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   LG Köln, 24.10.2012 - 28 O 391/11   

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https://dejure.org/2012,32847
LG Köln, 24.10.2012 - 28 O 391/11 (https://dejure.org/2012,32847)
LG Köln, Entscheidung vom 24.10.2012 - 28 O 391/11 (https://dejure.org/2012,32847)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 28 O 391/11 (https://dejure.org/2012,32847)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtliche Haftung bei öffentlicher Zugänglichmachung von Musiktiteln im Internet über die dem eigenen Internetanschluss zugewiesene IP-Adresse

  • kanzlei.biz

    Keine Haftung für Filesharing im Urlaub

  • rabüro.de

    Zur elterlichen Aufsichtspflicht bei Überlassung eines Internetsanschluss an Kinder

  • anwalt.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klage nach Filesharing-Abmahnung von Warner Universal, EMI und Sony Music abgewiesen

  • 123recht.net (Kurzinformation und Volltext)

    Klage nach Filesharing-Abmahnung von Warner, Universal, EMI und Sony Music abgewiesen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine generelle (Störer-)Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Filesharing-Programmen

  • heise.de (Pressebericht, 12.11.2012)

    Filesharing: Zeugenaussage schlägt Screenshot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erneut Anschlussinhaber haftet nicht bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Nun hat auch die 28. Kammer des LG Köln eine Filesharing-Schadenersatzklage abgewiesen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Haftung für PC-Inhaber

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage wegen Filesharing abgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für angebliches Filesharing während Urlaubsabwesenheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Familie im Urlaub und Computer vom Stromnetz getrennt - keine Haftung des WLAN-Anschlussinhabers wegen Urheberrechtsverletzungen - Rechteinhaber scheitert mit Klage auf Zahlung von Abmahnkosten und Schadenersatz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • ratgeberrecht.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Anschlussinhaber Einschränkung der Störerhaftung bei Filesharing

  • ratgeberrecht.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Anschlussinhaber haftet für Filesharing-Urheberrechtsverletzung nicht - Urlaub

  • heise.de (Pressekommentar, 27.11.2012)

    Wann wird Störerhaftung endlich entstört?

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing: Keine Störerhaftung bei Abwesenheit im Urlaub

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung für angebliches Filesharing während Urlaubsabwesenheit

Sonstiges

  • mueller.legal (Terminmitteilung)

    Zur Haftung eines Anschlusshabers bei Urheberrechtsverletzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2012, 544
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 24.10.2012 - 28 O 391/11
    Gegen den Beklagten spricht zwar im Ausgangspunkt die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Inhabers des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (BGH vom 12.05.2010, I ZR 121/08, Sommer unseres Lebens).

    Allerdings darf die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, die die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben; sie setzt daher die Verletzung von Prüfpflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Prüfung nach den Umständen zumutbar ist (BGH vom 12.05.2010, I ZR 121/08).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 28 O 391/11, juris).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 24.10.2012 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 391/11 -abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • AG Stuttgart, 31.08.2016 - 4 C 1254/16

    Beweisfragen beim Filesharing

    Eine Haftung aus § 832 Abs. 1 BGB kommt unabhängig von der Frage, ob eine ausreichende Belehrung der minderjährigen Söhne zum Verbot von File-Sharing stattgefunden hat und somit eine Aufsichtspflichtverletzung gegeben ist oder nicht, schon deswegen nicht in Betracht, weil nicht feststeht, dass einer der Söhne Täter der Urheberrechtsverletzung war (vgl. auch LG Köln, Urt. v. 24.10.2012, Aktenzeichen 28 0 391/11).
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