Rechtsprechung
LG Köln, 12.12.2012 - 28 O 1077/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Feststellung eines in der Vergangenheit bestehenden Rechtsverhältnisses im Urheberrecht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrechtliche Ansprüche eines Mitproduzenten im Hinblick auf den Umfang der Übertragung der ihm zustehenden Nutzungrechte einer Produktionserie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Koproduzent einer Serie hat keine urheberrechtlichen Ansprüche hinsichtlich der Nutzungsrechte der Produktionsserie nach Ablauf der Lizenzdauer
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.12.2012 - 28 O 1077/11
- OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
Papierfundstellen
- ZUM 2013, 417
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02
Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang
Auszug aus LG Köln, 12.12.2012 - 28 O 1077/11
Das Rechtsverhältnis, welches durch eine Klage festgestellt werden soll, braucht dabei nicht unmittelbar zwischen den Parteien des Rechtsstreits zu bestehen; vielmehr kann auch ein Rechtsverhältnis zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden, sofern der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses gerade gegenüber der anderen Prozesspartei hat (BGH, NJW-RR 2004, 595, 596). - BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
Auszug aus LG Köln, 12.12.2012 - 28 O 1077/11
So wie der Urheber zur Erhebung einer Klage befugt bleibt, wenn er sich sämtlicher Nutzungsrechte für die Dauer seines Urheberrechts begeben hat, so lange er noch ein eigenes schutzwürdiges - wirtschaftliches oder ideelles - Interesse an der Geltendmachung der Ansprüche hat (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2002, 335 - Kinderfernseh- Sendereihe), gilt dasselbe auch für den Lizenznehmer eines ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechts, der selbst eine ausschließliche Unterlizenz erteilt (BGH GRUR 1992, 697 - Alf). - BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …
Auszug aus LG Köln, 12.12.2012 - 28 O 1077/11
Ein Feststellungsinteresse im Sinne der genannten Vorschrift besteht grundsätzlich nur, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2010, 1877;… Zöller-Greger, ZPO, § 256, Rn. 7). - OLG Hamburg, 15.03.2001 - 3 U 57/99
Rechtsfolgen des Rücktritts von einem urheber-/Leistungsschutzrechtlichen …
Auszug aus LG Köln, 12.12.2012 - 28 O 1077/11
So wie der Urheber zur Erhebung einer Klage befugt bleibt, wenn er sich sämtlicher Nutzungsrechte für die Dauer seines Urheberrechts begeben hat, so lange er noch ein eigenes schutzwürdiges - wirtschaftliches oder ideelles - Interesse an der Geltendmachung der Ansprüche hat (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2002, 335 - Kinderfernseh- Sendereihe), gilt dasselbe auch für den Lizenznehmer eines ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechts, der selbst eine ausschließliche Unterlizenz erteilt (BGH GRUR 1992, 697 - Alf).
- OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 9/13
Auslegung eines Vertrages über die Einräumung von Senderechten an einer …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.12.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 1077/11 - wird zurückgewiesen.