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   EuGH, 12.12.1968 - 27/68   

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EuGH, 12.12.1968 - 27/68 (https://dejure.org/1968,779)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.1968 - 27/68 (https://dejure.org/1968,779)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1968 - 27/68 (https://dejure.org/1968,779)
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Der allgemeine Grundsatz, dass Anspruch auf umfassenden, effektiven gerichtlichen Rechtsschutz besteht, verlangt nämlich, dass den Betroffenen vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn er für die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung erforderlich ist; sonst wäre der vom Gerichtshof gewährte Rechtsschutz lückenhaft (vgl. u. a. Verfügung vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, Urteile vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 21, und vom 21. Februar 1991 in den Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Randnrn.
  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03

    Kommission / Artegodan u.a.

    Zur Voraussetzung der Dringlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass es der Zweck des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ist, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung zu gewährleisten, um eine Lücke in dem vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46 und vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36, sowie Beschluss Kommission/NALOO, Randnr. 52).
  • EuGH, 17.07.2001 - C-180/01

    Kommission / NALOO

    52 Zur Voraussetzung der Dringlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass es der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes ist, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung zu gewährleisten, um eine Lücke im vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36).
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    Zur Voraussetzung der Dringlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass es der Zweck des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ist, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung zu gewährleisten, um eine Lücke in dem vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. u. a. Beschluss vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, sowie Beschlüsse Deutschland/Kommission, Randnr. 46, Antonissen/Rat und Kommission, Randnr. 36, und Kommission/NALOO, Randnr. 52).
  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

    61 Zur Würdigung des zweiten und des dritten Rechtsmittelgrundes der Kommission, die die Beurteilung der Irreparabilität des Schadens durch den Richter der einstweiligen Anordnung betreffen, ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Zweck des Verfahrens der einstweiligen Anordnung darin besteht, die volle Wirksamkeit des künftigen Endurteils zu gewährleisten, um eine Lücke in dem vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P(R), Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36).
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Dieser Grundsatz verlangt nämlich, daß den einzelnen vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn er für die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung erforderlich ist, um eine Lücke in dem vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. insbesondere Beschluß vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, sowie Urteile vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 21, und vom 21. Februar 1991 in den Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Söst, Slg. 1991, I-415, Randnrn.
  • EuGH, 20.06.2003 - C-156/03

    Kommission / Laboratoires Servier

    Zur Voraussetzung der Dringlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass es der Zweck des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ist, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung zu gewährleisten, um eine Lücke in dem vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36, sowie Beschluss Kommission/NALOO, Randnr. 52).
  • EuG, 20.09.2005 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Verfahren des vorläufigen

    132 Dennoch verlangt der allgemeine Grundsatz des Anspruchs auf umfassenden und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, dass dem Einzelnen vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn dieser für die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung erforderlich ist, um eine Lücke in dem von den Gemeinschaftsgerichten gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, Urteile des Gerichtshofes vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 21, und vom 21. Februar 1991 in den Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-213/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte: Factortame Ltd u. a.

    Vor allem wenn wie im vorliegenden Fall die Feststellung des Rechts nicht nur mit der Wahl zwischen zwei oder mehr in Betracht kommenden Rechtsnormen, sondern mit einer vorherigen Überprüfung der Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit der einen im Hinblick auf die andere höherrangige oder 9 - Vgl. z. B. die Verfügung vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens, Slg. 1969, 274.
  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

    99 Zur Voraussetzung der Dringlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass es der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes ist, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung zu gewährleisten, um eine Lücke in dem vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (Verfügung des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36, und vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P[R], Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnr. 52).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03.P-R

    Richtlinie 65/65/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über

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   EuGH, 02.07.1969 - 27/68   

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https://dejure.org/1969,808
EuGH, 02.07.1969 - 27/68 (https://dejure.org/1969,808)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.1969 - 27/68 (https://dejure.org/1969,808)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1969 - 27/68 (https://dejure.org/1969,808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Renckens / Kommission

    VERORDNUNG NR . 259/68 DES RATES, ARTIKEL 4
    1 . BEAMTE - RATIONALISIERUNG DER DIENSTSTELLEN IM ANSCHLUSS AN DEN FUSIONSVERTRAG - BEFUGNISSE DER KOMMISSION

  • EU-Kommission

    Renckens / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung von Kommissionsverfügungen; Feststellung des Status eines Gemeinschaftsbeamten; Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH)

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 259/68 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 259/68 Art. 4
    1. BEAMTE - RATIONALISIERUNG DER DIENSTSTELLEN IM ANSCHLUSS AN DEN FUSIONSVERTRAG - BEFUGNISSE DER KOMMISSION - [VERORDNUNG NR. 259/68 DES RATES, ARTIKEL 4]

