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   BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R   

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BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R (https://dejure.org/2010,5965)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R (https://dejure.org/2010,5965)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2010 - B 6 KA 16/09 R (https://dejure.org/2010,5965)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    Die im BRLV gemachten Vorgaben des BewA zur Bildung von RLV sind für die Beklagte verbindlich, wie der Senat bereits mit Urteil vom 3.2.2010 (B 6 KA 31/08 R - BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53) entschieden hat.

    Wie der Senat ebenfalls mit Urteil vom 3.2.2010 (aaO unter RdNr 22 f) entschieden hat, ließen die Regelungen des BewA keine Spielräume für abweichende Regelungen zu, sondern waren von den Partnern des HVV strikt zu beachten.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 3.2.2010 (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 23) , das ebenfalls den hier maßgeblichen HVV der Beklagten in der ab dem 1.4.2005 geltenden Fassung betraf, bereits im Einzelnen dargelegt hat, fehlte es bereits vom Inhalt der Honorarverteilungsregelungen her an der Fortführung solcher "Steuerungsinstrumente, die in ihren Auswirkungen mit der gesetzlichen Regelung in § 85 Abs. 4 SGB V vergleichbar sind": Die Honorarverteilung war bis Anfang 2005 auf der Grundlage praxisindividueller Punktzahl-Obergrenzen geregelt, wie in dem vom BSG (aaO) in Bezug genommenen Urteil des Hessischen LSG vom 23.4.2008 (L 4 KA 69/07) zum HVV der Beklagten ausgeführt worden ist.

    Denn insgesamt wurden zum Quartal II/2005 im Vergleich zu den vorher geltenden Honorarverteilungsregelungen sehr viele Änderungen vorgenommen, wie sich aus der Zusammenstellung der Beklagten in ihrem Rundschreiben "Die Honorarverteilung ab dem 2. Quartal 2005" ergibt (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, aaO unter Hinweis auf "info.doc" Nr. 2, 2005, S 37-45).

    e) Schließlich ergibt sich eine Rechtfertigung auch nicht aus dem Gesichtspunkt einer Anfangs- und Erprobungsregelung, denn das kommt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht in Betracht, wenn eine Regelung schon von ihrer Struktur her mit höherrangigen Vorgaben nicht übereinstimmt (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 S 106 f; BSGE 88, 126, 137 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 35; zuletzt BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31; sowie BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen ) .

    Dies ist hier der Fall, wie der Senat bereits in seiner - die Einbeziehung von Dialyseleistungen in die RLV durch den HVV der Beklagten betreffenden - Entscheidung vom 3.2.2010 ( BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31) festgestellt hat.

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    f) Da die Ausgleichsregelung nach Ziffer 7.5 HVV, soweit sie Honorarkürzungen bei Fallwerterhöhungen bestimmt, bereits aus den dargestellten Gründen unwirksam ist, kann offenbleiben, ob dies auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Senats zur sog "Segeberger Wippe" (BSGE 75, 37 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 7) der Fall wäre.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    Hierzu wäre sie - ebenso wie zu Sicherstellungseinbehalten oder zur Bildung von Rückstellungen im Falle von Rechtsstreitigkeiten (s hierzu BSG Urteil vom 9.12.2004, B 6 KA 84/03 R = USK 2004-146 S 1067) - auch berechtigt gewesen.
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 15/96

