Rechtsprechung
AG München, 29.03.2017 - 273 C 2376/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AVB § 13 der
Keine Zahlung aus Reiserücktrittsversicherung - Schulwechsel des Kindes stellt keinen Versicherungsfall dar - IWW
AVB § 13 der
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen aus einer Reiserücktrittsversicherung wegen Stornierung einer USA-Urlaubsreise aufgrund der Zusage für einen beantragten Auslandschulaufenthalt der minderjährigen Tochter des Klägers
- reise-recht-wiki.de
Ansprüche aus Reiserücktrittsversicherungsvertrag
- rewis.io
Keine Zahlung aus Reiserücktrittsversicherung - Schulwechsel des Kindes stellt keinen Versicherungsfall dar
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Eine Schule ist kein Arbeitsplatz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Reisestornierung wegen Schulausbildung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Reiserücktrittsversicherung - Schule ist kein Arbeitsplatz!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eine Schule ist kein Arbeitsplatz
- versr.de (Kurzinformation)
Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
USA-Flug wegen Stipendiums storniert - Reiseversicherung muss Stornokosten nicht übernehmen: Ein Auslandsstipendium stellt keinen Arbeitsplatzwechsel dar
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Schulwechsel ist nicht mit einem Arbeitsplatzwechsel gleichzusetzen
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Pflicht die Schule zu besuchen ist nicht mit einem Arbeitsplatz vergleichbar
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wer eine Reiserücktrittsversicherung hat, sollte wissen, dass ein Schulwechsel eines Kindes nicht gleichgesetzt werden kann mit
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht für Stornierung eines Fluges aufgrund Schulwechsels