Rechtsprechung
AG München, 18.06.2014 - 271 C 30721/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Teure Fitness
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Anfechtung von Fitnessstudio- Vertrag
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fitnessstudio: Kein Testangebot unterschrieben, sondern Jahresvertrag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anfechtung eines Vertrages bei Irrtum über dessen Inhalt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ohne Brille unterschriebener Fitnessstudiovertrag
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Anfechtung eines Fitnessvertrages wegen Irrtums
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Probewochen im Fitnessstudio - Seniorin unterschrieb aus Versehen einen längerfristigen Vertrag
- reichenwallner.de (Kurzinformation)
Vertragsrecht: Eine irrtümlich unterschriebene Erklärung mit anderem als gedachtem Inhalt kann angefochten werden
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Ohne Brille unterzeichnet: Zur Anfechtung eines Vertragsschlusses
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fitnessstudiovertrag ohne Brille unterschrieben
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93
Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; …
Auszug aus AG München, 18.06.2014 - 271 C 30721/13
Entgegen der Auffassung der Klagepartei darf auch derjenige, der ein Schriftstück ungelesen unterschrieben hat, anfechten, wenn er sich von dessen Inhalt eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat (BGH Urteil vom 27.10.1994, IX ZR 168/93, NJWV 1995, 190 m.w.N.).