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   LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08   

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https://dejure.org/2008,2196
LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08 (https://dejure.org/2008,2196)
LG Köln, Entscheidung vom 21.04.2008 - 28 O 124/08 (https://dejure.org/2008,2196)
LG Köln, Entscheidung vom 21. April 2008 - 28 O 124/08 (https://dejure.org/2008,2196)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Virtuelle Welten - Auch im virtuellen Raum können urheberrechtliche Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. Zum urheberrechtlichen Schutz einer virtuellen Darstellung des Kölner Doms in "Second Life".

  • markenmagazin:recht

    § 97 UrhG; § 19a UrhG
    Kein urheberrechtlichen Schutz für virtuellen Kölner Dom

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Kein Rechtsschutz für virtuellen Kölner Dom

  • Telemedicus

    Kein Rechtsschutz für virtuellen Kölner Dom

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein urheberrechtlicher Schutz für Nachbildung des Kölner Doms in Second Life

  • JurPC

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
    "Mr losse de Dom in Kölle"?

  • aufrecht.de

    Streit um Kölner Dom in "Second Life"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsschutz hinsichtlich eines infolge mechanischer Bearbeitung von Fotovorlagen erstellten virtuellen Modells des Kölner Doms; Im Rahmen der Online-Plattform "Second Life" erstellte virtuelle Texturen für Domfenster und Bodenmosaike als schutzfähige Werke im ...

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsschutz für den Dom

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 6, Abs. 2, 4 Abs. 1, 19a, 72, 97 UrhG

  • iprecht.de

    Virtueller Kölner Dom in Second Life

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Urheberrechtsschutz gilt auch im online Raum von Second Life

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • drbuecker.de (Kurzinformation)

    Kein urheberrechtlicher Schutz des Kölner Doms im "Second life"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsschutz für virtuelle Nachbildung des Kölner Doms

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Texturen in Second Life urheberrechtlich geschützt

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Urheberrecht gilt auch in einer Online-Welt

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Urheberrechte an Computeranimationen und -grafiken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Texturen in Second Life urheberrechtlich geschützt

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 556
  • MIR 2008, Dok. 230
  • K&R 2008, 477
  • ZUM 2008, 533
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08
    Hinsichtlich der Anforderungen an die Schöpfungshöhe verkennt die Kammer nicht, dass im Bereich der bildenden Kunst auch die sog. "kleine Münze" geschützt sein kann (BGH GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel).

    Die höheren Anforderungen, die an die Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst zu stellen sind, namentlich ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (BGH GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel), sind nach dem oben Gesagten nicht erfüllt.

  • OLG Hamm, 24.08.2004 - 4 U 51/04

    Schutzfähigkeit von Webseiten

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08
    Diesen Schutz können auch Computeranimationen - oder grafiken genießen (Dreier/ Schulze , a.a.O., § 2 Rn. 157; OLG Hamm GRUR-RR 2005, 73), wenn sie nicht lediglich auf der Tätigkeit des Computers beruhen ( Loewenheim , in: Schricker, UrhG, 3. Aufl. 2006, § 2 Rn. 135).

    Es kann hier dahinstehen, ob eine Anwendung des § 72 UrhG auf Computerbilder schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil die Situation des am Computer geschaffenen Bildes nicht mit einem Lichtbild vergleichbar ist und es an dem Element einer fotomechanischen Wiedergabe von Gegenständen fehlt (so etwa OLG Hamm GRUR-RR 2005, 73; Bullinger , in: Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 2 Rn. 93; anders Dreier/ Schulze , a.a.O., § 2 Rn. 200).

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08
    Denn das die Erstbegehungsgefahr begründende Berühmen (BGH GRUR 1987, 125) hinsichtlich einer Alleinurheberschaft des Verfügungsbeklagten zu 3) erfolgte gegenüber der Dombauverwaltung erstmals am 06.02.2008, wie die Verfügungsklägerin durch die eidesstattliche Versicherung ihrer Geschäftsführerin glaubhaft gemacht hat.
  • LG Köln, 15.06.2005 - 28 O 744/04

    Urheberrechtlicher Schutz von Benutzeroberflächen

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08
    Zwar kann, wie die Kammer bereits entschieden hat (Urteil vom 15.06.2006, Az. 28 O 744/04), eine computergestützte Präsentation grundsätzlich als Sammelwerk im Sinne des § 4 Abs. 1 UrhG einzuordnen sein, wenn in Auswahl oder Anordnung unabhängiger selbständiger Elemente eine persönliche geistige Schöpfung i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG liegt.
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08
    Auch der Umstand, dass die Geschäftsführerin der Verfügungsklägerin sich - wie sie an Eides Statt versichert - von Mitte Juni bis August 2007 intensiv mit der Erstellung der Texturen befasst hat, begründet keine schöpferische Leistung, weil die Frage, mit welchem Aufwand und welchen Kosten etwas erstellt wurde, für die Schöpfungshöhe ohne Belang ist (BGH GRUR 1985, 1041, 1048 - Inkassoprogramm).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08
    Dabei handelt es sich aber um einen Aspekt der Begründetheit, nicht der Zulässigkeit (BGH NJW 1999, 1332, 1334).
  • OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 137/03

    Handy-Logos I

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2008 - 28 O 124/08
    Das gilt auch dann, wenn die Herstellung möglicherweise zeitaufwendig war, denn für die Einordnung als Kunstwerk ist nur das Ergebnis entscheidend, wie es dem Betrachter gegenüber tritt, nicht der Arbeitsaufwand, der zu seiner Herstellung erforderlich war (OLG Hamburg ZUM 2004, 386 - Handy-Logos I).
  • KG, 12.12.2019 - 2 U 12/16

    Produktbilder - Schutz des § 72 UrhG für ein am Computer erstelltes Bild -

    Es handelt sich hierbei gerade nicht um unter Einsatz strahlender Energie erzeugte selbstständige Abbildungen der Wirklichkeit, sondern vielmehr um mittels elektronischer Befehle erzeugte Abbildungen von virtuellen Gegenständen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 20. März 2009 - 6 U 183/08, 3D-Messestände,; OLG Hamm, Urteil vom 24. August 2004 - 4 U 51/04, beide zitiert nach juris; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, 4. Aufl. 2018, § 2 UrhG Rn. 265; Gercke, ZUM 2004, 929, 930; Lauber-Rönsberg in: Möhring/Nicolini, 4. Aufl. 2018, § 72 UrhG Rn. 11; Nordemann in: Fromm/Nordemann, 12. Aufl. 2018, § 2 UrhG Rn. 193; Thum in: Wandtke/Bullinger, 5. Aufl. 2019, § 72 UrhG Rn. 60; für eine weite Auslegung Härting in: Härting, Internetrecht, 6. Aufl. 2017, Urheberrecht, Rn.1401; Schulze in: Dreier/Schulze/Specht, 6. Aufl. 2018, § 2 UrhG Rn. 200 m. w. N.; offen gelassen von LG Köln, Urteil vom 21. April 2009 - 28 O 124/08, zitiert nach juris).
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