickelten Grundsätzen wettbewerbswidrig (§§ 3, 5 Abs. 1 UWG) wäre, die Bezeichnung "Stadtwerke" ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden.
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12
    Die Zurückweisung einer nicht täuschenden Marke kann deshalb nicht damit begründet werden, bei der Verwendung der Marke im Markt seien Irreführungen zu erwarten (EuG GRUR Int. 2005, 1017 Rn. 28, 29 - INTERTOPS; BGH GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2006, 26 W (pat) 139/104, GRUR 2007, 789, 790 Rn. 24 - Miss Cognac; Ströbele , in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage 2012, § 8 Rn. 579 m. w. N.).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12
    Vielmehr muss das Zeichen bzw. die Angabe zusätzlich geeignet sein, die beteiligten Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen zu beeinflussen (BGH GRUR 2003, 628, 630 - Klosterbrauerei; BPatGE 12, 233, 237 - SCOTCH-GRIP; Ströbele , a. a. O., § 8 Rn. 593 m. w. N.).
  • EuG, 13.09.2005 - T-140/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSBILDMARKE "INTERTOPS" FÜR

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 27 W (pat) 525/12
    Die Zurückweisung einer nicht täuschenden Marke kann deshalb nicht damit begründet werden, bei der Verwendung der Marke im Markt seien Irreführungen zu erwarten (EuG GRUR Int. 2005, 1017 Rn. 28, 29 - INTERTOPS; BGH GRUR 2002, 540, 541 - OMEPRAZOK; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2006, 26 W (pat) 139/104, GRUR 2007, 789, 790 Rn. 24 - Miss Cognac; Ströbele , in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage 2012, § 8 Rn. 579 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde der Anmelderin zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 27 W (pat) 525/12, juris).
  • BPatG, 26.04.2017 - 25 W (pat) 502/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kreissparkasse Augsburg - Verantwortung für

    Die angesprochenen allgemeinen Verkehrskreise entnehmen entsprechend der Gepflogenheiten in der Finanzbranche einer solchen üblichen Bezeichnung einer "(Kreis)Sparkasse" - so wie etwa auch der für ein kommunales Unternehmen der Daseinsvorsorge gebräuchlichen Bezeichnung "Stadtwerke" -, dass es sich um ein von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder dem (Land)Kreis als Anstalt des öffentlichen Rechts in seinem jeweiligen Gebiet errichtetes Kreditinstitut einer öffentlichen Sparkasse handelt, die mit der Hinzufügung des nachfolgenden Städte- oder Kreisnamens (als dem Namen des konkreten kommunalen Trägers) eindeutig spezifiziert wird (vgl. hierzu die dementsprechenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs und des Bundespatentgerichts zu der Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Stadtwerke Bremen": BGH GRUR 2017, 186 Rn. 35 - Stadtwerke Bremen und BPatG Beschluss vom 7. Mai 2015, 27 W (pat) 525/12 - Stadtwerke Bremen, Entscheidungstext öffentlich zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts).
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Rechtsprechung
   BPatG, 19.09.2017 - 27 W (pat) 525/12   

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https://dejure.org/2017,55835
BPatG, 19.09.2017 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2017,55835)
BPatG, Entscheidung vom 19.09.2017 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2017,55835)
BPatG, Entscheidung vom 19. September 2017 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2017,55835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 6 MarkenG, § 89 Abs 4 S 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremen" - erneute Entscheidung in der Sache nach Zurückverweisung durch den BGH - Beachtung der Rechtsauffassung des BGH - kein Hoheitszeichen - keine Täuschungsgefahr - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Anmeldung des Zeichens "Stadtwerke Bremen" für Waren der Klasse 4, 9, 35, 36 - 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft und eines Freihaltebedürfnisses; Täuschung der Publikums durch Benutzung eines aus Sicht des Verbrauchers vorliegenden kommunalen ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremen" - erneute Entscheidung in der Sache nach Zurückverweisung durch den BGH - Beachtung der Rechtsauffassung des BGH - kein Hoheitszeichen - keine Täuschungsgefahr - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BPatG, 19.09.2017 - 27 W (pat) 525/12
     Auf die vom Senat zugelassene Rechtsbeschwerde der Anmelderin hin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 9. November 2016 die Entscheidung des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen, da das Schutzhindernis der Täuschungseignung gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG ebenso wenig erfüllt sei wie die Schutzhindernisse der fehlenden Unterscheidungskraft gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und des Freihaltebedürfnisses gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (BGH, GRUR 2017, 186 - Stadtwerke Bremen).

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsbeschwerdeentscheidung - unter Zugrundelegung der vom Bundespatentgericht getroffenen Feststellungen - bestätigt (BGH, GRUR 2017, 186, 2. Leitsatz - Stadtwerke Bremen).

    Der Aussagegehalt der Bezeichnung "Stadtwerke Bremen" erschöpft sich somit nicht in einer freihaltebedürftigen Beschreibung von Grundversorgungsleistungen im Einzugsbereich der Stadt Bremen, sondern bezeichnet Versorgungsleistungen eines kommunalen Unternehmens, das zumindest mehrheitlich von der Stadt Bremen betrieben wird (BGH, GRUR 2017, 186, 3. Leitsatz - Stadtwerke Bremen).

    Hierbei handelt es sich um neues tatsächliches Vorbringen, das im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig ist (BGH, GRUR 2017, 186, Rn. 34 - Stadtwerke Bremen) und dementsprechend nach Zurückverweisung des Verfahrens in der vorliegenden Tatsacheninstanz zu bewerten ist.

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   BPatG, 10.03.2015 - 27 W (pat) 525/12   

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BPatG, 26.02.2013 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2013,56557)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2013 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2013,56557)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 27 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2013,56557)
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