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   SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17 ER   

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https://dejure.org/2017,2468
SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17 ER (https://dejure.org/2017,2468)
SG München, Entscheidung vom 03.02.2017 - S 28 KA 1/17 ER (https://dejure.org/2017,2468)
SG München, Entscheidung vom 03. Februar 2017 - S 28 KA 1/17 ER (https://dejure.org/2017,2468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Genehmigung für eine Zweigpraxis als Filiale

  • rewis.io

    Vorläufige Genehmigung für eine Zweigpraxis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bei verbesserter Patientenversorgung ist Zweigpraxis zulässig

  • IWW (Kurzinformation)

    Zweigpraxis zulässig bei verbesserter Patientenversorgung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    KV genehmigt Eröffnung einer Zweigpraxis nicht - was können Ärzte tun?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung/Zweigpraxis/Notdienst | Zweigpraxis | Urologische Leistungen erstmals in 9 km entfernter Nachbarstadt/Anordnungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kleinstadt mit 5.000 Einwohnern bekommt eigenen Zweigpraxis-Urologen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 37/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Streit über Zweigpraxisermächtigung - notwendige

    Auszug aus SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17
    Der Antragsgegnerin steht im Rahmen der von ihr zu erteilenden Genehmigung nach § 24 Abs. 3 Satz 5 Ärzte-ZV bei der Beurteilung, ob die Genehmigung zu einer Verbesserung bzw. Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein gerichtlich nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum zu (BSG, Urteil vom 16.12.2015, Az. B 6 KA 37/14 R, Rn. 18 m.w.N.).

    Zwar stellt das Angebot urologischer Leistungen für die Versicherten in C-Stadt entgegen der Einschätzung der Antragsgegnerin eine substantielle Verbesserung der Versorgung dar, da diese bisher in C-Stadt nicht von Vertragsärzten angeboten werden (BSG, Urteil vom 16.12.2015, Az. B 6 KA 37/14 R, Rn. 21, 25).

    Die Antragsgegnerin verkennt, dass das Angebot urologischer Leistungen für die Versicherten in C-Stadt eine substantielle Verbesserung der Versorgung darstellt, da diese bisher in C-Stadt nicht von Vertragsärzten angeboten werden (BSG, Urteil vom 16.12.2015, Az. B 6 KA 37/14 R, Rn. 21, 25).

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 701/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgrenzung - Zweigpraxis von ausgelagerten

    Auszug aus SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17
    Nach einem Beschluss des SG Marburg vom 07.03.2007 S 12 KA 701/06 - setze die Verbesserung der Versorgung ferner nicht voraus, dass in jedem Ort alle ärztlichen Leistungen angeboten würden.
  • SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Auszug aus SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17
    Überdies sei nach einem Urteil des SG Marburg vom 16.07.2008 S 12 KA 45/08 - in überversorgten großstädtischen Planungsbereichen von einer ausreichenden Versorgung auszugehen.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17
    Die gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen beschränkt sich darauf, ob die mit der Entscheidung betrauten Behörden den zugrunde liegenden Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und zu den für maßgeblich gehaltenen Umständen ausreichende Ermittlungen angestellt haben und hieraus vertretbare Schlussfolgerungen abgeleitet haben" (BSG, Urteil vom 09.02.2011, Az. B 6 KA 3/10 R, Rn. 22).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

    Auszug aus SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2005, Az. L 5 ER 5/05 KR, Rn. 11).
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