Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12.WI.D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12641
VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12.WI.D (https://dejure.org/2014,12641)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25.02.2014 - 28 K 419/12.WI.D (https://dejure.org/2014,12641)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 28 K 419/12.WI.D (https://dejure.org/2014,12641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Entfernung einer Professorin (FH) aus dem Beamtenverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung einer Professorin (FH) aus dem Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Welche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Dieses bestimmt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den sonstigen Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).

  • VG Münster, 21.06.2013 - 13 K 1442/11

    Einhaltung des Betriebsfriedens als wesentliche Grundlage effektiver

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Die Beklagte hat den Bereich der sachlichen Kritik verlassen und die Grenze dessen überschritten, was im Interesse eines störungsfreien Dienstbetriebs und des Schutzes der Mitarbeiter vor unberechtigten Angriffen hingenommen werden kann (VG Münster, Urteil vom 21.06.2013 - 13 K 1442/11.O -, zitiert nach Juris).

    Insgesamt erlangt das einheitlich unter Einbeziehung des vorangegangenen Disziplinarverfahrens zu würdigende Dienstvergehen, auch wenn teilweise einzelne Verstöße bei isolierter Betrachtung nicht besonders schwer wiegen bzw. nur Bagatellverfehlungen darstellen, insbesondere durch die Vielzahl der sich über Jahre hinweg erstreckenden Pflichtverstöße ein solches Gewicht, dass nur die Entfernung der Beklagten aus dem Dienst in Betracht kommt (vgl. VG Münster, Urteil vom 21.06.2013 - 13 K 1442/11.O -, zitiert nach Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 10 L 4/11

    Dienstpflichten beamteter Hochschulprofessoren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Da die Beklagte die Anweisung des Präsidenten vom 13.05.2099 weder im Wege der Remonstration noch im Klagewege angegriffen hat, war sie auch grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung bis zu deren Aufhebung zu folgen (BVerwG, Urteil vom 13.12.2000 - 1 D 34/98 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 L 4/11 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Schon gar nicht ersetzt diese Bescheinigung die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes, zu der die Beklagte verpflichtet war (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 L 4/11 -, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 08.05.2003 - 6 D 60010/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Eröffnungsmitteilung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Vorwerfbar ist somit im Grundsatz nicht, wenn ein Beamter Missstände oder die Fehlerhaftigkeit von Entscheidungen bzw. Beschlüssen mündlich oder schriftlich kritisiert, sondern die Wortwahl oder die Form, mit der dies geschieht (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 08.05.2003 - 6 D 60010/02.Me -, zitiert nach Juris).

    Die Wortwahl der Beklagten wäre selbst dann nicht gerechtfertigt gewesen, wenn ihre Kritik in der Sache selbst, jedenfalls im Grundsatz berechtigt gewesen wäre (vgl. VG Meinigen, Beschluss vom 08.05.2003 - 6 D 60010/02.ME -, zitiert nach Juris).

  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 16b D 10.1230

    Mehrmonatiges Fernbleiben vom Dienst; bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Sie nahm daher zumindest billigend in Kauf, ihre Nachweispflicht zu verletzen, denn sie unterließ es, ihre Dienstunfähigkeit bezüglich der Teilnahme an der Studiengangsbesprechung von einem Amtsarzt feststellen zu lassen, obwohl sie aufgrund der Anweisung wusste, dass der Dienstherr vom Vorrang des amtsärztlichen Attestes gegenüber einem privatärztlich Attesten zum Nachweis bestehender Dienstunfähigkeit ausging (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 24.10.2010 - 16b D 10.1230 -, zitiert nach Juris).

    Sie nahm zumindest billigend in Kauf, ihre Dienstleistungspflicht zu verletzen, denn sie unterließ es, ihre dringenden gesundheitlichen Beschwerden und damit ihre Dienstunfähigkeit von einem Amtsarzt feststellen zu lassen (vgl. BayVGH, Urteil vom 24.10.2013 - 16b D 10.1230 -, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Sie wird nämlich durch die Lehrfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG nicht von der Einhaltung sonstiger Pflichten, die sich durch die Eingliederung der Hochschullehrer in eine Hochschule ergeben, entbunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07-; zitiert nach Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 01.02.2011 - 1 A 1262/10.Z; VG Wiesbaden, Urteil vom 06.05.2010 - 8 K 367/09.WI).

