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   VGH Bayern, 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836   

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VGH Bayern, 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836 (https://dejure.org/1998,42762)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836 (https://dejure.org/1998,42762)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 1998 - 27 ZB 98.30836 (https://dejure.org/1998,42762)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 14 ZB 20.31824

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit

    Denn die Aufklärungspflicht als solche gehört nicht zum Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG und vermittelt deswegen auch grundsätzlich nicht den Zulassungsgrund einer Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 14 ZB 19.30324

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Asylverfahren - Homosexualität im Iran

    Denn die Aufklärungspflicht als solche gehört nicht zum Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG und vermittelt deswegen auch grundsätzlich nicht den Zulassungsgrund einer Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 14 ZB 19.30400

    Anforderungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Denn die Aufklärungspflicht als solche gehört nicht zum Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG und vermittelt deswegen auch grundsätzlich nicht den Zulassungsgrund einer Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.09.2022 - 14 ZB 22.30158

    Asylrecht, mögliche Berufungszulassungsgründe bei Klageabweisung als unzulässig

    Verstöße gegen die Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO gehören nicht zu den Verfahrensmängeln, auf die der Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG gestützt werden kann, weil die Aufklärungspflicht als solche nicht zum Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG gehört und deswegen auch grundsätzlich nicht den Zulassungsgrund einer Verletzung rechtlichen Gehörs vermittelt (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836 - juris Rn. 4; B.v. 29.8.2017 - 11 ZB 17.31081 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 14 ZB 22.30389

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, kein förmlicher Beweisantrag, zu den

    Denn Verstöße gegen die Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO gehören als solche nicht zu den Verfahrensmängeln, auf die der Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG gestützt werden kann (SächsOVG, B.v. 16.6.2009 - A 3 A 310/07 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 14 ZB 11.30140 - juris Rn. 4; B.v. 29.8.2017 - 11 ZB 17.31081 - juris Rn. 4 m.w.N.), insbesondere gehört sie nicht zum Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 30.03.2023 - 14 ZB 23.30070

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren

    Die Aufklärungspflicht als solche gehört nämlich nicht zum Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG und vermittelt deswegen auch grundsätzlich nicht den Zulassungsgrund einer Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 19.10.1998 - 27 ZB 98.30836 - juris Rn. 4).
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