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen bei Fremdkassenfällen

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    e) Schließlich ergibt sich eine Rechtfertigung auch nicht aus dem Gesichtspunkt einer Anfangs- und Erprobungsregelung, denn das kommt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht in Betracht, wenn eine Regelung schon von ihrer Struktur her mit höherrangigen Vorgaben nicht übereinstimmt (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 S 106 f; BSGE 88, 126, 137 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 35; zuletzt BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31; sowie BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen ) .
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    Außer Frage steht, dass eine KÄV aufgrund des ihr nach § 75 Abs. 1 SGB V obliegenden Sicherstellungsauftrags berechtigt ist, zwar nicht anstelle, jedoch ergänzend zu den RLV mit den Krankenkassenverbänden im HVV Maßnahmen zu vereinbaren, die eine Stützung gefährdeter Praxen beinhalten (vgl schon BSGE 81, 86, 102 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 98) .
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    e) Schließlich ergibt sich eine Rechtfertigung auch nicht aus dem Gesichtspunkt einer Anfangs- und Erprobungsregelung, denn das kommt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht in Betracht, wenn eine Regelung schon von ihrer Struktur her mit höherrangigen Vorgaben nicht übereinstimmt (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 S 106 f; BSGE 88, 126, 137 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 35; zuletzt BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31; sowie BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen ) .
  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 3.2.2010 (BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 23) , das ebenfalls den hier maßgeblichen HVV der Beklagten in der ab dem 1.4.2005 geltenden Fassung betraf, bereits im Einzelnen dargelegt hat, fehlte es bereits vom Inhalt der Honorarverteilungsregelungen her an der Fortführung solcher "Steuerungsinstrumente, die in ihren Auswirkungen mit der gesetzlichen Regelung in § 85 Abs. 4 SGB V vergleichbar sind": Die Honorarverteilung war bis Anfang 2005 auf der Grundlage praxisindividueller Punktzahl-Obergrenzen geregelt, wie in dem vom BSG (aaO) in Bezug genommenen Urteil des Hessischen LSG vom 23.4.2008 (L 4 KA 69/07) zum HVV der Beklagten ausgeführt worden ist.
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    e) Schließlich ergibt sich eine Rechtfertigung auch nicht aus dem Gesichtspunkt einer Anfangs- und Erprobungsregelung, denn das kommt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht in Betracht, wenn eine Regelung schon von ihrer Struktur her mit höherrangigen Vorgaben nicht übereinstimmt (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 S 106 f; BSGE 88, 126, 137 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 157; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 35; zuletzt BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, RdNr 31; sowie BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 54 RdNr 29, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen ) .
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    Auszug aus BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R
    Ebenso ist die KÄV weiterhin nicht nur berechtigt, sondern - wie zuletzt im Urteil vom 3.2.2010 (B 6 KA 1/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 50 RdNr 13 ff) ausdrücklich zum hier in Rede stehenden HVV der Beklagten entschieden - sogar verpflichtet, auch im Rahmen von RLV unterdurchschnittlich abrechnende Praxen wie auch so genannter "Anfänger- oder Aufbaupraxen" zu stützen.
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Danach wurde eine Minderung des Fallwertes im Abrechnungsquartal gegenüber dem entsprechenden Abrechnungsquartal des Jahres 2004 von mehr als 5 % ausgeglichen (zur Unzulässigkeit der entsprechenden Begrenzung der Fallwerterhöhung vgl Urteile des Senats vom 18.8.2010 - B 6 KA 27/09 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 58 sowie B 6 KA 16/09 R, B 6 KA 26/09 R und B 6 KA 28/09 R -).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

    Soweit die Ausgleichsregelung nach Ziffer 7.5 HVV die in Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erlassenen Bestimmungen des HVV korrigierte bzw konterkarierte und deshalb unwirksam war (Urteile des Senats vom 18.8.2010 - B 6 KA 16/09 R, B 6 KA 26/09 R, B 6 KA 27/09 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - und - B 6 KA 28/09 R -) , hat die Klägerin von dieser Regelung profitiert, sodass sie aus ihrer Unwirksamkeit für sich nichts herleiten kann.
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 47/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumina - Ausgleichzahlungen an

    Diese Ansicht entspreche offenbar auch der Auffassung des BSG, das in seinem Urteil vom 18.8.2010 (B 6 KA 16/09 R) ausgeführt habe, dass sich die dortige Beklagte zur Rechtfertigung ihrer Ausgleichsregelung nicht auf den Beschluss des EBewA vom 15.1.2009 berufen könne, weil die Regelung allein für die Zeit ab Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen Geltung beanspruchen könne.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 678/12
    Die unter Beachtung der Vorgaben des EBA von den Vertragspartnern auf Landesebene getroffene Konvergenzvereinbarung halte auch der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 18.08.2010, B 6 KA 16/09 R stand.

    Sie beruft sich auf die erstinstanzliche Entscheidung und führt ergänzend aus, wenn die Beklagte den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 18.08.2010 (u.a.: - B 6 KA 16/09 R -) entnehme, der Erweiterte Bewertungsausschuss habe einen entsprechenden Gestaltungsspielraum zum Erlass der hier streitigen Finanzierungsregelung, lasse sie außer Acht, dass in den zitierten Entscheidungen klargestellt worden sei, dass eine Normierung von Ausgleichszahlungen außerhalb der Vergütung nach RLV ausdrücklich nicht vorgesehen sei.

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.01.2011 - L 4 KA 11/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Honorarbegrenzung durch

    Das BSG ist in Entscheidungen vom 3. Februar 2010 (B 6 KA 30/09 R; B 6 KA 31/08 R, BSGE 105, 236 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 53) und vom 18. August 2010 (B 6 KA 16/09 R, B 6 KA 25/09 R, B 6 KA 26/09 R, B 6 KA 27/09 R, B 6 KA 28/09 R) davon ausgegangen, dass praxisindividuelle Punktzahl-Obergrenzen kein Steuerungsinstrument darstellen, das in seinen Auswirkungen mit den Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V vergleichbar ist.
  • LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 31/12
    Mit dem BSG-Urteil vom 18. August 2010 (B 6 KA 16/09 R) sei darüber hinaus abschließen geklärt, dass Punktwertabzüge in Folge von Ausgleichszahlungen von Praxen mit Fallwertgewinnen nach Quotierung von Leistungen im RLV nicht hinzunehmen seien.
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 639/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Ausgleichsregelung zur Vermeidung von

    Lediglich soweit die sog. Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV bei Überschreiten des Fallwerts des Vorjahresquartals von mehr als 5 % u. U. zu einer Honorarkürzung führt, ist die Regelung zu beanstanden (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 29.04.2009 - L 4 KA 80/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 16/09 R - LSG Hessen, Urt. v. 24.06.2009 - L 4 KA 110/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 26/09 R - LSG Hessen, Urt. v. 24.06.2009 - L 4 KA 85 u. 86/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 27/09 R bzw. B 6 KA 28/09 R -).
  • SG München, 04.02.2015 - S 38 KA 1031/14

