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   AG München, 20.03.2007 - 271 C 32921/06   

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https://dejure.org/2007,21005
AG München, 20.03.2007 - 271 C 32921/06 (https://dejure.org/2007,21005)
AG München, Entscheidung vom 20.03.2007 - 271 C 32921/06 (https://dejure.org/2007,21005)
AG München, Entscheidung vom 20. März 2007 - 271 C 32921/06 (https://dejure.org/2007,21005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • LawCommunity.de

    Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung aufgrund der Unmöglichkeit der Leistungserbringung im Rahmen eines Telekommunikationsdienstvertrages

Kurzfassungen/Presse (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch eines DSL-Anbieters auf Zahlung der Vertragsentgelte, wenn nach einem Umzug des Kunden die Leistungserbringung (technisch) nicht mehr möglich ist

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ohne Leistung kein Geld

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Sonderkündigungsrecht eines DSL-Vertrages bei einem Wohnortwechsel

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Sonderkündigungsrecht eines DSL-Vertrages bei einem Wohnortwechsel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kunde soll für DSL-Anschluss zahlen obwohl er nach einem Umzug keinen Zugang zu DSL mehr hat!

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Zahlungspflicht für DSL-Anschluss auch bei Umzug?

  • beck.de (Kurzinformation)

    DSL-Anschluss bei Wohnungswechsel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zahlungspflicht für DSL-Anschluss auch bei Umzug?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus AG München, 20.03.2007 - 271 C 32921/06
    Ob und in welcher Weise dies die Beklagte gegenüber der Klagepartei mitgeteilt hat, war nicht unter Beweis zu stellen, da die Mitteilungspflicht gem. § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB nur auf Verlangen besteht und zudem bei Nichterfüllung nicht zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führt ( BGH, NJW 1984, 2689 ).
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