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AG Frankfurt/Oder, 19.08.2021 - 412 Ds 273 Js 19174/20 (2/21) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.08.2021 - 412 Ds 273 Js 19174/20 (2/21) (https://dejure.org/2021,65089)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. August 2021 - 412 Ds 273 Js 19174/20 (2/21) (https://dejure.org/2021,65089)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Strafantrag, schriftliche Antragstellung, qualifizierte elektronische Signatur
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- strafrechtsiegen.de
Strafantrag - schriftliche Antragstellung per beA?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Auerbach, 26.01.2021 - 3 Cs 500 Js 24368/20
Unwirksamkeit der Strafantragstellung bei Onlinewache der Polizei
Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 19.08.2021 - 412 Ds 2/21
Nichts anderes gilt, wenn die Erklärung persönlich zum Zwecke der späteren Niederschrift persönlich vor einem Polizeibeamten abgegeben wird (vergleiche Amtsgericht Auerbach (Vogtland), Beschluss vom 26.01.2021, 3 Cs 500 Js 24368/20, Rn. 5 und 6, zitiert nach juris). - BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14
Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung …
Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 19.08.2021 - 412 Ds 2/21
Die Klärung und Entscheidung der dringlich gewordenen Frage, welche Maßnahmen im Einzelnen zu ergreifen sind, so auch, ob im Namen der Betreuten ein Strafantrag zu stellen ist, war demgemäß Teil des objektiven Betreuungsbedarfs (vergleiche BGH, Urteil vom 29.07.2014, 5 StR 46/14, Rn. 9, zitiert nach juris). - BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16
Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei …
Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 19.08.2021 - 412 Ds 2/21
Maßgebend ist dafür zum einen, dass das Verfahrenshindernis, wie sich aus den bisherigen Ausführungen ergibt, bereits vor Anklageerhebung bestand und auch erkennbar war, ohne dass dies in einer Hauptverhandlung noch hätte aufgeklärt werden müssen; zum anderen ist ein prozessual vorwerfbares Verhalten der Angeklagten nicht ersichtlich (vergleiche BGH, Beschluss vom 21.12.2016, 3 StR 453/16, Rn. 18, zitiert nach juris).