    Die Grundsätze der Kollegialität und des Betriebsfriedens sind wichtige Rechtsgüter in der Zusammenarbeit in einer Hochschule, insbesondere da der auf Eigeninitiative und Freiwilligkeit beruhenden Selbstkoordination der dem Fachbereich angehörenden Professoren der Vorrang gegenüber der Fremdbestimmung durch die zuständigen Hochschulorgane zukommen sollte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Die Klageschrift führt auch aus, gegen welche Dienstpflichten das Verhalten der Beklagten verstoßen soll (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2009 - 2 WD 4/08 -, zitiert nach Juris); hier ist es nicht erforderlich, dass die Klageschrift die angeschuldigten Sachverhalte disziplinarrechtlich zutreffend würdigt (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 59/10 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Für die Frage, ob die Beklagte ihre Dienstpflichten verletzt hat, ist die Sach- und Rechtslage zum Tatzeitpunkt maßgeblich, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für die Beklagte materiell-rechtlich günstigeres neues Recht gilt (BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Da die Beklagte die Anweisung des Präsidenten vom 13.05.2099 weder im Wege der Remonstration noch im Klagewege angegriffen hat, war sie auch grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung bis zu deren Aufhebung zu folgen (BVerwG, Urteil vom 13.12.2000 - 1 D 34/98 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 L 4/11 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12
    Es werde darauf hingewiesen, dass nach der Entscheidung des BVerwG vom 06.06.2013 (2 B 50/12) nur Tathandlungen aus dem Disziplinarverfahren ausgeschieden werden dürften, die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt ins Gewicht fallen könnten.
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2008 - 3 M 263/07

    Abhalten von Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 9 S 576/03

    Lehrveranstaltungen eines Emeritus zulässig

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 151.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69

    Rechtsmittel

  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 10700/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 30. Mai 2017 - 15 A 35/16 -, juris, Rn. 17 ff.; VG Münster, Urteil vom 18. Februar 2016 - 13 K 1959/15.O -, juris, Rn. 152 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 25. Februar 2014 - 28 K 419/12.WI.D -, juris, Rn. 174; Mayer, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 6. Auflage 2016, B.II.11, Rn. 1.
  • VG Münster, 18.02.2016 - 13 K 1959/15
    vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 25. Februar 2014 - 28 K 419/12.WI.D. -, juris, Rn. 153.

    vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 25. Februar 2014 - 28 K 419/12.WI.D -, juris, Rn. 174.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - 31 A 691/21
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.08.2019 - 3d A 1533/15.O -, juris Rn. 111 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 25.02.2014 - 28 K 419/12.WI.D -, juris Rn. 174; VG Meiningen, Urteil vom 08.05.2003 - 6 D 60010/02.Me -, juris Rn. 35.
  • VGH Hessen, 28.09.2015 - 28 A 809/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 25. Februar 2014 - 28 K 419/12 - abgeändert.

    Mit Vermerk des Präsidenten der Hochschule RheinMain vom 18. Juni 2012 (Bl. 35 f. NKI 03.05.2012) wurde wegen unentschuldigten Fernbleibens der Beklagten von einer Studiengangbesprechung am 3. Mai 2012 (18:00 - 21:15 Uhr) ein Disziplinarverfahren gegen die Beklagte eingeleitet mit dem Ziel, diesen neuen Sachverhalt im Wege der Nachtragsdisziplinarklage ebenfalls zum Gegenstand des bereits anhängigen Disziplinarklageverfahrens 28 K 419/12.WI.D zu machen.

  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 9371/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 30. Mai 2017 - 15 A 35/16 -, juris, Rn. 17 ff.; VG Münster, Urteil vom 18. Februar 2016 - 13 K 1959/15.O -, juris, Rn. 152 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 25. Februar 2014 - 28 K 419/12.WI.D -, juris, Rn. 174; Mayer, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 6. Auflage 2016, B.II.11, Rn. 1.
  • VG Wiesbaden, 09.07.2019 - 28 K 5182/17

    Disziplinare Ahndung des Konsums kinder- und jugendpornographischer Schriften als

    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. Juli 2014 - 28 K 419/12.WI.D -, Rn. 54. Zwar habe der Beklagte ein schweres Dienstvergehen verwirklicht, als disziplinarische Maßnahme werde jedoch eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Zurückstufung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt als ausreichend angesehen.
  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 10458/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 30. Mai 2017 - 15 A 35/16 -, juris, Rn. 17 ff.; VG Münster, Urteil vom 18. Februar 2016 - 13 K 1959/15.O -, juris, Rn. 152 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 25. Februar 2014 - 28 K 419/12.WI.D -, juris, Rn. 174; Mayer, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 6. Auflage 2016, B.II.11, Rn. 1.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht