Rechtsprechung
AG Dresden, 24.07.2013 - 272 Gs 2793/13 |
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Verfahrensgang
- AG Dresden, 24.07.2013 - 272 Gs 2793/13
- AG Dresden, 12.09.2013 - 272 Gs 2793/13
- LG Dresden, 27.11.2013 - 5 Qs 113/13
Rechtsprechung
AG Dresden, 12.09.2013 - 272 Gs 2793/13 |
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Verfahrensgang
- AG Dresden, 24.07.2013 - 272 Gs 2793/13
- AG Dresden, 12.09.2013 - 272 Gs 2793/13
- LG Dresden, 27.11.2013 - 5 Qs 113/13
Wird zitiert von ...
- LG Dresden, 27.11.2013 - 5 Qs 113/13
Durchsuchung, Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit, Herausgabeverlangen
Auf die Beschwerden der Beschwerdeführer wird festgestellt, dass die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume des Beschwerdeführers zu 1 mit Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 24. Juli 2013 (Az. 272 Gs 2793/13), in Gestalt des Beschlusses vom 12. September 2013, rechtswidrig war.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erließ das Amtsgericht Dresden am 24. Juli 2013 wegen des Verdachts der vorgenannten Straftaten - jeweils in einer noch nicht bestimmten Anzahl von Fällen - mehrere Durchsuchungsbeschlüsse, u. a. zur Durchsuchung der Geschäftsräume mit Nebenräumen und der Fahrzeuge des Beschwerdeführers zu 1 als Insolvenzverwalter über das Vermögen der X. (Az. 272 Gs 2793/13, ergänzt durch den Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 12. September 2013) nach Geschäftsunterlagen mit Bezug zur X. Der Beschwerdeführer zu 1 ist Gesellschafter der Beschwerdeführerin zu 2, einer aus Rechtsanwälten bestehenden Sozietät.