    Verpflichtung zur Neuentscheidung über Honorarfestsetzung

    Hier gilt sogar ein erweiterter Gestaltungsspielraum, der allerdings nicht pauschal von der Beachtung der rechtlichen Vorgaben entbindet (vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2010, Az. B 6 KA 16/09 R; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2010, Az. L 11 KA 23/08).
  • SG Marburg, 31.03.2010 - S 11 KA 98/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag -

    Lediglich soweit die sog. Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV bei Überschreiten des Fallwerts des Vorjahresquartals von mehr als 5 % u. U. zu einer Honorarkürzung führt, ist die Regelung zu beanstanden (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 29.04.2009 - L 4 KA 80/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 16/09 R - LSG Hessen, Urt. v. 24.06.2009 - L 4 KA 110/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 26/09 R - LSG Hessen, Urt. v. 24.06.2009 - L 4 KA 85 u. 86/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 27/09 R bzw. B 6 KA 28/09 R -).
  • SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 593/14

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen - Honorarverteilungsmaßstab -

    Diese Vorgehensweise der Beklagten ist nicht vergleichbar mit den HVM-Regelungen, die den von Klägerseite genannten Entscheidungen des BSG vom 24. August 1994, 6 RKa 15/93, 18. August 2010, B 6 KA 16/09 R zugrunde lagen.
  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 171/15

    Vertragsarztrecht

  • SG Kiel, 28.02.2018 - S 2 KA 678/15

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - verhältnismäßige

  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 85/16

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 160/15

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 12 KA 734/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Rechtswidrigkeit

  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 623/14

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 21.12.2011 - S 12 KA 258/10

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag -

  • SG Marburg, 13.10.2014 - S 12 KA 564/12

    Berichtigung der Honorarbescheide eines Facharztes im Hinblick auf eine

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 26/09, 1 VAs 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16211
OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 26/09, 1 VAs 27/09 (https://dejure.org/2009,16211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2009 - 1 VAs 26/09, 1 VAs 27/09 (https://dejure.org/2009,16211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 1 VAs 26/09, 1 VAs 27/09 (https://dejure.org/2009,16211)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 17.08.2000 - 1 VAs 19/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 26/09
    Deshalb kann die wiederholte Zurückstellung gemäß § 35 BtmG auch dann erneut gewährt werden, wenn sich der Täter therapiewillig zeigt und die übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vergl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2000 - 1 VAs 19/2000 und vom 19.04.2001 - 1 VAs 10/2001).
  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 26/09
    Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 827; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • OLG Hamm, 19.04.2001 - 1 VAs 10/01

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Verweigerung der Zustimmung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 26/09
    Deshalb kann die wiederholte Zurückstellung gemäß § 35 BtmG auch dann erneut gewährt werden, wenn sich der Täter therapiewillig zeigt und die übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vergl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2000 - 1 VAs 19/2000 und vom 19.04.2001 - 1 VAs 10/2001).
  • OLG Hamm, 25.09.2012 - 1 VAs 46/12

    Strafvollstreckung im Heimatland; Anforderungen an das Ermessen bei Versagung

    Der Senat kann hingegen nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Vollstreckungsbehörde setzen (Senat StV 2010, 147 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 - juris).
  • OLG Hamm, 12.06.2014 - 1 VAs 25/14

    Keine zwingende Vollstreckung im Heimatland bei erheblicher Herabsetzung der

    Der Senat kann hingegen nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Vollstreckungsbehörde setzen (Senat StV 2010, 147 m.w.N; Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 - juris).
  • OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12

    Strafvollstreckung: Ausübung des Ermessens bei Zurückstellung der Vollstreckung

    Diese Begründung der Ablehnung berücksichtigt nicht, dass der Weg aus der Drogensucht regelmäßig mit gescheiterten Therapieversuchen und Rückfällen in kriminelle Verhaltensweisen verbunden ist, weshalb diese einer erneuten Zurückstellung nicht entgegenstehen (vgl. OLG Hamm StV 2010, 147f.; OLG Karlsruhe StraFo 2008, 42ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.02.2009 - 3 Ws 26/09, 3 Ws 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20840
OLG Hamm, 03.02.2009 - 3 Ws 26/09, 3 Ws 27/09 (https://dejure.org/2009,20840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.2009 - 3 Ws 26/09, 3 Ws 27/09 (https://dejure.org/2009,20840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 3 Ws 26/09, 3 Ws 27/09 (https://dejure.org/2009,20840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - StVK E 3633/08
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 3 Ws 26/09, 3 Ws 27/09
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 24.02.2009 - O 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,53945
LG Düsseldorf, 24.02.2009 - O 27/09 (https://dejure.org/2009,53945)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2009 - O 27/09 (https://dejure.org/2009,53945)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - O 27/09 (https://dejure.org/2009,53945)
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Verfahrensgang

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