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   BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12   

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https://dejure.org/2013,250
BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12 (https://dejure.org/2013,250)
BPatG, Entscheidung vom 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12 (https://dejure.org/2013,250)
BPatG, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 27 W (pat) 553/12 (https://dejure.org/2013,250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Grillmeister

    § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "grill® meister (Wort-Bild-Marke)" - zum Prüfungsumfang beim BPatG: Markenstelle hat das Schutzhindernis der Täuschungsgefahr nicht geprüft - zur Täuschungsgefahr bei Verwendung des Symbols ® bei einem angemeldeten Zeichen - geplante ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "R" im Kreis ist irreführend - Grillmeister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft einer die Wortfolge "grill meister" beinhaltenden Marke hinsichtlich einer Eintragung für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 30, 31, 32, 33 und 43

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "grill® meister (Wort-Bild-Marke)" - zum Prüfungsumfang beim BPatG: Markenstelle hat das Schutzhindernis der Täuschungsgefahr nicht geprüft - zur Täuschungsgefahr bei Verwendung des Symbols ® bei einem angemeldeten Zeichen - geplante ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "grill® meister (Wort-Bild-Marke)" - zum Prüfungsumfang beim BPatG: Markenstelle hat das Schutzhindernis der Täuschungsgefahr nicht geprüft - zur Täuschungsgefahr bei Verwendung des Symbols ® bei einem angemeldeten Zeichen - geplante ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Das Wort-/Bildzeichen "grill meister" ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Zur Unterscheidungskraft und Täuschungsgefahr bei Marken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 737
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG München I, 14.02.2012 - 1 HKO 1924/11
    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Die Zuordnung zu einem nicht geschützten Zeichenbestandteil ist aber auch dann eine nach §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG zu verhindernde Täuschung (LG München I, Urt. v. 17. Januar 2012 - 1 HK O 1924/11 - Andechser; nachfolgend OLG München 6 U 1038/12), wenn der zugeordnete Zeichenteil für sich genommen als Marke schutzfähig aber nicht registriert ist.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Ausgehend hiervon besitzen Marken keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen das angesprochene Publikum für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache bestehen, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel wirken (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Ausgehend hiervon besitzen Marken keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen das angesprochene Publikum für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache bestehen, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel wirken (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Die Ersichtlichkeit der Täuschung ist damit aber nicht in Frage zu stellen, da nur eine bereits im Prüfungszeitpunkt mögliche Markenbenutzung, bei der keine Irreführung erfolgt (vgl. BGH GRUR 2002, 540 (541) - Omeprazok; BPatG GRUR-RR 2009, 131, 134 - DRSB-Deutsche Volksbank; BPatG GRUR 1991, 145 - Mascasano), Ersichtlichkeit ausschließen kann.
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Die Schutzfähigkeit eines neu angemeldeten Zeichens ist bezogen auf den konkreten Einzelfall ausschließlich anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen; einer vorgängigen Amtspraxis (des Deutschen Patent- und Markenamts oder eines ausländischen Markenamts) kommt daher keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. z. B. EuGH GRUR 2009, 676, Nr. 19 - Schwabenpost; BGH GRUR 2008, 1093, Nr. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2010, 425 - Volksflat).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn 28 - My World).
  • BPatG, 15.01.1992 - 29 W (pat) 133/89
    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Logo jeweils richtig platziert ist und nicht nur einem Bestandteil zugeordnet ist, insbesondere wenn dieser in Alleinstellung nicht schutzfähig wäre (BPatG GRUR 1992, 704 - Royals; BPatG GRUR 2000, 805 (807) - © Immo-Börse).
  • BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99

    Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung

    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Logo jeweils richtig platziert ist und nicht nur einem Bestandteil zugeordnet ist, insbesondere wenn dieser in Alleinstellung nicht schutzfähig wäre (BPatG GRUR 1992, 704 - Royals; BPatG GRUR 2000, 805 (807) - © Immo-Börse).
  • BPatG, 21.11.2006 - 26 W (pat) 139/04
    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Keine Berücksichtigung können dagegen geplante Verwendungsformen finden (BPatG GRUR 2007, 789 (790) - Miss Cognac).
  • BPatG, 17.06.2008 - 33 W (pat) 82/06

    DRSB Deutsche Volksbank

    Auszug aus BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12
    Die Ersichtlichkeit der Täuschung ist damit aber nicht in Frage zu stellen, da nur eine bereits im Prüfungszeitpunkt mögliche Markenbenutzung, bei der keine Irreführung erfolgt (vgl. BGH GRUR 2002, 540 (541) - Omeprazok; BPatG GRUR-RR 2009, 131, 134 - DRSB-Deutsche Volksbank; BPatG GRUR 1991, 145 - Mascasano), Ersichtlichkeit ausschließen kann.
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • OLG München, 16.05.2013 - 6 U 1038/12

    Andechser Natur seit 1908

  • BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 34/07
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Die dagegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, GRUR 2013, 737).
  • BPatG, 07.02.2019 - 28 W (pat) 571/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUCHTMEISTER" - fehlende Unterscheidungskraft

    Indessen wird der Begriff "Meister" allgemein als Synonym für einen "Könner auf seinem Gebiet" verwendet (vgl. Duden Online, Suchbegriff: "Meister"; Lexikon der Werbesprache, Rothfuß Verlag, 1991, Seite 146; in diesem Sinn auch BGH GRUR 2013, 737, Rdnr. 40 - grill meister).
  • BPatG, 04.10.2018 - 28 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "PUR HEREFORD RIND VOM FEINSTEN (Wort-Bild-Marke)" -

    Der Senat sieht sich nicht gehindert, diesen rechtlichen Gesichtspunkt von sich aus aufzugreifen und bezüglich der Ware "Wild" zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen (vgl. BPatG MarkenR 2013, 165, Rdnr. 46 - grill meíster, unbeanstandet durch BGH GRUR 2014, 376 - grill meister).
  • BPatG, 04.10.2018 - 28 W (pat) 573/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Motley Bees" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Gemäß § 73 Abs. 1 MarkenG besteht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine Bindung an die Begründung des angefochtenen Beschlusses der Markenstelle oder an das Vorbringen der Beschwerdeführerin (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Auflage, § 70, Rdnr. 2; zum Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG: BPatG MarkenR 2013, 165, Rdnr. 46 - grill meíster, unbeanstandet durch BGH GRUR 2014, 376 - grill meister).
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