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   LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13   

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https://dejure.org/2013,24891
LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13 (https://dejure.org/2013,24891)
LG Köln, Entscheidung vom 14.08.2013 - 28 O 118/13 (https://dejure.org/2013,24891)
LG Köln, Entscheidung vom 14. August 2013 - 28 O 118/13 (https://dejure.org/2013,24891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Günther Jauch erwirkt Unterlassung und Auskunft wegen Doppelgängerwerbung eines Einrichtungsunternehmens

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnende Merkmale können Person erkennbar machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Im Falle der Verwendung eines Bildnisses in einem Werbespot wird im Regelfall - und so auch hier - das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des ohne seine Einwilligung Abgebildeten gegenüber dem Veröffentlichungsinteresse des Werbenden überwiegen (vgl. BGH, GRUR 2007, 139).

    Ein Schadens- oder Bereicherungsausgleich auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr setzt auch kein grundsätzliches Einverständnis des Abgebildeten mit der Vermarktung seines Rechts am eigenen Bild voraus (vgl. BGH, GRUR 2007, 139 unter Aufgabe seiner bisherigen Rspr.).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Der BGH hat in seinem Urteil vom 1.12.1999 (GRUR 2000, 715 = NJW 2000, 2201) Folgendes ausgeführt:.

    Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses stellt nämlich einen Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild wie auch des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet grundsätzlich - neben dem Verschulden voraussetzenden Schadensersatzanspruch - einen Anspruch aus Eingriffskondiktion auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr (vgl. BGH, GRUR 2000, 715 - Der blaue Engel; ferner BVerfG, GRUR 2006, 1049).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Der Kläger ist - ohne dass über die zwischen den Parteien streitige Frage der Übertragung "der Nutzungs- und Verwertungsrechte" Beweis zu erheben wäre - sowohl für den Unterlassungsanspruch als auch für den Schadenersatzanspruch aktivlegitimiert, weil das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht im Interesse einer Kommerzialisierung der eigenen Person gewährleistet ist (BVerfG, GRUR 2000, 446 - Caroline von Monaco) und weil das Persönlichkeitsrecht seinen Träger nicht in die Lage versetzt, sich zu kommerziellen Zwecken persönlichkeitsrechtlich geschützter Bestandteile zugunsten einzelner Vertragspartner zu begeben und damit zugleich die Öffentlichkeit von der Wahrnehmung eben dieser Bestandteile auszuschließen (vgl. Fricke in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 22 KUG, Rn. 12).

    Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts fehlt es an einem absoluten Schutzbereich des Rechts; der Schutzumfang muss vielmehr jeweils durch eine Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BVerfG, GRUR 2000, 446 - Caroline von Monaco; BGH, GRUR 1994, 391 - Alle reden vom Klima; GRUR 2004, 590 - Satirische Fotomontage).

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete - mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein - durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH, NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart).

    Diese muss sich nicht aus den Gesichtszügen, sondern kann sich auch aus anderen, die betreffende Person kennzeichnenden Einzelheiten ergeben (vgl. BGH, GRUR 1979, 732 [733] = NJW 1979, 2205 - Fußballtor).

  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses stellt nämlich einen Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild wie auch des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet grundsätzlich - neben dem Verschulden voraussetzenden Schadensersatzanspruch - einen Anspruch aus Eingriffskondiktion auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr (vgl. BGH, GRUR 2000, 715 - Der blaue Engel; ferner BVerfG, GRUR 2006, 1049).
  • OLG Hamburg, 02.05.2006 - 7 U 19/06

    Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des Fotos

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Zahlung einer Lizenz setzt voraus, dass der Verletzte nach der Verkehrssitte ein Entgelt hätte beanspruchen können, so dass der in Anspruch Genommene auf Kosten des Verletzten einen vermögenswerten Vorteil erlangt hat (OLG Hamburg, ZUM 2006, 639; Burkhardt, a.a.O., 5. Aufl. 2003, Kap. 14, Rn. 10 m.w. Nachw.).
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 87/59

    Familie Schölermann

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Die Erkennbarkeit für Dritte entscheidet darüber, als wessen Bildnis eine Personendarstellung anzusehen ist: Die Abbildung eines Schauspielers in seiner Rolle ist als Bildnis des Schauspielers anzusehen, wenn er noch eigenpersönlich in Erscheinung tritt, d.h. erkennbar und identifizierbar bleibt (vgl. BGH, GRUR 1961, 138 [139] - Familie Schölermann; anders noch RGZ 103, 319 [320f.] - Asta Nielsen), oder wenn er durch die für ihn bekannte Aufmachung erkennbar wird (v. Gamm, UrhG, Einf. Rdnr. 104 m.w. Nachw.).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts fehlt es an einem absoluten Schutzbereich des Rechts; der Schutzumfang muss vielmehr jeweils durch eine Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BVerfG, GRUR 2000, 446 - Caroline von Monaco; BGH, GRUR 1994, 391 - Alle reden vom Klima; GRUR 2004, 590 - Satirische Fotomontage).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Ein Bildnis i.S. von § 22 S. 1 KUG ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGH, GRUR 1966, 102 = NJW 1965, 2148 - Spielgefährtin I, m.w. Nachw.).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13
    Nach der Rechtsprechung ist die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen an dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH, NJW 2009, 3032, 3033 - X) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG, NJW 2008, 1793, 1798 f. - Caroline von Hannover) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu messen (EGMR, NJW 2004, 2647 - Caroline von Hannover).
  • LG Köln, 14.12.2007 - 28 O 32/06

    Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr als Schadensersatz für die

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

  • LG Hamburg, 05.08.2011 - 324 O 134/11

    Keine unzulässige Vereinnahmung für Werbezwecke - Landgericht Hamburg weist Klage

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

  • RG, 21.12.1921 - I 185/21

    Kunstschutzgesetz; Bildnisschutz

  • OLG Köln, 06.03.2014 - 15 U 133/13

    Unzulässigkeit einer Doppelgängerwerbung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 14.08.2013, Az.: 28 O 118/13, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 14. August 2013 (28 O 118/13) die Klage vom 20. März 2013 als unzulässig zurückzuweisen, hilfsweise, diese als unbegründet abzuweisen.

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 205/14
    LG Köln - Az. 28 O 118/13 vom 14.08.2013;.
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