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ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03 |
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Kurzfassungen/Presse
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Abmahnung, Prinzip der Verhältnismäßigkeit als Prüfungsmaßstab
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 406 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (67)
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98
Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
statt vieler BAG 19.1.1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316 = AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 28 [A.II.3]: Gewähltes Mittel nur erforderlich, "wenn kein anderes, gleichwirksames, ... aber weniger einschneidendes Mittel zur Verfügung steht".für den Bereich vor allem des öffentlich-rechtlichen Grundrechtsschutzes, dessen Formeln für den zivilrechtlichen Gebrauch aber übernommen werden (s. statt vieler BAG 19.1.1999 a.a.O. mit Hinweisen auf die Judikatur des BVerfG) besonders anschaulich BVerfG 9.3.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BverfGE 90, 145, 185: "Die Prüfung am Maßstab des Übermaßverbots kann demgemäß dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsguterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Grundrechte des Betroffenen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz deutlich überwiegen, so dass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint.
- BAG, 27.04.1967 - 2 AZR 194/66
Arbeitsbereich eines Angestellten - Leitender Angestellter - Betriebliche Gründe …
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
77BAG 27.4.1967 - 2 AZR 194/66 - AP § 626 BGB Nr. 54.78BAG 27.4.1967 a.a.O. [Bl. 1 R].
- BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95
Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
115BVerwG 31.1.1997 - 1 C 20/95 - NZA 1997, 482 [II 2 b, aa].116BVerwG 31.1.1997 a.a.O..
- BAG, 14.02.1963 - 2 AZR 364/62
Anhörung des Betriebsrats - Fristlose Kündigung - Wirksamkeitsvoraussetzung - …
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
79BAG 14.2.1963 - 2 AZR 364/62 - AP § 66 BetrVG Nr. 22.80BAG 14.2.1963 a.a.O. [II.5].
- BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
13.11.1991 - 5 AZR 74/91 - RzK I 1 Nr. 72 [II.1]; 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - RzK I 1 Nr. 82 [6.]; 31.8.1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, 228 [3.]; aus neuerer Zeit BAG 11.12.2001 (Fn. 25) [II.2b, ee].65BAG 23.4.1986 (Fn. 25) [VII.2b]; entsprechend im Anschluss BAG 13.11.1991 (Fn. 30) [II.2] 11.10.1983 - 7 AZR 682/92 - RzK I 1 Nr. 82 [8]: 31.8.1994 (Fn. 30) [3].
- BAG, 28.02.1958 - 1 AZR 491/56
Arbeitszeit: außergewöhnlicher Fall - Arbeitsverweigerung - außerordentliche …
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
81BAG 28.2.1958 - 1 AZR 491/56 - ArbuR 1958, 378, 380 [IV.].82BAG 28.2.1958 a.a.O..
- BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60
Klage auf Widerruf missbilligender Äußerungen
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
dazu bereits BAG 25.2.1959 - 4 AZR 549/57 - BAGE 7, 267, 273 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 6 [Ls]: "unwahr oder entstellend"; 13.7.1962 - 1 AZR 496/60 - AP § 242 BGB Nr. 1: "Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen", 27.11.1986 (Fn. 25) [I.5]; 7.9.1988 - 5 AZR 625/87 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 17 = NZA 1989, 272 [II.]; ständige Judikatur.dazu etwa BAG 13.7.1962 - 1 AZR 496/60 - AP § 242 BGB Nr. 1: Anspruch auf Widerruf u.a., "wenn es sich ... um dauernd schädigende Beleidigungen ... handelt".
- BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84
Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf …
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
zur persönlichkeitsrechtlichen Fundierung des Entfernungsanspruchs statt vieler BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202, 208 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 93 [I.3b]; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/88 - NZA 1988, 53 [A.I.1b]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [III.] 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1]. - BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
zum Parallelproblem der "Nachfertigung" von Differenzierungsgründen zur Verdeckung normativ missbilligter Ungleichbehandlungen von Arbeitspersonen statt vieler BAG 22.12.1970 - 3 AZR 52/70 - AP § 305 BGB Billigkeitskontrolle Nr. 2 [III.3b]; 5.3.1980 - 5 AZR 881/78 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 44 [II.4a]; 9.9.1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Art. 3 GG Nr. 117 [B.I.3]: es gehe "nicht an, dass ein Arbeitgeber zunächst so differenziert wie es ihm passt, und dann im Streitfall nach Rechtfertigungsgründen Ausschau hält"; 20.7.1993 - 3 AZR 52/93 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 11 = NZA 1994, 124 [II.3d]; 30.3.1994 - 10 AZR 681/92 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 113 [II.6b]; 27.10.1998 - 9 AZR 299/97 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 211 [I.3c, aa]; s. auch schon Klaus Bertelsmann/Heide M. Pfarr ArbuR 1982, 86, 87 [III.]: "Findigkeit des Prozessvertreters oder auch ... Belehrungen der unteren Instanzen"; nur so "zu verhindern, dass entgegen der ursprünglichen Zielrichtung des Arbeitgebers nachträgliche Gründe ... konstruiert" werden; Monika Schlachter Anm. BVerfG [16.11.1993] AP § 611a BGB Nr. 9 [II.2b]. - BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
Auszug aus ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
zum Parallelproblem der "Nachfertigung" von Differenzierungsgründen zur Verdeckung normativ missbilligter Ungleichbehandlungen von Arbeitspersonen statt vieler BAG 22.12.1970 - 3 AZR 52/70 - AP § 305 BGB Billigkeitskontrolle Nr. 2 [III.3b]; 5.3.1980 - 5 AZR 881/78 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 44 [II.4a]; 9.9.1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Art. 3 GG Nr. 117 [B.I.3]: es gehe "nicht an, dass ein Arbeitgeber zunächst so differenziert wie es ihm passt, und dann im Streitfall nach Rechtfertigungsgründen Ausschau hält"; 20.7.1993 - 3 AZR 52/93 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 11 = NZA 1994, 124 [II.3d]; 30.3.1994 - 10 AZR 681/92 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 113 [II.6b]; 27.10.1998 - 9 AZR 299/97 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 211 [I.3c, aa]; s. auch schon Klaus Bertelsmann/Heide M. Pfarr ArbuR 1982, 86, 87 [III.]: "Findigkeit des Prozessvertreters oder auch ... Belehrungen der unteren Instanzen"; nur so "zu verhindern, dass entgegen der ursprünglichen Zielrichtung des Arbeitgebers nachträgliche Gründe ... konstruiert" werden; Monika Schlachter Anm. BVerfG [16.11.1993] AP § 611a BGB Nr. 9 [II.2b]. - BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
Meinungsfreiheit
- BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
- BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96
Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
- BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung
- BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
Gleichheit bei Tantiemen
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …
- BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
- BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86
Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe
- BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76
Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung - …
- LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1986 - 4 (5) Sa 698/85
Abmahnung; Arbeitsrechtliche Sanktionen; Vertragswidriges Verhalten
- LAG München, 23.03.1988 - 8 Sa 1060/88
Mitbestimmungsrecht; Urlaubswiderruf; Betriebsrat; Abmahnung
- BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
- BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97
Selbstbeurlaubung
- BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79
Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot
- BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem …
- LAG Düsseldorf, 02.11.1990 - 9 Sa 1189/90
Abmahnung: Voraussetzungen
- BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten - …
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
- BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71
Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des …
- BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
- BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79
Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition - …
- BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
Ordentliche Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Leistungsmängeln …
- BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81
Tarifkommission - Abmahnung
- ArbG Frankfurt/Main, 02.11.1999 - 18 Ca 3062/99
Widerruf oder Beseitigung einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer …
- BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87
Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78
Abmahnung
- LAG Bremen, 28.06.1989 - 2 Sa 39/89
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer …
- BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85
Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten …
- LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe
- BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin
- BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
- BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 Sa 72/01
Unterlassung von aus sachlichen Gründen nicht gebotenen Besprechungen - Mobbing
- BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch …
- BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften
- BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94
Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit
- BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes …
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung
- ArbG Berlin, 24.11.2000 - 88 Ca 27386/00
- BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und …
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
- BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79
Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Fehlende …
- ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur …
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
17) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13
Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische …
Nicht weniger richtig ist, dass eine "Abmahnung" - jedenfalls bei sachgerechtem Gebrauch - nicht nur den Interessen des Arbeitgebers dient, sondern auch den Interessen des Arbeitnehmers: Denn als "Vorstufe der Kündigung" 54 So bereits ArbG Berlin27.9.1973 - 7 Ca 123/73 - DB 1973, 1406 [I.]: "Vorstufe zur fristlosen Kündigung"; s. heute statt vieler KR/Ernst Fischermeier, 9. Auflage (2009), § 626 BGB Rn. 273; Tatjana Aigner, Antworten auf Arbeitnehmerfehlverhalten (2002), S. 277: "Abmahnung als mildere Vorstufe"; Walter Bitter/Heinrich Kiel, RdA 1995, 26, 31. So bereits ArbG Berlin27.9.1973 - 7 Ca 123/73 - DB 1973, 1406 [I.]: "Vorstufe zur fristlosen Kündigung"; s. heute statt vieler KR/Ernst Fischermeier, 9. Auflage (2009), § 626 BGB Rn. 273; Tatjana Aigner, Antworten auf Arbeitnehmerfehlverhalten (2002), S. 277: "Abmahnung als mildere Vorstufe"; Walter Bitter/Heinrich Kiel, RdA 1995, 26, 31. und bei entsprechender Konfliktzuspitzung als seine letzte Chance 55 S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
55) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
- ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum ,Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.
117) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
[162] S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch , aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert. - ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch , aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch , aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.
44) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch , aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.
- LAG Köln, 20.09.2016 - 12 Sa 381/16
Abmahnung; Ermahnung; Verhältnismäßigkeit
Entgegen einer teilweise in der Instanzrechtsprechung vertretenen Auffassung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2004, 10 Sa 390/04, juris, Rn 40; ArbG Berlin, Urteil vom 15.08.2003, 28 Ca 12003/03; ArbG Freiburg, Urteil vom 10.10.2001, 6 Ca 131/01) kann hieraus jedoch nicht gefolgert werden, dass eine Abmahnung unverhältnismäßig und damit unwirksam sei, wenn dem Arbeitgeber mildere Mittel, wie das Absehen von einer Sanktion oder der Ausspruch einer "Ermahnung" ohne Ankündigung etwaiger weiterer arbeitsrechtlicher Sanktionen, zumutbar zur Verfügung stehen. - LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
Abmahnung wegen Schlechtleistung
1.4 Entgegen der von der Vorinstanz in einem Urteil vom 15. August 2003 - 28 Ca 12003/03 - zu III 1 c der Gründe vertretenen Auffassung lässt sich aus dem ArbSchG vom 07.08.1996 nicht ableiten, dass die Erteilung einer schriftlichen Abmahnung erforderlich sein muss, dem Arbeitgeber mithin kein milderes Mittel zur Wahrung seiner Interessen zur Verfügung stehen darf. - ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.
- LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 170c/02
Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte eines Oberarztes; …
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