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.03.1964 - 67/63

    Société rhénane d'exploitation et de manutention "Sorema" gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 02.07.1969 - 27/68
    Ÿ Die Beklagte nimmt außerdem auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes hinsichtlich der Grenzen der Spezifizierung und Nachprüfung der Begründung Bezug (EuGH 5. Dezember 1963 - Leroy gg. Hohe Behörde, 35/62 und 16/63 - Slg. 1963, 443 f.; EuGH 9. März 1964 - Raponi gg. EWG-Kommission, 27/63 - Slg. 1964, 293 f.).
  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

    Eine beschwerende Maßnahme sei nämlich hinreichend begründet, wenn die Gründe, auf denen sie beruhe, klar und unzweideutig erkennbar seien (Urteil vom 2. Juli 1969 in der Rechtssache 27/68, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 255).
  • EuGH, 11.05.1978 - 34/77

    Oslizlok / Kommission

    Was den Umstand angehe, daß der Kläger durch die Entscheidung weder in eine der in dem neuen Organisationsplan der Generaldirektion XVI enthaltenen Planstellen der Besoldungsgruppe A 2 noch in eine freie Planstelle bei anderen Dienststellen eingewiesen worden sei, so habe der Gerichtshof in weitgehend ähnlichen Fällen den Grundsatz aufgestellt, es könne nicht gefordert werden, daß die Kommission ihr Urteil über einen Beamten im Vergleich zu anderen erläutere und komplexe Werturteile über individuelle Fälle anführe (Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juli 1969, Rechtssache 27/68, Renckens - Slg. S. 264).

    Dem Urteil in der Rechtssache Reinan (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1969, Rechtssache 17/68 - Slg. S. 61), auf das sich die Kommission beruft, hält der Kläger das Urteil vom 2. Juli 1969 (Renckens, Rechtssache 27/68 - Slg. S. 255) entgegen; zu einer Maßnahme des Ausscheidens aus dem Dienst habe der Gerichtshof dort den im Hinblick auf Artikel 25 des Statuts aufgestellten Grundsatz bestätigt, daß jede beschwerende Maßnahme begründet werden müsse.

  • EuG, 11.05.1992 - T-34/91

    Edward P. Whitehead gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Soweit die Klageanträge, mit denen nicht der Zeitpunkt, in dem die Umsetzungsmaßnahme wirksam werde, sondern diese als solche angefochten werde, sich gegen die Verfügung vom 24. Juli 1990 richtete, seien sie also unzulässig, da diese Verfügung insoweit nur eine Bestätigung der Verfügung vom 19. Dezember 1989 darstelle (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Juli 1969 in der Rechtssache 27/68, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 255, und vom 28. Mai 1980 in den Rechtssachen 33/79 und 35/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677; Beschluß des Gerichtshofes vom 16. Juni 1988 in der Rechtssache 372/87, Progoulis/Kommission, Slg. 1988, 3091; Beschluß des Gerichts vom 7. Juni 1991 in der Rechtssache T-14/91, Weyrich/Kommission, Slg. 1991, II-235).
  • EuGH, 27.06.1973 - 35/72

    Kley / Kommission

    Der von Artikel 25 Absatz 2 des Statuts vorgeschriebenen Begründungspflicht sei sonach nicht Genüge getan: Denn die Gründe, auf denen die beschwerende Maßnahme beruhe, seien nicht "klar und unzweideutig" erkennbar, wie es das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 27/68, Reinoldus Renckens/Kommission (Slg. 1969, 255) verlange.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1982 - 206/81

    José Alvarez gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Entlassung.

    3 - Urteil vom 2. Juli 196? in der Rechtssache 27/68 - Reinaldus Renckens/Kommissipn -, Slg. 1969, 255.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1983 - 290/82

    Désirée Tréfois gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    Neben diesen Urteilen ist natürlich auch der vom Gerichtshof u. a. im Urteil in der Rechtssache 27/68 (Renckens, Slg. 1969, 255) augesprochene Grundsatz von Bedeutung, daß dem in Artikel 25 Beamtenstatut aufgestellten Erfordernis "genügt [ist], wenn die Gründe, auf denen die beschwerende Maßnahme beruht, klar und unzweideutig erkennbar sind".
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 33/79

    Richard Kuhner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Änderung der

    Ebenso ist meines Erachtens in entsprechender Anwendung Ihres Urteils vom 2. Juli 1969 in der Rechtssache 27/68 (Renckens/Kommission, Slg. 1969, 255, 262) der Antrag auf Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung der Beschwerde des Klägers gegenstandslos und folglich unzulässig, da diese Beschwerde durch die Entscheidung der Kommission vom 21. März 1979 ausdrücklich abgelehnt worden ist.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1968 - 27/68   

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https://dejure.org/1968,3185
Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1968 - 27/68 (https://dejure.org/1968,3185)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.1968 - 27/68 (https://dejure.org/1968,3185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Reinaldus Renckens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EU-Kommission

    Reinaldus Renckens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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