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   EuGH, 15.01.1987 - 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84   

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https://dejure.org/1987,2355
EuGH, 15.01.1987 - 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84 (https://dejure.org/1987,2355)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1987 - 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84 (https://dejure.org/1987,2355)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84 (https://dejure.org/1987,2355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ainsworth / Kommission und Rat

    Gemeinsames Unternehmen EAG - Inanspruchnahme der Rechtsstellung eines Bediensteten auf Zeit

  • EU-Kommission

    Ainsworth / Kommission und Rat

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf den Status eines Zeitbediensteten; Anspruch auf Schadensersatz

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 215; ; EWG-Vertrag Art. 178

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 215; EWG-Vertrag Art. 178
    1. BEAMTE - KLAGE - KLAGEBEFUGNIS - PERSONEN, DIE DIE EIGENSCHAFT VON BEAMTEN ODER SONSTIGEN BEDIENSTETEN MIT AUSNAHME DER ÖRTLICHEN BEDIENSTETEN FÜR SICH IN ANSPRUCH NEHMEN - IN EINEM GEMEINSAMEN EAG-UNTERNEHMEN BESCHÄFTIGTES PERSONAL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsames Unternehmen EAG - Inanspruchnahme der Rechtsstellung eines Bediensteten auf Zeit.

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Wird zitiert von ... (10)

  • EuG, 05.10.2004 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission

    14 In den dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1987 zugrunde liegenden Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84, 203/84 und 13/85 (Ainsworth u. a./Kommission und Rat, Slg. 1987, 167) hatten die Kläger, britische Staatsangehörige, die von der UKAEA angestellt und in dieser Eigenschaft dem gemeinsamen Unternehmen für das Projektteam zur Verfügung gestellt worden waren, die Entscheidung angefochten, mit der der Leiter des gemeinsamen Unternehmens JET im Namen der Kommission abgelehnt hatte, sie im Rahmen der EAG als Bedienstete auf Zeit in das Personal der Kommission zu integrieren.

    46 Im Übrigen wurden in diesem dienstrechtlichen Rahmen die Rechtssachen geprüft, die zu den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat (Randnrn. 10 und 13) und Altmann u. a./Kommission (Randnrn. 44 und 45) geführt haben und Bedienstete des JET betrafen, die weder Beamte noch Bedienstete der Gemeinschaften waren.

    51 Erstens sind die Kläger anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen keine Bediensteten der UKAEA, die dem gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden und in Artikel 8 der Satzung des JET genannt sind.

    Anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen oder in dem in der Klagebeantwortung genannten Fall, der zu dem Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97 (Simon/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-75 und II-319) geführt hat und nach Einlegung eines Rechtsmittels durch Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P (Simon/Kommission, Slg. 2002, I-5999) bestätigt worden ist, haben die Kläger von der Kommission oder der Leitung des JET während ihrer Tätigkeit für das gemeinsame Unternehmen nie verlangt, als Bedienstete auf Zeit beschäftigt zu werden.

  • EuG, 05.10.2004 - T-144/02

    Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal -

    14 In den dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1987 zugrunde liegenden Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84, 203/84 und 13/85 (Ainsworth u. a./Kommission und Rat, Slg. 1987, 167) hatten die Kläger, britische Staatsangehörige, die von der UKAEA angestellt und in dieser Eigenschaft dem gemeinsamen Unternehmen für das Projektteam zur Verfügung gestellt worden waren, die Entscheidung angefochten, mit der der Leiter des gemeinsamen Unternehmens JET im Namen der Kommission abgelehnt hatte, sie im Rahmen der EAG als Bedienstete auf Zeit in das Personal der Kommission zu integrieren.

    44 Im Übrigen wurden in diesem dienstrechtlichen Rahmen die Rechtssachen geprüft, die zu den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat (Randnrn. 10 und 13) und Altmann u. a./Kommission (Randnrn. 44 und 45) geführt haben und Bedienstete des JET betrafen, die weder Beamte noch Bedienstete der Gemeinschaften waren.

    49 Erstens sind die Kläger anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen keine Bediensteten der UKAEA, die dem gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden und in Artikel 8 der Satzung des JET genannt sind.

    Anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen oder in dem in der Klagebeantwortung genannten Fall, der zu dem Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97 (Simon/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-75 und II-319) geführt hat und nach Einlegung eines Rechtsmittels durch Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P (Simon/Kommission, Slg. 2002, I-5999) bestätigt worden ist, haben die Kläger von der Kommission oder der Leitung des JET während ihrer Tätigkeit für das gemeinsame Unternehmen nie verlangt, als Bedienstete auf Zeit beschäftigt zu werden.

  • EuGH, 01.04.1987 - 159/84

    Ainsworth / Kommission

    Diese Klagen sind als zulässig angesehen worden und haben in der Sache zum Urteil vom 15. Januar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 271/83, 15, 36, 113, 158 und 203/84 sowie 13/85 (Ainsworth u. a./Kommission, Slg. 1987, 167) geführt.

    3 Unter diesen Umständen ist festzustellen, daß die später eingereichten Klagen in den Rechtssachen 159 und 267/84, 12 und 264/85 dieselben Parteien betreffen, auf dieselben Ziele gerichtet und auf dieselben Gründe gestützt sind wie die Klagen, die zu dem Urteil vom 15. Januar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 271/83, 15, 36, 113, 158 und 203/84 sowie 13/85 (Ainsworth u. a., a. a. O.) geführt haben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    27: - Urteile vom 15. Dezember 1977 in der Rechtssache 126/76 (Dietz/Kommission, Slg. 1977, 2431) und vom 15. Januar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84, 203/84 und 13/85 (Ainsworth/Kommission und Rat, Slg. 1987, 167).
  • EuG, 16.12.1994 - T-177/94

    Henk Altmann und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil vom 15. Januar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84 und 203/84 sowie 13/85 (Ainsworth u. a./Kommission und Rat, Slg. 1987, 167) fest, daß die Leitung des JET Bewerber britischer Staatsangehörigkeit verpflichtete, sich an die UKÄA und keine andere Mitgliedseinrichtung zu wenden, und daß dieses Erfordernis gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ohne objektiven Grund verstösst und daher rechtswidrig ist, daß sich diese Praxis jedoch nicht auf die Lage der Kläger ausgewirkt hat (Randnrn. 19 bis 29).

    35 Nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteil Ainsworth u. a./Kommission und Rat, Randnr. 12) ist Artikel 152 EAG-Vertrag so zu verstehen, daß er nicht nur für Personen gilt, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines anderen als örtlichen Bediensteten haben, sondern auch für Personen, die diese Eigenschaft für sich in Anspruch nehmen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-54/20

    Kommission/ Missir Mamachi di Lusignano u.a.

    19 Urteil vom 15. Januar 1987, Ainsworth u. a./Kommission und Rat (271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84, 203/84 und 13/85, EU:C:1987:7).
  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    In seinen Urteil vom 15. Januar 1987 in den Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84, 203/84 und 13/85 (Ainsworth u. a./Kommission und Rat, Slg. 1987, 167) hat der Gerichtshof entschieden,.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-432/98

    Rat / Chvatal u.a.

    20: - Urteil vom 15. Januar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 271/83, 15/83, 36/83, 113/83, 158/83, 203/84 und 13/85 (Ainsworth/Kommission und Rat, Slg. 1987, 167, Randnr. 33); siehe auch Urteil vom 14. Juli 1983 in den verbundenen Rechtssachen 152/81, 158/81, 162/81, 166/81, 170/81, 173/81, 175/81, 177/81, 178/81, 179/81, 182/81 und 186/81 (Ferrario u. a., Slg . 1983, 2357, Randnr. 7) und Urteil vom 6. Dezember 1984 in der Rechtssache 59/83 (Biovilac, Slg. 1984, 4057, Randnr. 19) und zuletzt Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-292/97 (Karlsson u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 39).
  • EuG, 12.12.1996 - T-99/95

    Peter Esmond Stott gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Insbesondere war er einer der Kläger in der Rechtssache Ainsworth u. a./Kommission und Rat (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1987 in den Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84, 203/84 und 13/85, Slg. 1987, 167).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1988 - 3/87

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Agegate

    103. Lassen Sie mich zuletzt Ihr Urteil vom 15. Januar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84 und 203/84 sowie 13/85 (Ainsworth u. a., Slg. 1987, 167) zitieren, in dem Sie anerkannt haben, daß Wissenschaftler, die am selben Standort wie andere Wissenschaftler mit denselben Aufgaben wie diese betraut waren, niedrigere Bezüge erhalten konnten, weil die ganz spezielle Lage, in der sich die Atomenergieagentur des Vereinigten Königreichs, der sie im Gegensatz zu den anderen Wissenschaftlern angehörten, befand, eine objektive Rechtfertigung für diese unterschiedliche Behandlung darstellte.
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Rechtsprechung
   EuGH, 16.09.1986 - 271/83   

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EuGH, 16.09.1986 - 271/83 (https://dejure.org/1986,25255)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.1986 - 271/83 (https://dejure.org/1986,25255)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 1986 - 271/83 (https://dejure.org/1986,25255)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 271/83   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 271/83 (https://dejure.org/1985,10813)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.1985 - 271/83 (https://dejure.org/1985,10813)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 271/83 (https://dejure.org/1985,10813)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Alan Ainsworth und andere gegen Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinsames Unternehmen EAG - Inanspruchnahme der Rechtsstellung eines Bediensteten auf Zeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 271/83
    Um die Kontrolle der Rechtmäßigkeit durch den einzelnen sicherzustellen, haben Sie diesen Artikel in dem Sinne weit ausgelegt, daß die Klage auch gegen Handlungen erhoben werden kann, die ähnliche Folgen haben wie eine formelle Verordnung (Rechtssache 92/78, Simmenthal, Slg. 1979, 800).
  • EuGH, 15.01.1987 - 158/84
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 271/83
    ! - Das Datum der beschwerenden Handlung ist in den Klageanträgen in den Rechtssachen 158/84, 203/84 und 13/85 nicht angegeben.
  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 271/83
    Was die Zuständigkeit angeht, beschränke ich mich darauf, auf Ihre ständige Rechtsprechung zu verweisen, wonach auch diejenigen, die die Eigenschaft eines Bediensteten der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 152 EAG-Vertrag für sich beanspruchen, Zugang zum Gerichtshof haben (zuletzt verbundene Rechtssachen 87 und 130/77, 22/83, 9 und 10/84, Salerno u. a., Urteil vom 11. Juli 1985, Slg. 1985, 2523).
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 271/83
    Im vorliegenden Fall stellt der Verstoß gegen das grundlegende Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit "eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die einzelnen schützenden Rechtsnorm" dar, wie es in Ihrer Rechtsprechung, unter anderem in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, 2972), formuliert ist.
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