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   AG Köln, 20.05.2014 - 272 C 20/14   

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https://dejure.org/2014,40258
AG Köln, 20.05.2014 - 272 C 20/14 (https://dejure.org/2014,40258)
AG Köln, Entscheidung vom 20.05.2014 - 272 C 20/14 (https://dejure.org/2014,40258)
AG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 272 C 20/14 (https://dejure.org/2014,40258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Unfall eines unter Alkoholeinfluss geführten Kraftfahrzeugs mit einem verbotswidrig auf einem Radfahrerschutzstreifen abgestellten Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall

  • blutalkohol PDF, S. 187
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Verkehrsunfall: Erhebliche Alkoholisierung führt zu Alleinschuld

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    1, 33 o/oo BAK - kein Schadensersatz, also "teures Kölsch”.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinige Haftung bei alkoholbedingt verursachtem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinige Haftung bei alkoholbedingt verursachtem Verkehrsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall bei nächtlicher Trunkenheitsfahrt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erheblich alkoholisierter Fahrzeugführer haftet bei Kollision mit auf Gegenfahrbahn parkendem Fahrzeug voll, auch wenn Unfallgegner kleine Parkverstöße begangen hat

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus AG Köln, 20.05.2014 - 272 C 20/14
    Dafür, dass eine zum Unfallzeitpunkt vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit unfallursächlich ist, spricht ein Anscheinsbeweis, wenn sich der Unfall unter Umständen und in einer Verkehrslage ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (statt aller BGH, Urt. v. 10.01.1995 - VI ZR 247/94) Die bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 1 Promille vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit umschreibt einen Zustand, in dem jeder Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (BGH, Beschl. v. 28.06.1990 - 4 StR 297/90).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus AG Köln, 20.05.2014 - 272 C 20/14
    Dafür, dass eine zum Unfallzeitpunkt vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit unfallursächlich ist, spricht ein Anscheinsbeweis, wenn sich der Unfall unter Umständen und in einer Verkehrslage ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (statt aller BGH, Urt. v. 10.01.1995 - VI ZR 247/94) Die bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 1 Promille vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit umschreibt einen Zustand, in dem jeder Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (BGH, Beschl. v. 28.06.1990 - 4 StR 297/90).
  • OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09

    Berücksichtigung der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Unfallbeteiligten im

    Auszug aus AG Köln, 20.05.2014 - 272 C 20/14
    Es handelt sich um einen typischen Geschehensablauf (OLG Hamm, Urt. v. 28.01.2010 - 6 U 159/09).
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