Rechtsprechung
   AG München, 18.06.2014 - 271 C 30721/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32263
AG München, 18.06.2014 - 271 C 30721/13 (https://dejure.org/2014,32263)
AG München, Entscheidung vom 18.06.2014 - 271 C 30721/13 (https://dejure.org/2014,32263)
AG München, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 271 C 30721/13 (https://dejure.org/2014,32263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Teure Fitness

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anfechtung von Fitnessstudio- Vertrag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio: Kein Testangebot unterschrieben, sondern Jahresvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Vertrages bei Irrtum über dessen Inhalt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Brille unterschriebener Fitnessstudiovertrag

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Anfechtung eines Fitnessvertrages wegen Irrtums

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Probewochen im Fitnessstudio - Seniorin unterschrieb aus Versehen einen längerfristigen Vertrag

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht: Eine irrtümlich unterschriebene Erklärung mit anderem als gedachtem Inhalt kann angefochten werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ohne Brille unterzeichnet: Zur Anfechtung eines Vertragsschlusses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudiovertrag ohne Brille unterschrieben

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB;

    Auszug aus AG München, 18.06.2014 - 271 C 30721/13
    Entgegen der Auffassung der Klagepartei darf auch derjenige, der ein Schriftstück ungelesen unterschrieben hat, anfechten, wenn er sich von dessen Inhalt eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat (BGH Urteil vom 27.10.1994, IX ZR 168/93, NJWV 1995, 190 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht